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Freud und Leid liegen oft nahe beieinander. Positiv ist sicher, dass wir im Mai die planmäßige Qualifizierung zur „Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO“, erweitert mit Waffensachkundeprüfung und Führerscheinprüfung B, gut besucht eröffnen können. Das veranlasst uns aufgrund der Nachfragen, eine erneute  Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung zusätzlich ab 25.06.2018 anzusetzen. Es spricht sich wohl herum, dass die Absolventen unserer zertifizierten Sicherheitsfachschule wie in den vergangenen Monaten auch im Mai ein erfreuliches Prüfungsergebnis aller Teilnehmer um die 70 % im 1. Anlauf erreicht haben. Damit ist der Weg frei in die Praxis. Da wir auch die Prüfungswiederholer seit Jahren AZAV-zugelassen auf die Wiederholungsprüfung sehr erfolgreich vorbereiten, ist das nur ein Zwischener-gebnis. Es kann nur besser werden!
 
Weniger erfreulich ist, dass wir die ab Mai geplante Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ nun erst im Juni eröffnen können. Es gab zwar ausreichend Bewerber, aber zu wenige rechtzeitige Entscheidungen der Fördermittelgeber, um mit einer ausreichenden Teilnehmerzahl beginnen zu können. 
 
Hier liegt das große Problem der deutschen Sicherheitswirtschaft. → → → weiterlesen
 
Es gibt immer noch trotz nachlassendem Bedarf im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise über 10.000 unbesetzte Stellen. Das liegt sowohl am Generationenwechsel als auch an neuen Aufgabenbereichen, bei denen die qualitativen Anforderungen weit über der IHK-Sachkundeprüfung liegen. Bekannter weise enthält diese Prüfung keine dienst- und fachkundlichen Fragen, die demzufolge auch nicht behandelt werden und eine lehrgangsmäßig nachzuweisende Vor-bereitung gibt es auch nicht. Viele in der Flüchtlingskrise eingestellte Mitarbeiter verfügen nur über die 40stündige Unterrichtung und sind eigentlich so gut wie nicht mehr mit Verantwortungsbewusstsein wirklich richtig einsetzbar. 
 
Dass alles beeinflusst auch das Subunternehmertum, es wird schleichend immer krimineller (siehe dazu: Das „Risiko Subunternehmer“ in der Sicherheitsdienstleistung, WIK 05/2015). Noch zu viele Sicherheitsunternehmen verlassen sich bei ihrer Personalsuche auf den geförderten Arbeitsmarkt und auf die gewerberechtlich geforderten Minimalvoraussetzungen gemäß § 34a GewO. Klar ist eigentlich, dass hier dringend Veränderungen notwendig sind. Derzeit verfügen nur ca. 4 % aller Sicherheitsmitarbeiter über den Abschluss in einem Sicherheitsberuf. Eine Berufsausbildung, beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin seit 2004 erfolgreich als Umschulungen durchgeführt, ist somit eine sichere Investition in die Zukunft.