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Wir konnten Mitte Dezember 2016 bereits die erfolgreiche Verteidigung unseres Qualitätsmanagmentsystems, welches aus mehreren eigenständigen Bestandteilen auf Grund der unterschiedlichen Gegenstände der Beratung, der Aus- und Weiterbildung und des Vertriebes mit Projektmanagement besteht, vermelden. Heute ergänzen wir diese Erstmeldung über den erfolgreich absolvierten Audit des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 und der AZAV-Zulassung als Bildungsträger mit einem Zitat aus dem nun vorliegenden Prüfbericht des neutralen Zertifizierers: 
"Die Mitarbeiter weisen durchweg eine sehr hohe Fachkompetenz auf, die Kommunikation im Unternehmen funktioniert sehr gut. Dadurch konnte die überdurchschnittliche Qualität der Ausbildungsmaßnahmen gesichert werden. Auch die inhaltliche Arbeit am QM-System ist gut ausgeprägt." → → →

Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2016 eine Verschärfung der Zugangsregeln für eine Bewachungstätigkeit nach § 34a Gewerbeordnung und deren Ausübung beschlossen. Die Bestätigung durch den Bundesrat stand noch aus. Eine umfassende Information ist an dieser Stelle leider nicht möglich, Interessenten können jedoch beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eine Auskunft auf der Grundlage der erfolgten Veröffentlichungen mit den praktischen Konsequenzen insbesondere für zukünftige Gewerbetreibende und angestellte Bewachungskräfte erhalten. Betroffen sind vorrangig die Anforderungen an die Erteilung der Erlaubnis zur Bewachungstätigkeit,  an die Prüfung der Zuverlässigkeit mit Wiederholungsprüfungen und die fachliche Grundqualifizierung.→→→

Im Oktober 2015 wurde in einer ISG-Veröffentlichung (Dr. Lutz Viëtor in: WIK - Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 5, Oktober 2015, „Das "Risiko Subunternehmer" in der Sicherheitsdienstleistung", die auf konkreten Untersuchungen und Vorfällen beruhte, auf die zunehmenden akuten Gefahren und vielfältigen kriminellen Möglichkeiten und Erscheinungen bei der Objektbewachung unter Einsatz von Subunternehmen – das schließt Schwarzarbeiter ein – hingewiesen. Der Artikel enthält auch mehrere Beispiele von derartigen Straftaten aus den letzten Jahren. Er sollte letztlich die Entwicklungen nach Einführung eines Mindestlohnes und der bereits darüber liegenden tariflichen Entlohnungen in der Objektbewachung und damit der Zunahme der „Attraktivität“ der bisher unterbezahlten Bewachung für Kriminelle skizzieren. Er sollte aber auch auf die potentiellen Gefahren hinweisen, die mit der Flüchtlingskrise in diesem Dienstleistungssegment entstehen können. Nun sind sie da!

Der stetig wachsende Personalbedarf in der Sicherheitswirtschaft auch im Verbindung mit den enormen Anforderungen aus den Folgen der Flüchtlingskrise, insbesondere der Objektbetreuung und dem Objektschutz, ist allgemein bekannt. Aus diesem Grund werden derzeit eigentlich marktgerecht zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO durchgeführt. Diese Prüfung ist neben der Unterrichtung - hier deuten sich ohnehin Veränderungen an - eine gewerberechtliche Voraussetzung für die Bewachungstätigkeit. Dies erfolgt deutschlandweit und überfordert die prüfenden IHK immer mehr. In diesem Umfang war diese Überlastung oder auch nur Nichtbewältigung neuer Anforderungen mit angepaßten Angeboten leider nicht voraussehbar. Gegebene Zusagen wurden bereits durch IHK mit antiquierten Begründungen aufgehoben, so dass auch für bereits eröffnete Kurse Übergangslösungen gesucht werden müssen. In der Endkonsequenz erfolgt dies immer zu Lasten der Kursabsolventen und des Arbeitsmarktes. Um das zu erkennen, bedarf es allerdings Marktnähe und Kompetenz sowie die Bereitschaft, eingefahrene Abläufe vieleicht doch einmal zu prüfen und zu verändern. →

