Leider ist es notwendig, auf ein zunehmendes betrügerisches Phänomen hinzuweisen, welches nach Informationen mehrerer zertifizierter Sicherheitsfachschulen um sich greift. Mag es Ausdruck of Verzweiflung wirtschaftlich besonders geforderter Bildungsträger sein, es ist in jedem Fall eine Lüge gegenüber den Interessenten an einer Sicherheitsausbildung und auch ein Missbrauch von Fördermitteln. Worum geht es? Verallgemeinert dargestellt um ein Lockangebot mit einem gutbezahlten Job, gebunden an Bedingungen , deren Erfüllung am Ende jedoch nicht zu dem hochbezahlten Job führt. Der ist dann leider schon vergeben.
„Jobangebot als Sicherheitsfachkraft für 21 € pro Stunde – Bedingung ein Kurs mit IHK-Sachkundeprüfung in unserem Bildungsträger, danach sofortige Vermittlung!!!“ (inhaltlich abgewandelt)
Was parallel in der Werbung dargestellt wird, sind unrealistische Prüfungsversprechen , wie „über 98 % bestehen bei uns die Prüfung“. Unrealistisch ist das aus zwei Gründen: Zum einen beträgt die Durchfallquote derzeit in Deutschland bei der IHK-Sachkundeprüfung im Durchschnitt über 50 % und Spitzenergebnisse gibt es sicher, aber selten und nicht regelmäßig bei entsprechender Teilnehmerzahl von über 10. Zum anderen erreicht ein Bildungsträger natürlich bei einer Prüfung sogar 100 %, wenn nur der Beste an der Prüfung teilnimmt, um ein Spitzenergebnis zu sanktionieren. Dieses „Spitzenergebnis“ wird dann ein ganzes Jahr in der Werbung genutzt, denn an dieser einen Prüfung waren es ja 100%.Dass der gleiche Bildungsträger zum Beispiel bei einer Prüfung mit mehr als 10 Teilnehmern nur 10 % davon wirklich durchgebracht hat, wird schamhaft verschwiegen und das ist keine Theorie. Das ist leider eine Realität und es geht hierbei um geförderte Kurse mit Bildungsgutschein . Nicht jeder belogene Interessent nimmt dann die „leider nur noch vorhandene Stelle mit Entlohnungen unter 11 oder 12 € an, sondern bewirbt sich selbst. ⇒ ⇒ ⇒ WEITERLESEN
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Zu Beginn der Pandemie 2020 gab es eine temporäre Abnahme des Personalbedarfs in den Sicherheitsunternehmen und dem betrieblichen Werkschutz, verursacht durch den Einbruch vor allem beim Veranstaltungsschutz und den Serviceleistungen und den zeitweiligen betrieblichen Einschränkungen unter anderem durch Home Office. Diese Lage änderte sich bereits im 2. Halbjahr 2020 und stetig 2021 mit dem wachsenden Sicherheitsbedarf im Bereich der Impfzentren und den krisenbedingt zunehmenden speziellen Dienstleistungen mit Sicherungsbedarf. Dazu kamen auch wachsende Personalanforderungen im betrieblichen Werkschutz durch eine veränderte Sicherheitslage und die sehr wechselhaften Anforderungen im Zusammenhang mit reglementierten Veranstaltungen und pandemiebedingte Überwachungsaufgaben. Diese Entwicklung wird sich 2022 fortsetzen, der Personalbedarf ist weiter zunehmend und auch gebunden an höhere Qualifizierungsansprüche des Marktes. Nach wie vor gibt es darüber hinaus die Auswirkungen der altersbedingten Personalausscheidungen der umfangreichen Einstellungen in den 90er Jahren bei damals noch ausreichend vorhandenen qualifizierten Bewerbern. Diese Ausgangslage hat sich verändert sowohl bei den Marktbedürfnissen als auch den potentiellen Bewerbern und deren Voraussetzungen. Die stagnierenden und partiell abnehmenden Zahlen bei den Auszubildenden in die Sicherheitsberufe sind dafür nur ein Merkmal. Nach wie vor überwiegen die einfachen gewerberechtlich geregelten Gewerbezugänge nach § 34a GewO ohne dienstkundliche und fachspezifische Themen, seit über 10 Jahren permanent in Kritik gegenüber dem kritikresistenten DIHK, obwohl die IHK-Sachkundeprüfung formal zu einer Vielzahl von Einsatzrichtungen befähigt, ohne deren Inhalte auch nur zu streifen. Hier sind Änderungen übrigens jederzeit möglich.
