Den Sicherheitsdienstleistern in Deutschland wird in der Gegenwart allgemein ein stetes Wachstum nachgesagt. Bestimmte Ergebniszuwächse werden über werden aber über Niedrigstentlohnungen erzielt. Dies betrifft nach wie vor die Objektbewachung. Beiträge in Presse und Fernsehen setzen sich aber auch immer kritischer mit Leistungsproblemen insbesondere der Personenschützer und Detektive auseinander. Bei diesen Dienstleistern scheint es tatsächlich größere Qualitätsunterschiede und Ausbildungsmängel zu geben. Bestimmte geförderte Ausbildungsmaßnahmen im laufenden Jahr haben zwar mit zur befristeten Entlastung des Arbeitsmarktes, nicht immer jedoch zu einer Qualitätssteigerung in der Ausbildung geführt.
Markt-Tendenzen
Es scheint, daß nirgendwo bei den personellen Sicherheitsdienstleistungen sich die von den konkreten Aufgabenstellungen diktierten Anforderungen so kraß im Qualitätsniveau unterscheiden, wie bei den Personenschützern und Detektiven. Durch den Charakter dieser Arbeit bedingt, werden dabei in der Öffentlichkeit i.d.R. nur einige Leistungsbereiche sichtbarer, wie die Detektive im Handel und im unmittelbaren privatvertraglichen Bereich, sowie der unbewaffnete Personenschutz, oft im Grenzbereich des § 34a der Gewerbeordnung, auch als Betreuungsservice bezeichnet. Diese juristischen Auslegungsmöglichkeiten an sich stellen schon ein Problem dar, da sie eine Umgehung der Zugangsvoraussetzungen in dieses Gewerbe faktisch zulassen. Wenn Reinigungsunternehmen von der Presse gelobt den Betreuungsservice in Form eines Schutzes der durch Sexualtäter bedrohten Kinder ohne entsprechende Personenschutzerfahrung anbieten, so haben wir ein weiteres Beispiel für Trittbrettfahrer, die bei Vorkommnissen wenig Garantie für eine sachkundige Reaktion bieten. Der Markt wird nicht vom konkreten Sicherheitsbedürfnis bestimmt, sondern wirtschaftliche Komponenten, die das reale Preis-Leistungs-Verhältnis verwischen, dominieren immer mehr. Die Tendenz zur Komplettlösung in der Objektverwaltung und die Rund-Um-Betreuung fördern zuerst einmal diese Entwicklung, stellen allerdings für die Zukunft eine Chance dar. Es wäre jedoch zu einfach, nur den "Eindringlingen" aus anderen Gewerben die Schuld an Qualitätsmängeln zuzuordnen, sie kommen auch und vor allem von "innen". In Fernsehsendungen wurden die deutschen Detektive vorgeführt, drei einfache Testaufträge vor versteckter Kamera und drei komplette Reinfälle. Unvermögen bei der Verfolgung und Beobachtung, phantasiereiche, aber erlogene Berichte und horrende Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen waren das Ergebnis. War dies das reale Bild deutscher Detektivleistungen? Sicher und hoffentlich nicht, erfaßt wurden nur die im privaten Bereich Tätigen. Unterstellen wir den Detektiven im Handel schon aufgrund Ihrer stärkeren Leistungsabhängigkeit bessere Ergebnisse. Andere Sendungen setzten sich wiederum kritisch mit dem Personenschutz auseinander. Schlußfolgernd sollte man u.a. feststellen, daß Personenschutz Diskretion erfordert und nicht Showbusineß, wie zum Teil vorgeführt. Mancher (gut ausgebildete) Personenschützer und Detektiv wünscht sich wie bei der Sicherungstechnik anerkannte Kriterien. Physikalische Parameter lassen sich aber einfacher beurteilen. Trotzdem muß es doch vergleichbare Maßstäbe geben? Einer ist sicher die Ausbildung. Während der Detektiv formal-juristisch ohne jede Fachqualifizierung zum Gewerbe gelangt, muß der Personenschützer zwar sich einer Unterweisung unterziehen, die aber zu seiner Richtung nichts spezifisches vermittelt. Wenn bereits für eine einfache Bewachungstätigkeit nach § 34a der Gewerbeordnung eine Elementarausbildung in Form der