Bereits seit vielen Jahren wird eine Modifizierung der gewerberechtlichen Zugangsregelungen für die Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO aufgrund veränderter Sicherheits- und Marktbedingungen gefordert. Weder die zeitlichen Umfänge und die Inhalte der Unterrichtung für Angestellte oder Selbständige oder der IHK-Sachkundeprüfung noch die Regularien für eine Tätigkeit als Selbständiger oder Sicherheitskraft noch die Feststellung der Zuverlässigkeit als einer Bedingung entsprachen schon vor Jahren den Bedürfnissen und Anforderungen. Explizit wurde dies bereits 2008 in der Zeitschrift WIK ausführlich kritisch dargestellt. 

Am 14.Mai 1996 wurde die ISG nach dem Rückzug eines externen Ge­sell­schaf­ters durch die Familie Viëtor neu gegründet, bereits aus­ge­wie­sen mit der Si­cher­heits­ana­ly­se für die Staats­bank von Lettland, dem Si­cher­heits­kon­zept für das 1994 größte Neu­bau­pro­jekt Europas, einem Referat von Dr. Vietor auf einer Welt­bank­kon­fe­renz über Ban­ken­si­cher­heit und vielen weiteren Re­fe­ren­zen im Hoch­si­cher­heits­be­reich in Lettland, Litauen, Italien und zunehmend nach 2000 auch in anderen Ländern und in Deutsch­land.

Der Berliner Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Martin Pätzold (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bun­des­ta­ges, besuchte am 22.03.2016 die ISG In­ter­na­tio­nal tätige SI­CHER­HEITS­GE­SELL­SCHAFT mbH in Ber­lin-Lich­ten­berg und traf dort auch mit dem Ge­schäfts­füh­ren­den Ge­sell­schaf­ter, Dr. Lutz Viëtor, zu einem Gespräch zusammen. Dr. Pätzold in­for­mier­te sich über die Er­geb­nis­se der Umsetzung neuer recht­li­cher Re­ge­lun­gen zur In­te­gra­ti­on von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen in den Ar­beits­pro­zess und sprach mit Be­trof­fe­nen, die

Äußerlich entsteht der Eindruck, dass durch die Flücht­lings­kri­se auch die deutsche Si­cher­heits­wirt­schaft in er­heb­li­che Probleme geraten ist und für viele Be­treu­ungs­feh­ler und auch Über­grif­fe mit die Ver­ant­wor­tung trägt. Das mag im Ein­zel­fall viel­leicht sogar stimmen, in der Ge­samt­heit sicher nicht, denn der Teufel steckt be­kannt­lich im Detail.

Die Ende 2015 vor­ge­nom­me­ne Um­be­nen­nung der sehr er­folg­rei­chen zer­ti­fi­zier­ten Si­cher­heits­fach­schu­le "ISG-Bil­dungs­zen­trum Berlin" erfolgte, nachdem sowohl im Bil­dungs­be­reich als auch im Pro­jekt­ma­nage­ment und Vertrieb eine Al­lein­stel­lung der be­son­de­ren Angebote und Leis­tun­gen als ISG nicht mehr aus­rei­chend möglich war. An sich Ausdruck der An­er­ken­nung, erfolgten über Deutsch­land hinaus Ad­ap­tio­nen der ISG-An­ge­bo­te, die Kunden und Partner ver­un­si­cher­ten. ISG-On­line-Shop mit einem ein­zig­ar­ti­gen au­to­ri­sier­ten Angebot an Mar­ken­si­cher­heits­tech­nik ist im Markt an­ge­kom­men, hat be­acht­li­che Um­satz­stei­ge­run­gen auf­zu­wei­sen und ent­wi­ckelt sich zur eigenen Marke. Auch dies bedarf einer besseren Markt­po­si­tio­nie­rung.