Sicherheitsberatung Sicherheits- und Projektmanagement Sicherheitsausbildung Markensicherheitstechnik
  • Sicherheitsberatungen

    Sicherheitsberatungen Sicherheitskonzepte Sicherheitsmanagement   Analysen Planungen Projekte Ganzheitliche Lösungen

  • Ausbildung

    ROTEIV®-Bildungszentrum - die zertifizierte Sicherheitsfachschule in Berlin  Umschulungen Weiterbildungen Brand- und Arbeitsschutzausbildungen uvm.

  • Shop

    Technische Projekte, Markensicherheitstechnik und komplette Sicherungsanlagen Beratungsangebote oder Online im ROTEIV ® -Onlineshop

Die Lage hat sich nicht wesentlich verbessert, es fehlen nach wie vor über 12.000 Sicherheitsmitarbeiter in der privaten deutschen Sicherheitswirtschaft. Durch den laufenden Generationenwechsel, dem Ausscheiden der Letzten der 90er-Einstellungen und durch signifikant zunehmende neue Aufgaben vor allem in den Kommunen (Stichworte: Bäder, Unterkünfte, Überwachung der Fläche nach Ausdünnung der Polizei usw.) wird sich in naher Zukunft daran auch nicht viel ändern. Die Personallage bei Polizei und Bundeswehr ist ähnlich, die Sicherheitswirtschaft konkurriert somit mit einem ebenfals hohen Personalbedarf in Einrichtungen mit Beamtenperspektive. Deshalb ist es wichtig, alle Interessenten an einer Entwicklung in der privaten Sicherheitswirtschaft ihre umfangreich vorhandenen Perspektiven zu vermitteln und sie entsprechend zu qualifizieren. →  →  →

In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition ist ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz als Grundlage für die Arbeit privater Sicherheitsdienstleister vereinbart. Ein diskussionsfähiger Entwurf der Verantwortlichen, hier Bundeswirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium, liegt noch nicht vor, dafür viele Spekulationen und Ratschläge. Am Ende zählt aber nur das wirksame Ergebnis, und da gelten immer noch der sehr defizitäre § 34a GewO und die davon abgeleitete Bewachungsverordnung als geltendes Recht und damit sind wir in der EU gut platziertes Schlusslicht. Das haben wir bei internationalen Beratungen schon 2003 festgestellt und vermittelt.

Vorangegangen waren 2016 und 2018 endlich zwei Modifizierungen des § 34a GewO mit der Regulierung der Gewerbezugänge in die Bewachung. Diese Überarbeitungen beschränkten sich aber vorrangig auf verschärfte Zugangsregelungen in die Bewachungstätigkeit und Anforderungen sowie Umfang von Erfassungen und Überprüfungen. Sie wurden im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und einer Reihe von Skandalen und Rechtsverletzungen erkannt. Vor lagen sie übrigens schon vorher, wurden nur nicht akzeptiert und die zwingend notwendigen Änderungen bei den Zugangsqualifizierungen wurden gar nicht angefasst. Hier liegt aber das Hauptproblem. → → →

Am 16. Mai 2019 fand in Düsseldorf die jährliche Mitgliederversammlung des BDSW statt. Im Mittelpunkt stand vor allem das angekündigte Sicherheitsdienstleistungsgesetz und dessen Tücken und derzeit erkennbare Defizite. Der BDSW vertritt über 950 der insgesamt über 6.000 Sicherheitsdienstleistungsunternehmen in Deutschland, darunter alle marktbestimmenden größeren Unternehmen und seine Mitglieder realisieren ca. 80 % des Branchenumsatzes im Sicherheitsdienstleistungsbereich mit Schwerpunkt Bewachung. Die Sicherheitswirtschaft leistet mit circa 257.000 Mitarbeitern einen unverzichtbaren Beitrag für die Innere Sicherheit Deutschlands. Dies wurde durch den Vertreter der Bundesregierung während der Mitgliederversammlung nochmals ausdrücklich betont. Hier hat in den letzten Jahren ein umfangreicher Wandel stattgefunden, mit dem die Anforderungen an die Sicherheitswirtschaft und jeden einzelnen Sicherheitsmitarbeiter erheblich gewachsen sind. → → →

Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht gleich mehrfach unter wachsendem Druck, dessen formaler Abbau leider auch zunehmend über kriminelle Wege erfolgt. Die tarifliche Vergütung über dem gesetzlichen Mindestlohn hat selbst den einfachen klassischen Sicherheitsmitarbeiter plötzlich interessant werden lassen auch für kriminelle Machenschaften, vor allem über kriminelles Sub-Unternehmertun, was bereits 2015 prognostiziert wurde (siehe WIK 05/2015). Derartige Probleme gab es immer, aber jetzt werden sie signifikant. Sie zu unterschätzen oder gar auszunutzen unter dem Druck übernommener, aber eigentlich nicht erfüllbarer Aufträge, wird sich sehr negativ auswirken. Die Regulierung des Gewerberechtszuganges mit Bindung an eine marktgerechte Qualifizierung entwickelt sich hierbei zum Schlüssel!
.
Trotz abflauender Flüchtlingskrise mit ihren Anforderungen vorrangig an den Objektschutz entwickelt sich, eigentlich immer gewollt und gewünscht, die Auftragslage für die Sicherheitswirtschaft mit Bewachungsaufgaben sehr positiv. → → →

Dass ein abgeschlossener Sicherheitsberuf mehr Perspektive beinhaltet, als beispielsweise die IHK-Sachkundeprüfung, muss sicher nicht begründet werden. Die IHK-Sachkundeprüfung erfordert nicht eine Stunde Pflichtvorbereitung, die nachzuweisen wäre. Dass als Besonderheit in der Sicherheitswirtschaft Berufsabschlüsse über eine Umschulung zahlenmäßig seit Beginn dieser Sicherheitsberufe größer sind, als über eine Erstausbildung, ist spätestens seit der Evaluierung der Sicherheitsberufe bekannt. Das hängt damit zusammen, dass immer noch mehr Seiteneinsteiger als Berufsanfänger in die Sicherheitsdienstleistung einsteigen und ein Berufsabschluss in einem Sicherheitsberuf bei einem Anteil von unter 4 % aller Sicherheitsmitarbeiter eine besondere Perspektive verspricht. Warum nehmen trotzdem nicht nur in Berlin und Brandenburg die Umschüler generell ab und es soll sich hierbei um einen deutschlandweiten Trend handeln? Das schließt parallel auch die Anzahl der Ausbildungsverträge für eine Erstausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und deren hohe Abbrecher- und Durchfallrate bei den IHK-Prüfungen leider mit ein. Eine signifikante Verbesserung der Ausbildungssituation in der deutschen Sicherheitswirtschaft über dem Niveau der defizitären IHK-Sachkundeprüfung ist derzeit nicht zu erkennen. → → →

Noch kurz vor dem Jahreswechsel war es wieder einmal soweit, die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin konnte ihr Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 erneut für die kommenden Jahre erfolgreich re-zertifizieren lassen. Damit verbunden war die erneute AZAV-Zulassung für das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin und parallel die Überprüfung und AZAV-Zulassung von 10 Bildungsmaßnahmen. Diese wurden komplett inhaltlich überarbeitet und den aktuellen Marktbedingungen angepaßt. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin verfügt darüber hinaus über die BDSW-Zertifierung als SICHERHEITSFACHSCHULE und der ROTEIV-Onlineshop für Markensicherheitstechnik über die EHI-Zertifizierung als "Geprüfter Online-Shop". Im Rahmen der Zertifizierung wurden auch die Ergebnisse der letzten Jahre als Bildungsträger geprüft, am Bundesdurchschnitt gemessen und auf Grund der erzielten überdurchschnittlichen Erfolge bei den Prüfungs- und Vermittlungsergebnissen gewürdigt. Bereits im Januar 2019 beginnen mehrere Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung nach dem neuen Programm und erweitert mit Qualifizierungen, die am Markt dringend benötigt werden. Im Februar folgt dann die nächste Umschulung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit".

Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen.