Unterweisung Voraussetzung ist, sollte man zumindest die freien Zugänge zum Detektivberuf und die Möglichkeiten der Umschiffung der Anforderungen an den Personenschützer über den Betreuer oder Begleiter kritisch prüfen. Festgestellt wurde auch, daß die persönliche Schußwaffe vom Kunden oftmals als Ausweis der Befähigung angesehen wird. Über den Schützenverein ist der Zugang zur Waffe jedoch auch unabhängig von der Profession möglich und viele Zuständigkeiten führen immer zu unterschiedlichsten Auslegungen der Voraussetzungen. Anforderungen aufgrund aktueller Entwicklungen Kritische Fragen seien somit erlaubt, vollziehen sich doch gerade in der Gegenwart erhebliche Veränderungen in diesen Bereichen der personellen Sicherheitsdienstleistung. Was kennzeichnet themenbezogen diese Entwicklung u.a.? . Die Aufdeckung und Aufklärung von Delikten durch die staatlichen Stellen wird in der Realität immer mehr auf das tatsächliche öffentliche Interesse beschränkt. Selbst die Aufklärung von Autodiebstählen unter Beteiligung der Organisierten Kriminalität erfolgt nur über die bloße Fahndung als über den notwendigen Ersten Angriff am Tatort. Für viele Delikte bleibt nur die privatvertraglich geregelte Verfolgung bis zur Vorlage verwertbarer Beweise. Stichworte dazu: Wettbewerberausforschung und Erpressung, Versicherungsbetrug, Ehe- und Erbschaftsauseinandersetzungen, Personaldiebstahl, Kundendatenausforschung und Abwerbung, Zahlungsverschleppung und Konkursbetrug. Diese Entwicklung sollte mehr qualifizierte Detektive fordern. Ist unser Markt darauf vorbereitet? Wie die RTL-Sendung zeigte, fehlt die Qualifizierung ja bereits für einfachste kriminalistische Handlungen und mit der Berufsehre sieht es auch nicht rosig aus. Neuerdings bieten Detektive unter Einsatz einfachster Handscanner auch die "professionelle Wanzensuche" an. Über Inkassoaufgaben verbinden sich seriöse Ermittlungen mit rechtswidrigen Praktiken der Druckausübung, weil das rechtsstaatliche Verfahren zu langatmig ist. . Bestimmte Delikte, wie der Diebstahl im Handel, belasten durch die gegenwärtig in Deutschland geregelten Verfolgungen unverhältnismäßig Polizei und Gerichte. Früher oder später wird es hier Veränderungen geben müssen. Damit steigen die Anforderungen an die bisher nur mit der Aufdeckung beauftragten Detektive. Denkbar sind dann komplette privatvertraglich vereinbarte Serviceleistungen von der Überwachung zur Aufdeckung und Anzeige bzw. Ahndung. Der Detektiv sollte für derartige und andere anspruchsvolle Leistungen mehrere, auch anerkannte Möglichkeiten der Qualifizierung haben und bestimmte Voraussetzungen zwingend nachweisen. Dies muß zuerst über das Verhältnis Kunde – Auftragnehmer und innerbetriebliche Forderungen geregelt werden. . Laufende Förderprogramme begünstigen den Zugang in den Bereich der personellen Sicherheitsdienstleistungen. Festgestellt werden gegenwärtig eine Zunahme von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Werkschutzfachkraft als Umschulung ohne Berufserfahrung und die Vermittlung von Fördermitteln für den Schritt in die Selbständigkeit ohne ausreichende Vorbereitung. Wenn eine Fernsehsendung formuliert, daß in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland kein Personenschützer ums Leben gekommen ist, mag dies zutreffend sein. Unterdrückt wurde jedoch die Feststellung, daß genau in dieser Zeit trotz Personenschützer eine größere Anzahl von Politikern und Unternehmern durch terroristische Anschläge zu Tode gekommen sind oder in ihrer Gesundheit schwer geschädigt wurden. Also kann die im Ausland getroffene Einschätzung, daß die Ausbildung in Deutschland viel zu theoretisch erfolgt, so falsch doch nicht sein.
