Das kann man durchaus mit einem IHK-Abschluss verbinden, aber nicht die Vorstellungen von IHK und DIHK, die mit dem derzeitigen Zustand wohl zufrieden sind, sollten notwendige Entscheidungen bestimmen, sondern die Ansprüche und Forderungen des veränderten Marktes, vor allem die Sicherheitslage und die wachsenden Ansprüche an die private Sicherheitsdienstleistungen. Inhaltliche Veränderungen an Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung werden bereits seit 2008 vom DIHK gefordert; erfolgt sind marginale Korrekturen und verändert haben sich die Gebühren.
Unterrichtung mit 40 Stunden anspruchsloser Anwesenheit und ohne Dienstkunde oder IHK-Sachkundeprüfung ohne jede Pflichtvorbereitung, angebotene freiwillige Vorbereitungen oftmals thematisch ausgerichtet auf eine 50 %ige Bestehensquote, und keine Prüfungsfragen zur Dienst- und Fachkunde sowie zur Gründung und Führung von Unternehmen, trotzdem kann man mit dieser Prüfung dann ein Sicherheitsunternehmen gründen, sind weit weg von diesen Ansprüchen. Wie in jedem anderen Beruf auch müssen praxisrelevantes Wissen und Können vermittelt, angeeignet und praktisch erprobt werden.