Die Erfüllung der Personalanforderungen 2021 wurde im Laufe des Jahres immer komplizierter, was sich absehbar auch 2022 nicht verbessern wird. Die Gewöhnung an den geförderten Nachwuchs aus dem Kreis der Arbeitsuchenden stellte die Sicherheitsunternehmen vor völlig neue Herausforderungen, da über diesen Weg seit Mitte 2020 immer weniger ausreichend qualifizierte Bewerber den Weg in die Sicherheitsunternehmen fanden. Eine Ursache sind ⇒ ⇒ ⇒
Weiterlesen: Gedanken zum Neuen Jahr - Bedarf an Sicherheitspersonal wird 2022 weiter wachsen
Auch in der Langzeit-Krise liefern wir Qualität: Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin wurde im November 2021 erneut nach DIN 9001:2015 geprüft und für die folgenden drei Jahre zertifiziert. Dies erfolgt nun schon seit 2003 und sichert mit einem erprobten und geprüften Qualitätsmanagementsystem permanent hohe Qualität in Beratung, Bildung und Vertrieb mit Projektierung und Planung.
Damit verbunden ist die erneute Zulassung der bereits vom BDSW 2021 ebenfalls wiederholt zertifizierten Sicherheitsfachschule ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin als AZAV-zugelassener Bildungsträger. Damit sind unsere Bildungsmaßnahmen auch zukünftig durch geförderte Teilnehmer mit Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nutzbar.
Vorangegangen war ebenfalls im November die AZAV-Zulassung von 10 bewährten und neuen Bildungsmaßnahmen, die insbesondere für Sicherheitsmitarbeiter in der privaten Sicherheitswirtschaft und dem betrieblichen Sicherheitsorganisationen vorgesehen sind. Um 2022 diese Maßnahmen auch zuverlässig anbieten zu können, erfolgte noch 2021 die Einstellung eines weiteren Meisters für Schutz und Sicherheit als Kursleiter und Dozenten.
Wir sehen damit gut vorbereitet 2022 optimistisch entgegen.
Der BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. hat am 07. Oktober 2021 seine Jahreshauptversammlung in Saarbrücken wieder in Präsenz durchgeführt. Dabei wurden Gregor Lehnert als Präsident und einstimmig das gesamte Präsidium des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft von den Vertretern des Mitgliedsunternehmens wiedergewählt. Der BDSW vertritt mittlerweile über 1.000 Mitgliedsunternehmen mit über 260.000 angestellten Sicherheitsmitarbeitern und einem Umsatz von ca. 9,2 Milliarden Euro im Krisenjahr 2021.
In der Veranstaltung erfolgten auch Würdigungen der langjährig in der Sicherheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Unternehmer. Dazu zählten 2021 auch die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, die für ihr 25-jähriges Firmenjubiläum ebenso geehrt wurde, wie der Geschäftsführende Gesellschafter Dr. Lutz Viëtor für 30-jährige Unternehmertätigkeit im In- und Ausland.
Quasi unvorbereitet über Nacht wurde seit Anfang März 2020 das gesamte Aus- und Weiterbildungssystem für die private Sicherheitswirtschaft schrittweise und fast unmerklich wie in so vielen Dienstleistungsbereichen auf ein Minimum reduziert und strukturell verändert. Bildungsträger verschwanden vom Markt oder konnten sich wahrscheinlich die BDSW-Mitgliedsbeiträge und die Bindung an Tarifverträge nicht mehr leisten und verzichteten auf die Zertifizierung als Sicherheitsfachschule. Das lag weniger an den Sicherheitsunternehmen und dem Werkschutz. Bei den Abnehmern ausgebildeter Sicherheitsmitarbeiter gab es zwar Bedarfsänderungen und im Veranstaltungsbereich mit den vielen Subunternehmern auch Insolvenzen und Ausfälle, der ständige Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf blieb modifiziert aber bestehen und hat sich inzwischen weiter entwickelt. Das echte Problem war und ist eine strukturelle Krise als Folge der fehlerhaften Organisierung des Zugangs in die Sicherheitswirtschaft.
