Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin hat Anfang Dezember 2017 ihr seit 2003 bestehendes zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem im Rahmen einer Transition nach der neuen, anspruchsvollen DIN ISO 9001:2015 neutral prüfen und zertifizieren lassen. Dies erfolgte ohne Beanstandungen oder sonstige Auflagen und war mit der Re-Zertifizierung der AZAV-Zulassung als geprüfter Bildungsträger der Sicherheitsfachschule "ROTEIV®-Bildungszentrum" verbunden. Eingebunden sind alle drei Geschäftsbereiche, die Sicherheitsberatung und das integrierte Sicherheits- und Projektmanagement, die Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem ROTEIV®-Bildungszentrum mit Personalvermittlung und der Vertrieb von Sicherheits- und Schutztechnik, verbunden mit Projektberatung und Projektmanagement, mit dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik.
Vermutet wird in einem offensichtlich nicht oder noch nicht ausreichend verifizierten ZDF-Bericht, dass privates Sicherheitspersonal von Flüchtlingsheimen in Berlin Flüchtlinge zur Prostitution vermittelt haben soll. Alle Verantwortlichen und Betroffenen betonen aber zuerst einmal, dass noch keine konkreten Hinweise und Beweise vorliegen, nur der FRONTAL 21-Bericht vom 24.10.2017. Darin wird Bezug genommen auf einen "Sicherheitsbeauftragten" und auf Einzelaussagen. Unstrittig ist, die Hinweise können durchaus stimmen, wird doch bereits seit dem Frühjahr immer wieder in der Presse über Flüchtlinge berichtet, die sich prostituieren. Die Frage ist doch aber zuerst, ob tatsächlich und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Organisationsgrad Sicherheitspersonal in diese Prostitution involviert ist. Dann kann man auch zielgerichtet handeln. Grundsätzlich möglich sind derzeit nach den Darstellungen die Vermittlung an Zuhälter → → →
Die Ausschreitungen während des Fußballspieles in Rostock offenbarten wiederholt mangelde Kompetenz, unzureichende abgestimmte Vorbereitung bei Veranstalter und Polizei und zögerliches Handeln gegen Kriminelle. Bei dieser Form der Eskalation und Polizeipräsenz können wir die privaten Sicherheitskräfte mit ihrer defizitären Basisqualifikation einmal vernachlässigen. Es handelte sich hier ganz offensichtlich von Anbeginn an um kriminelle Handlungen, die partiell als Verbrechen zu bewerten sind. Das waren Polizeizuständigkeiten, die über 15 Minuten zusah, wie sich Kriminelle austobten. Jetzt fordern unsere Politiker härteste Bestrafungen! Hört sich immer gut an, wenn man die Täter denn identifiziert hätte. Das diese Randale auch als Deckung für terroristische Aktionen genutzt werden könnten, sei nur am Rande erwähnt. Ebenso die internationale Wirkung. Soweit denkt unsere Polizei wohl aber nicht, sie steht vor einer verschlossenen Tür und findet keine taktisch angepaßte Handlungsvariante. Offensichtlich hatte man vergessen, dass bei einem derartigen bereits vorher als Risikoveranstaltung eingestuften Fußballspiel auf den Fantribünen auch Zivilpolizisten eingesetzt werden sollten. → → →
Die deutsche Sicherheitswirtschaft realisiert inzwischen, dass die seit 2015 mit Zuspitzung der Flüchtlingskrise eskalierten Personalprobleme keine Übergangserscheinung sind. Alle Gewerbe in Deutschland haben seit einigen Jahren bereits und auch zukünftig mit Personaldefiziten zu kämpfen und das nicht nur bei den zukünftigen Fachkräften. Das hat viele Branchen, darunter führende Unternehmen mit eigentlich sehr hohen Ansprüchen an ihr Personal veranlasst, auch bei den Absolventen mit weniger guten Schulabschlüssen oder vorherigen Abbrüchen zu suchen und für diese besondere Qualifizierungsangebote zu entwickeln. Dass erschwert die ohnehin komplizierte Suche nach Nachwuchs für die Sicherheitswirtschaft. Der Ausweg sind immer noch Arbeitsuchende in allen Altersgruppen, aber auch hier reduzieren sich die Interessenten immer mehr.
Mit der 40stündigen Unterrichtung oder der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ohne jede geregelte Vorbereitung und Fachkunde hat die Sicherheitswirtschaft da wenig entgegen zu setzen. Auch die Berufsausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit → → →
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Die "Werkschutzfachkraft (ROTEIV®)" ist eine spezielle Qualifizierung für Sicherheitspersonal im betrieblichen Werkschutz mit ROTEIV®-Zertifikat. Sie wurde am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin 2017 neu entwickelt, um Sicherheitspersonal im Werkschutz unterhalb der Berufsausbildungen zur Fach- oder Servicekraft eine sehr einsatzspezifische Qualifizierung zu ermöglichen. In Abgrenzung zur "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" mit IHK-Prüfung sind bei dieser Qualifizierung keine zwei berufspraktischen Jahre vor einer Prüfungszulassung erforderlich und die Themen werkschutzspezifischer ausgestaltet. Diese Qualifizierung kann bereits vorbereitend oder unmittelbar mit der Aufnahme der Tätigkeit im betrieblichen Werkschutz begonnen werden und wird damit sehr schnell wirksam und sie beinhaltet wesentlich mehr Fachthemen mit unmittelbarem Bezug zum Werkschutz, als die derzeit allgemeiner in Richtung Objektschutz ausgestalteten Fortbildungen. →→→
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Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht im Juni 2017 vor der Gründung eines weiteren eigenständigen Verbandes, des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), der auch als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Richtlinien der Tarifpolitik festlegen will und Tarifabschlüsse vereinbaren soll. Bisher war dies mit eine der Aufgaben des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der mit Beschluss vom 18.05.2017 auf der Jahresmitgliederversammlung mehrheitlich mit einer Satzungsänderung auf diesen Aufgabenbereich verzichtet hat.
Über den neuen Verband soll zukünftig die Interessenvertretung für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen nach dem LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste jeweils an Verkehrsflughäfen erfolgen. BDSW-Mitglieder, die in diesem Bereich bisher tätig waren, können dem neuen Verband beitreten, der BDSW wird ihre spezifischen Interessen aber nicht mehr wie bisher vertreten. Damit wird die Vertretung der deutschen Sicherheitswirtschaft weiter dezentralisiert, eine einvernehmliche zentralisierte und auch wirksame Vertretungskörperschaft existiert seit einigen Jahren ohnehin nicht mehr. Dieser Zustand wird immer mehr zementiert und nicht wie erforderlich, verändert. Als im Jahre 2011 der damalige Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) umbenannt wurde, →→→
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News aus dem ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin: Der Bedarf an qualifizierten Absolventen einer marktgerechten Sicherheitsausbildung ist in Deutschland groß und wird sich ungebrochen in den kommenden Jahren weiter verstärken. Bei weniger als 3 % Sicherheitsmitarbeitern mit einer Berufsausbildung in einem Sicherheitsberuf Anfang 2017 wenig verwunderlich, nehmen doch die fachlichen Anforderungen stetig zu. Der Wachmann/die Wachfrau mit 40 Stunden Unterrichtung ohne eine Stunde Dienstkunde ist markt- und zukunftsfern, wird aber noch gefördert (vergeudet) qualifiziert. Die seit Dezember 2016 geltenden modifizierten gewerberechtlichen Regeln fordern bei vielen Einsatzrichtungen und für die Selbständigkeit bereits die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Die IHK-Sachkundeprüfung ist demgegenüber zwar ein bescheidener Fortschritt, ohne Dienst- und Fachkunde sowie Existenzgründung bei den Prüfungsfragen aber nach wie vor äußerst defizitär.
Weiterlesen: Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ wurde am 29.05.2017 am...