Es entsteht der Eindruck, daß die steten Veröffentlichungen über den wachsenden Umsatz im Sicherheitsgewerbe auch Ausbildungseinrichtungen ansprechen, die bisher nicht Sicherheitsthemen vermittelt haben und auch wenig Voraussetzungen dafür besitzen.
Ausbildungsanforderungen
Die IHK-Prüfung zur Werkschutzfachkraft erfordert immerhin neben der theoretischen Überprüfung in der Regel ein längeres Berufspraktikum. Dies wird selbst gegenwärtig bei den geförderten Lehrgängen eingehalten. Adäquate Ausbildungen im Bereich der Detektive und Personenschützer liegen nicht vor. Eine Bewertung des Ausbildungsumfangs einiger Ausbildungseinrichtungen im Bereich des Personenschutzes offenbarte einen hohen Anteil theoretischer Komponenten, mangelhafte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zum Umgang mit der Waffe und die Ausbildung an der Waffe selbst. Einer bis zu 8-stündigen Ausbildung an der Schußwaffe laut geprüften Lehrprogrammen steht aber ein realer Ausbildungsbedarf von 60 bis 80 Stunden bei Neueinsteigern gegenüber (Bild, nur im Original). Der qualifizierte Personenschützer bedarf sowohl einer juristischen als auch einer taktischen Schulung sowie auch unmittelbaren praktischen Befähigung im Umgang mit der Waffe, im Führen von Kraftfahrzeugen unter Extrembedingungen sowie bei der unmittelbaren Durchführung des mobilen und stationären Schutzes. Praktisches Training und Rollenspiele sind aber eher die Ausnahme. Negiert man hier nicht die deutschlandweit bekannten Dienstleister, für die diese Aussagen sicher nicht zutreffen, weil sie aufgrund ihrer Kundenstruktur über Jahre eine kontinuierliche Ausbildung sicherstellen können und müssen. Praktische Berichte in der Presse bestätigen aber immer wieder, daß im Gegensatz zu Gewohnheiten im Ausland der deutsche Millionär und Spitzenmanager in der Mehrzahl auf Personenschutz und auch auf Objektschutz weitestgehend verzichtet. Dies kann und sollte sich zumindest in Berlin und Brandenburg mit der Entwicklung zur Weltstadt und dem Anziehen von internationalen Unternehmen und Persönlichkeiten einschließlich des Showbusineß (Filmstadt Babelsberg bei Berlin), aber auch der Organisierten Kriminalität aus dem Osten und Süden, ändern. Darauf ist der deutsche Markt unzureichend eingestellt. Weitere Versuche international führender Sicherheitsunternehmen, mit dieser Entwicklung in Deutschland Fuß zu fassen, sind abzusehen. Nach jüngsten Hinweisen betrifft dies auch seriöse osteuropäische Unternehmen. Wir können an dieser Stelle auch konstatieren, daß bei Nutzung aller Ausbildungsmöglichkeiten für die Elementarausbildung im Rahmen des § 34a und der folgenden Ausbildungen mit dem IHK-Abschluß gute Voraussetzungen vorliegen. Es wäre allerdings zu empfehlen, bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Werkschutzfachkraft die vielfältigen Doppellungen zwischen den Themengebieten endlich zu beseitigen, damit die Ausbildung zu straffen und dafür mehr praktische Komponenten zu konzipieren. Die Ausbildungsprogramme orientieren sich an den vorhandenen Lehrbüchern und Prüfungsfragen, die besser aufeinander abgestimmt werden sollten. Defizite finden sich vor allem im Bereich der fachspezifischen Aus- und Fortbildung für die Einsatzrichtungen der Detektive und Personenschützer und der Fortbildung von Führungspersonal. Einzelne Ausbildungen orientieren sich zu sehr an der Höhe der Fördermittel und weniger am realen Ausbildungsbedarf. Im Markt stehen sich dann mit den international anerkannten Zertifikaten aus den USA, Israel oder Lettland geschulte Spezialisten mit über 100 Stunden Schießausbildung und vielen anderen speziellen Befähigungen und die vorwiegend am grünen