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Die deutsche Sicherheitswirtschaft realisiert inzwischen, dass die seit 2015 mit Zuspitzung der Flüchtlingskrise eskalierten Personalprobleme keine Übergangserscheinung sind. Alle Gewerbe in Deutschland haben seit einigen Jahren bereits und auch zukünftig mit Personaldefiziten zu kämpfen und das nicht nur bei den zukünftigen Fachkräften. Das hat viele Branchen, darunter führende Unternehmen mit eigentlich sehr hohen Ansprüchen an ihr Personal veranlasst, auch bei den Absolventen mit weniger guten Schulabschlüssen oder vorherigen Abbrüchen zu suchen und für diese besondere Qualifizierungsangebote zu entwickeln. Dass erschwert die ohnehin komplizierte Suche nach Nachwuchs für die Sicherheitswirtschaft. Der Ausweg sind immer noch Arbeitsuchende in allen Altersgruppen, aber auch hier reduzieren sich die Interessenten immer mehr.

Mit der 40stündigen Unterrichtung oder der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ohne jede geregelte Vorbereitung und Fachkunde hat die Sicherheitswirtschaft da wenig entgegen zu setzen. Auch die Berufsausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit → → →

wird derzeit viel zu wenig aufgenommen, somit sind keine Änderungen in Sicht. Derzeit sind weniger als 4 % aller Sicherheitsmitarbeiter mit diesem Sicherheitsberuf tätig. In anderen Branchen ist dies unvorstellbar und auch in der Sicherheitsdienstleistung steigen die Anforderungen stetig.

Über längere Zeit wurde wohl der Subunternehmer auch von den großen Sicherheitsunternehmen als eine Art Allzweckwaffe gesehen und zu wenig selbst ausgebildet und in Qualifizierung investiert. So richtig hat sich daran bis heute nichts geändert, nur dass die Subunternehmer wie in vergleichbaren Branchen mit dem wachsenden Mindest- und Tariflohn partiell kriminell werden und in der Regel minderqualifiziert sind.

Mit diesen Vorzeichen wachsen die Anforderungen an die spezialisierten Bildungsträger, besonders die zertifizierten Sicherheitsfachschulen. Eigentlich erwartet man schon Wunder in den Sicherheitsunternehmen, aber ohne Eigeninitiativen wird sich nicht´s nachhaltig ändern. Eine Schuld daran trägt auch der Gesetzgeber, der mit dem novellierten § 34a GewO im Dezember 2016 weit hinter den Erwartungen und objektiven Bedürfnissen zurück geblieben ist. Die Unterrichtung ist ein Auslaufmodell und für die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt sicher keine Empfehlung. Die EU-Orientierungen, auch schon wieder einige Jahre alt, empfehlen mindestens 200 Stunden Pflichtqualifizierung und dann eine entsprechende Prüfung vor Aufnahme einer Sicherheitsdienstleistung. Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfordert weder eine Vorbereitung noch enthält sie dienstkundliche Fragen, wie zu den Grundaufgaben eines Sicherheitsmitarbeiters. Nur ein abgestimmtes konzertiertes Vorgehen von Gesetzgeber, derzeit dem Bundeswirtschaftsminister als Federführend, dem DIHK als Verantwortlicher für die Qualifizierungs- und Prüfungsinhalte und die deutsche Sicherheitswirtschaft, repräsentiert durch den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. wird die Personalsituation sich nicht spürbar ändern lassen. Den Bildungsträgern fehlen ganz einfach zunehmend die Interessenten und es nimmt auch die Zahl der Anbieter ab.