„Bürokratieabbau à la IHK?"
Unter dem Ansatz „Bürokratieabbau à la IHK“ fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit den regionalen Kammern eine radikale Kehrtwende in der Gesetzgebung, um eine überzogene Regulierung abzubauen. Selbst nehmen es die IHK mit dem Bürokratieabbau im eigenen System allerdings nicht so ernst oder sind sich der praktischen Folgen ihrer Entscheidungen nicht bewusst. Die neuen Regularien bei der Durchführung der IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO enthalten erhebliche Verkomplizierungen sowohl für die Bildungsträger als auch die zukünftigen Prüfungsteilnehmer. Das bisherige jahrelang bewährte „analoge“ System bestand in einem Prüfungstag, früh die schriftliche Prüfung, dann die Auswertung und nachmittags die mündliche Prüfung, oder zwei Prüfungstagen mit einer Woche zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Die Teilnehmer wurden von den Bildungsträgern angemeldet oder konnten das auch selbst tun. Auf dieser Grundlage konnten die Bildungsträger die Prüfungsvorbereitungskurse planen und durchführen. Nach dem letzten Prüfungstag konnten die Teilnehmer entweder eine Arbeitsstelle oder eine Wiederholungsprüfung anstreben. Die Mehrzahl der Prüfungsvorbereitungskurse ist AZAV-zugelassen und wird gefördert. Die Bildungsträger sind verantwortlich für die Vorbereitung auf die Prüfung, die schriftlich und mündlich zu gleichen Themengebieten stattfinden. Die zeitlichen Trennungen über zwei Wochen sind fachlich ohne echten Nutzen und nicht alles, was sich „digital“ nennt, ist auch nützlich.
Wie sieht das neue digitale System aus? Die Teilnehmer müssen sich selbst online für die Prüfung anmelden, am richtigen Tag und möglichst zur Startzeit, der Bildungsträger hat darüber keine Kontrolle mehr. ⇒ ⇒ ⇒