Tisch in 2-bis 3-Wochen-Lehrgängen ausgebildeten Arbeitslosen gegenüber. Es ist auch nicht zu übersehen, daß die Beratungs- und Ausbildungskapazitäten in den Neuen Bundesländern durch die stillschweigenden Rückzüge einer Reihe erfahrener Unternehmen aus den Alten Bundesländern qualitativ gelitten haben. Dazu kommt, daß das Anfang der 90er Jahre in den Neuen Bundesländern vorhandene Potential aufgrund der Entlassungen aus den ehemaligen bewaffneten Organen sich fachlich abgebaut hat. Ursächlich sind vor allem Überalterung, fehlende Weiterbildung und der überwiegende Einsatz in Billigpreissegmenten mit nicht ausreichenden inhaltlichen Forderungen. Das betrifft auch nach aktuellen Erkenntnissen eine Reihe Anfang der 90er Jahre recht erfolgreiche Detektivbüros. Mit dem Zusammenbrechen ganzer Wirtschaftsbereiche fehlten u.a. die Auftraggeber im Bereich der Wirtschaftsermittlungen.Resümee Immer wieder wird versucht, aus diesem Teufelskreis herauszukommen. So bieten eine Reihe von Absolventen der international anerkannten israelischen Ausbildung im Personenschutz gegenwärtig in Deutschland ihre qualifizierten Dienstleistungen und mehrwöchige Ausbildungen auf internationalem Niveau an. Die vorgesehene Qualität der Ausbildung hat jedoch ihren Preis und kann insoweit mit den geförderten Lehrgängen nicht konkurrieren. Ähnlich schulen größere Sicherheitsunternehmen ihre Angestellten intern. Zunehmende Probleme signalisieren die mit besten Absichten neu in die Selbständigkeit eintretenden Bewachungskräfte, Detektive und Personenschützer, die unter dem Druck der Arbeitslosigkeit ihre Entscheidungen treffen. Bei ihnen sind schon die Mittel für die Existenzgründung beschränkt, für die notwendige fachliche Aus- und Weiterbildung bleibt oft wenig übrig. Dazu kommen die sogenannten Scheinselbständigen. Ihnen ist das Risiko ihrer Entscheidung oftmals nicht oder unzureichend bewußt. Eine Reihe größerer Wirtschaftsunternehmen in Deutschland ist gerade in diesem Jahr dabei, in realer und selbstkritischer Einschätzung anstehender Urteile der Arbeitsgerichte dieses Problem zu klären und Verträge zu überprüfen. Zeitlich befristete Irrationen des Marktes sind vorhersehbar. Die europaweite Harmonisierung des Gewerbeeinstiegs sollte nicht dazu führen, daß auf Grundvoraussetzungen und –qualifizierungen im Bereich der Sicherheitsdienstleister völlig verzichtet wird. Wenngleich die gegenwärtig gültige Lösung mit den Schulungen gemäß § 34 a Gewerbeverordnung sicher noch nicht der ideale Endzustand ist, was auch durch die einseitige Bindung an die IHK bedingt ist, so wird hier zumindest eine Elementarschulung gesichert. Die Anforderungen gegenüber selbständig tätigen Personenschützern und Detektiven sollten darüber liegen. Solange der Zugang zum Detektiv analog der "Reinigung nach Hausfrauenart" einzuordnen ist, wird es mehr als nur ein schwarzes Schaf geben. Natürlich könnte man diese Lektion dem Markt überlassen, wenn da nicht die "Kleinigkeit" eines möglicherweise fahrlässig aufs Spiel gesetzten Lebens oder die wirtschaftliche Existenz eines Kunden wäre. Dieser Kunde in und aus Deutschland ist eine gewisse Regulation gewöhnt und verläßt sich auf bestimmte, leider nur angenommene Voraussetzungen nach dem Gewerbeeinstieg. In Amerika ist es Sitte, Qualifikationen sichtbar auszuweisen, auch als Antwort auf einen schwach regulierten Markt und Hilfe für den Kunden. Können wir nun etwas bei unseren Kunden ändern oder sollten wir auf beiden Seiten ansetzen und auch die Selbstkontrolle ausbauen, schwarze Schafe und unzureichend qualifizierte Trittbrettfahrer wirksamer ausgrenzen? ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH