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„Bürokratieabbau à la IHK?"

Unter dem Ansatz „Bürokratieabbau à la IHK“ fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit den regionalen Kammern eine radikale Kehrtwende in der Gesetzgebung, um eine überzogene Regulierung abzubauen. Selbst nehmen es die IHK mit dem Bürokratieabbau im eigenen System allerdings nicht so ernst oder sind sich der praktischen Folgen ihrer Entscheidungen nicht bewusst. Die neuen Regularien bei der Durchführung der IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO enthalten erhebliche Verkomplizierungen sowohl für die Bildungsträger als auch die zukünftigen Prüfungsteilnehmer. Das bisherige jahrelang bewährte „analoge“ System bestand in einem Prüfungstag, früh die schriftliche Prüfung, dann die Auswertung und nachmittags die mündliche Prüfung, oder zwei Prüfungstagen mit einer Woche zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Die Teilnehmer wurden von den Bildungsträgern angemeldet oder konnten das auch selbst tun. Auf dieser Grundlage konnten die Bildungsträger die Prüfungsvorbereitungskurse planen und durchführen. Nach dem letzten Prüfungstag konnten die Teilnehmer entweder eine Arbeitsstelle oder eine Wiederholungsprüfung anstreben. Die Mehrzahl der Prüfungsvorbereitungskurse ist AZAV-zugelassen und wird gefördert. Die Bildungsträger sind verantwortlich für die Vorbereitung auf die Prüfung, die schriftlich und mündlich zu gleichen Themengebieten stattfinden. Die zeitlichen Trennungen über zwei Wochen sind fachlich ohne echten Nutzen und nicht alles, was sich „digital“ nennt, ist auch nützlich.
Wie sieht das neue digitale System aus? Die Teilnehmer müssen sich selbst online für die Prüfung anmelden, am richtigen Tag und möglichst zur Startzeit, der Bildungsträger hat darüber keine Kontrolle mehr.  ⇒ ⇒ ⇒

Die Prüfungstermine sind sehr schnell vergeben, Kurse haben dadurch oft keine einheitlichen Prüfungstermine ihrer Teilnehmer mehr. Wenn der Kursteilnehmer die Anmeldung verpasst oder einfach nicht vornimmt, kann erst im Folgemonat die Prüfung angestrebt werden. Aktuell haben Teilnehmer bis 8 Monate für den Kursabschluss benötigt, immer ausgebucht. Das hat wiederum böse Folgen für Kursbestandteile, bei denen die IHK-Sachkundeprüfung zwingende Voraussetzung ist und die zwangsläufig nach der Prüfung angesetzt sind, wie die Waffensachkundeprüfung.

Die schriftliche Prüfung wird zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung vor Ort am Computer absolviert, die Prüfungsergebnisse sofort danach dem Teilnehmer übermittelt und die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in zwei Wochen bestätigt. Bildungsträger erhalten keine offiziellen Informationen mehr, die Prüfungsteilnehmer müssen sich selbst melden. Entweder wird Ihr Kurs mindestens bis zur mündlichen Prüfung fortgesetzt oder die Prüfung ist ihre Angelegenheit, der Bildungsträger ist raus. Die AZAV-zugelassenen Kurse beinhalten aber in der Regel diese IHK-Prüfung gefördert mit einem gemeinsamen Abschluss. Die geschilderten Probleme führten bisher nicht zu einer Lösung, die IHK sehen sich zu Änderungen offenbar nicht in der Lage. Damit steht wie im  letzten Jahrzehnt wieder die Frage im Raum, ob die Verantwortung für die IHK-Sachkundeprüfung ausschließlich bei den IHK die richtige Lösung ist. Spätestens mit dem neuen Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) bestände eine Möglichkeit zur rechtlich verbindlichen Änderung der Verantwortlichkeiten, zertifizierte Sicherheitsfachschulen dafür gibt es, früher wäre aber besser.

Keine Anmeldung durch die Bildungsträger, keine offiziellen Informationen und eine sehr komplizierte Planung durch die 2 Wochen zwischen den Prüfungen und damit keine Gewähr des Bildungsträgers für die Prüfungsteilnahme seines geförderten Kurses, das charakterisiert derzeit die Lage. Die Verantwortung wurde komplett auf die Teilnehmer verlagert, die teilweise Probleme mit der Selbstorganisation haben und gefördert an einen neuen Beruf herangeführt werden sollen.

Lösungsvorschlag: Auch die Bildungsträger können Anmeldungen verbindlich wie bisher für ihre Kurse mit Vorrang vornehmen, wenn diese eröffnet sind und die Teilnehmerzahl feststeht. Beim Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung ist der reservierte Platz für die mündliche Prüfung sofort frei und muss nach bestandener schriftlicher Prüfung neu angemeldet werden. Eine zeitliche Lücke von 2 Wochen kann sicher bei längeren Kursen thematisch überbrückt werden, was aber inhaltlich immer ungünstig ist.

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