Einige „Verschärfungen“ Ende 2016 haben nicht wirklich etwas geändert an den bildungsseitigen Voraussetzungen und auch die neue Modifizierung des § 34a GewO 2018 geht elegant an den Basis- oder Pflichtqualifizierungen vorbei. Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen. → → →  Klick Weiterlesen

Vor über 10 Jahren sollte eine hochgesicherte Villa mit dem damaligen Europäischen Installationsbus (EIB) vernetzt und letztlich die Haustechnik komplett gesteuert werden. Das schloss nach den Vorstellungen der Eigentümer auch die Sicherheitstechnik ein. Sie waren entführungsgefährdet und wurden von einem Sicherheitsberater bereits langjährig begleitet. Die damaligen auch unter Einbeziehung des VdS vorgenommenen Risikobewertungen ergaben, dass die Integration der Sicherheitstechnik, hier Einbruch- und Brandmeldung, Zutrittskontrolle und Videoüberwachung, ein zu hohes unkalkulierbares Risiko darstellt. Das betraf sowohl die externen Ausforschungs- und Manipulationsmöglichkeiten als auch die Defizite in der Steuertechnik selbst, zum Beispiel die Unmöglichkeit von Prioritätsschaltungen. Danach muss die Sicherheitskomponente immer Vorrang vor jeden anderen Steuerbefehl erhalten, ein Alarm ist wichtiger als ein Steuerbefehl an die Heizung. Das wiederum erfordert, dass alle involvierten Komponenten zentral adressiert und gesteuert werden. Weiterhin muss ein unautorisierter Zugriff von außen ausgeschlossen werden. → → →

Anfragen in jüngster Vergangenheit aus verschiedenen Bundesländern beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin, um begonnene und unfreiwillig unterbrochene Berufsausbildungen und Umschulungen doch noch zu Ende zu bringen, weisen auf ein sich möglicherweise zuspitzendes Problem hin. Insolvenzen oder Änderungen der Angebotsrichtung, weg von der Sicherheitsausbildung in lukrativere Bereiche, haben als Folge auch direkte Auswirkungen auf die Kursteilnehmer. Sogar aus Bayern stammt eine der letzten Anfragen über Möglichkeiten der Ausbildungsfortsetzung und wir können auch helfen. Mit drei laufenden Umschulungen sind verschiedene Lösungen entsprechend Ausgangssituation nach Abstimmung mit der IHK und den Fördermittelgebern umsetzbar. → → →

Ihre Beiträge und Äußerungen sind oft banal, wenig zielführend und für Zuschauer oder Leser möglicherweise manchmal interessant, aber nicht wirklich Mehrwert vermittelnd.

Wer sich heute im Fernsehen, im Rundfunk oder in Zeitungen und Zeitschriften zu einem Thema äußert, ist in der Regel gleich ein Experte, wenn sich nicht noch bessere Titel aufdrängen, wie „Legende“ usw. Als Experte soll man auf einem oder mehreren Gebieten, bei Sicherheit sind das eigentlich ziemlich viele, sich sehr gut auskennen, entsprechend qualifiziert und auch spezialisiert sein und somit über Sachkunde verfügen. Es sollte eine Einheit von theoretischen Grundlagen und praktischen Erfahrungen vorliegen, die über dem allgemein üblichen Niveau auf diesem Gebiet liegen. Nur lange genug dabei sein, reicht somit nicht. Das ist aber leider oft ein, wenn nicht gar das einzige, Kriterium. Bestes aktuelles Beispiel sind die vielen „Ehemaligen“ als „Experten“ bei der Fußballweltmeisterschaft. Manch einem wünscht man, dass er in dieser Zeit seinen Schul- oder Berufsabschluss nachholt. → → → weiter lesen

Die eigentlich ab Mai geplante Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ wird nunmehr im am 25. Juni 2018 eröffnet werden, aber sie ist noch nicht ausgelastet. Das bedeutet, nachträgliche Einstiege sind im Juli und August durchaus noch möglich. Liegt bereits eine IHK-Sachkundeprüfung vor, gibt es gar keine Pro bleme, das ist das erste Modul der Umschulung. Hier erfolgt, so erforderlich, eine Defizitprüfung mit individuell betreuten Maßnahmen der Heranführung. Bei Interessenten ohne IHK-Sachkundeprüfung haben wir langjährige Erfahrungen in der Vorbereitung auf diese Prüfung parallel zu den laufenden Unterrichtsstunden. Das beginnt mit einem Test und es folgt ein individueller Bildungsplan, der diese erste IHK-Prüfung im Herbst gewährleistet. → → → weiter lesen