Über Jahrzehnte gibt es nur einen für die Sicherheitsunternehmen kostengünstigen und deshalb favorisierten Weg, den geförderten Minikurs, genannt Unterrichtung und die geförderte IHK-Sachkundeprüfung mit ungeregelten Vorbereitungen und davon bedingt einer deutschlandweiten Durchfallquote von über 50 %. Diese geförderten Maßnahmen vor allem für Arbeitsuchende versorgten die Sicherheitsunternehmen mit minderqualifiziertem Personal, weil keine dieser Maßnahmen tatsächlich mit Dienstkunde auf die Sicherheitstätigkeit ausreichend vorbereitet und von DIHK und beteiligten IHK keine wirklichen Veränderungen angestrebt oder unterstützt wurden. Versuche gibt es seit 2008, die Fördermittel wirkungsvoller einzusetzen, leider ohne die Unterstützung des DIHK. ⇒ ⇒ ⇒
Weiterlesen: CORONA und einige Negativfolgen in der Erwachsenenqualifizierung für die private...
Im Mai 1996 wurde die bereits seit 1994 existierende ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH nach dem Ausscheiden eines Mitgesellschafters durch die Familie Viëtor (ROTEIV®) als unabhängiges Familienunternehmen neu gegründet. Zu diesem Zeitpunkt stand die internationale Beratungstätigkeit im Baltikum im Mittelpunkt, mehr als die Hälfte der monatlichen Beratungsmandate wurden vor Ort mit mehreren Ingenieuren realisiert. Basis waren eigene Unternehmen in Riga, Höhepunkt die Beratung der Staatsbanken von Lettland und Litauen auf ihrem Weg in die EU, der Präsidentialkanzlei von Lettland, die Generalauftragnahme Sicherheitstechnik bei der Deutsch-Lettische Bank, komplette Brandschutzlösungen im Hafen von Riga und die persönliche Sicherheit für einen Generaldirektor von Lukoil. Schmerzhafte Erfahrung sicher die Auseinandersetzungen mit mafiosen Strukturen einschließlich Entführung. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen
Weiterlesen: 25 Jahre als selbständiges Familienunternehmen – Heute die Marken ROTEIV® und SicTec®
Eigentlich sollte das erste Sicherheitsdienstleistungsgesetz in Deutschland bereits vorliegen und damit der Sicherheitswirtschaft eine solide, wesentlich verbesserte Grundlage für Ihre systemrelevanten Sicherheitsdienstleistungen liefern. Es gibt sicher viele aktuelle Gründe für eine Verzögerung, die aber auch eine Chance sind, notwendige Ziele und Inhalte aus Sicht der Dienstleister als Forderungen zu formulieren und auch zu begründen. Denn Gründe für nachhaltige Veränderungen werden gerade in der derzeitigen Krise immer sichtbarer.
Nun gibt es zwar wohl mehrere formulierte Vorstellungen zu diesem Gesetz die - soweit bekannt - aber die Chance, echte Veränderungen zur Überwindung der Langzeit-Strukturkrise der privaten Sicherheitsdienstleister vorzuschlagen, nicht wahrnehmen. Letztlich ist es mehr eine Zusammenführung des Ist-Zustandes, derzeit in der Gewerbeordnung u. a. Rechtsvorschriften zu unübersichtlich verteilt. Ist es doch der § 34a der Gewerbeordnung, der eine wesentliche Ursache der Struktur- und Qualifizierungsprobleme ist, die sich durch einen sehr einfachen Gewerbezugang, mehrere tausend minderqualifizierte Kleinstunternehmen und selbständiges Sicherheitspersonal, ausgerichtet fast ausschließlich auf Subunternehmeraufgaben und durch unzureichende Basisqualifizierungen auszeichnet. Ohne erheblich verbesserte qualitative Anforderungen an eine anwesenheitspflichtige Basisqualifizierung von mindestens 200 Stunden und analog höhere Ansprüche an den Sicherheitsunternehmer wird sich nicht wirklich etwas ändern. 200 Stunden war bereits vor Jahren die Empfehlung des europäischen Dachverbandes des privaten Sicherheitsgewerbes CoESS an die europäischen Sicherheitsdienstleister und das hat sich in anderen Gewerken, wie der Pflege, bewährt. ⇒ ⇒ ⇒
In einem Wahljahr mit Bundestagswahl ist die regierende Politik in der Regel sehr optimistisch und die Opposition wird natürlich alles anders und besser machen wollen. Das zu werten und Schlussfolgerungen zu ziehen, ist schon kompliziert genug, zumal die immensen neuen Schulden alles wieder in Fragen stellen und da gibt es aber auch noch Corona. Für einen Bildungsträger sind alle diese genannten Komponenten und viele weitere wichtig, vor allem solide Rechtsgrundlagen für die private Sicherheitswirtschaft, das heißt endlich das versprochene Sicherheitsdienstleistungsgesetz, und eine verlässliche Förderpolitik, um gewerberechtlich geforderte Zugangsvoraussetzungen in die Bewachungstätigkeit auch sicherstellen zu können, weil die Interessenten in der Mehrzahl aus dem Kreis der Arbeitsuchenden kommen. Freie Stellen in der Sicherheitswirtschaft gibt es genug, was fehlt, sind qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter. Zwar haben sich die Einsatzrichtungen in der Krise 2020 partiell geändert, nicht jedoch der Bedarf. Mit der Corona-Pandemie hat sich auch in der privaten Sicherheitswirtschaft vieles verändert. Was jedoch geblieben ist und sich auch neu herausgebildet hat, sind freie, derzeit nicht vermittelbare Stellen, weil bei Interessenten die Zugangsvoraussetzungen und höheren Fachqualifizierungen fehlen und immer mehr Kurse ausfallen. Diese erfordern sowohl IHK-Prüfungen als auch entsprechende Vorbereitungen. Beides ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, Prüfungen wurden bereits abgesagt und Förderzeiträume auch vorzeitig abgebrochen, ohne Alternativen zu prüfen. ⇒ ⇒ ⇒
Weiterlesen: Sind verlässliche Voraussagen und Kursankündigungen 2021 überhaupt möglich?
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Sicherheitswirtschaft sind gespalten. Überall dort, wo Veranstaltungen abgesetzt wurden und bisher nicht wieder vorgesehen sind, wo bisher gesicherte Wirtschaftsunternehmen mit Ihrer Existenz kämpfen oder ihre Geschäftstätigkeit zurückgefahren haben, sind auch die externen Dienstleister mit betroffen. Da die deutsche Sicherheitswirtschaft mit über 6.000 Unternehmen und mehreren tausend Selbständigen – diese meist tätig als Subunternehmer - sehr mit-telständig aufgestellt ist und oftmals Reserven fehlen sowie die Basisqualifizierung mit der Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung sehr spartanisch ist, wirken sich allerdings bereits diese Entwicklungen dramatisch aus. Die auf derartige Dienstleistungen vor allem im Veranstaltungs- und Objektschutz spezialisierten Sicherheitsunternehmen sind davon gegenwärtig besonders betroffen.
Weiterlesen: Gefühlter Stillstand trotz wachsenden Personalbedarfs in der Sicherheitswirtschaft
"BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht - Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe geplant
Zum 1. Juli 2020 übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.. Die Verwaltungsvereinbarung zur Regelung des Zuständigkeitsübergangs wurde jetzt unterzeichnet.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich. Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche."
Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.“ (BMI-Pressemitteilung vom 18.06.2020)
Zu dieser historischen Mitteilung eine Presseinformation des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft vom 18. Juni 2020: ⇒ ⇒ ⇒
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