Bisher war die Zahl von über 10.000 offenen Stellen in der privaten Sicherheitswirtschaft auch in Berlin nicht so richtig real. Man konnte sich Defizite bei diesen "einfachen Beschäftigungen" nicht vorstellen und übersah die sprunghaft gewachsenen Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise, den Umstand der gewerberechtlich gebotenen Voraussetzungen sowie die eigentlich positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Wer in der Sicherheit wirklich arbeiten wollte, ist dort bereits angekommen, die gewachsene Tarifentlohnung hat dies bereits 2016 erheblich befördert. Allerdings haben diese neuen Sicherheitsmitarbeiter in der Regel nur die 40stündige Unterrichtung ohne Dienst- und Fachkunde. Dieses fachliche Defizit besteht übrigens bei der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auch nach der Novellierung im Dezember 2016 weiter. Das neue Personal ist damit auch nur bedingt einsetzbar und es reicht zahlenmäßig einfach nicht aus. Das hat nun spürbare Folgen!
Nach wie vor führt der Hauptweg in die Sicherheitswirtschaft über geförderte Minimalqualifizierungen, → → →
Der ARD-Beitrag vom 13.02.2017 "Sicherheit außer Kontrolle – Das zweifelhafte Geschäft der Sicherheitsdienste - Die Story im Ersten" enthält Berichte über Sicherheitslücken und Verfehlungen in der privaten Sicherheitswirtschaft und soll im Rahmen einer kritischen Spurensuche herausfinden, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt. Die Beispiele sind sicher wahr und erschreckend, aber nicht neu und vor allem nicht repräsentativ. Und das ist eigentlich das Problem.
Es ist seit Jahren bekannt, dass man mit 40 Stunden theoretische Unterrichtung oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene lehrgangsmäßige Vorbereitung und ohne Fach- und Dienstkundefragen keine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung erbringen kann. Ebenso fehlt alles, was auf eine Existenzgründung und Unternehmensführung vorbereitet. Dafür verantwortlich sind vor allem DIHK und IHK, die bisher jede erforderliche Veränderung ablehnten. Die neue Vorgabe im § 34a GewO, das zukünftige Selbständige diese IHK-Sachkundeprüfung absolvieren müssen, wird politisch aber als Erfolg gefeiert. Diese Minderqualifizierungen nach Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung → → →
Weiterlesen: Sicherheitsunternehmen und Sicherheitspersonal im Negativ-Fokus der Presse
Bekannterweise erhalten zukünftige Sicherheitsmitarbeiter mit einer gewerberechtliche geforderten 40stündigen Unterrichtung oder der Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die überhaupt keine lehrgangsmäßige Vorbereitung fordert, eine äußerst defizitäre Grundlage für den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten. Das betrifft sowohl den Umfang, noch mehr aber den Inhalt ohne jede Stunde oder Frage zur Dienstkunde, den Grundlagen der Bewachungstätigkeit. Für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften fehlt darüber hinaus die spezifische Qualifizierung nicht nur in interkultureller Kompetenz, sondern auch im Brandschutz, der Ersten Hilfe und weitere zielgruppenspezifische Themen.
Insoweit war die auch vom Berliner Senat verkündete Absicht, für diese spezielle Beachungstätigkeit eine zusätzliche Qualifizierung zu fordern und auch zu fördern, notwendig und löblich. Dabei ist es aber wohl auch geblieben, es ist ja längere Zeit kein Problem in die Presse gelangt. → → →
Wieder eine Razzia mit 42 Durchsuchungsbeschlüssen und über 350 Beamten von Zoll, Polizei und Steuerfahndung gegen ein bundesweit tätiges mittelständisches Sicherheitsunternehmen aus Vellmar wegen Verdachts der Schwarzarbeit, Dokumentenfälschung und des kriminellen Subunternehmertums. Dieses Unternehmen bietet übrigens im Internet auch Wirtschaftsermittlungen und Ausbildungen an, ist laut Eigenauskunft Mitglied des VSW Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. in Mainz, was als Empfehlung gilt und steht im Verdacht, einen Millionenschaden verursacht zu haben. Diese Nachrichten über kriminell tätige Sicherheitsunternehmen häufen sich in den letzten Wochen, im Oktober 2016 waren es in Bayern Razzien wegen Verdacht auf Drogenbesitz und Drogenhandel und in Dresden auch der Verdacht auf Sozialbetrug. Auch in Berlin gibt es derartige Hinweise. Dabei ist es mehrheitlich immer die gleiche Begehungsweise über meist kriminelle Subunternehmer, wie ausführlich bereits 2015 in der Sichrheitsfachzeitschrift WIK Nr. 05 ausführlich dargestellt. →→→