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Eine der wichtigsten Aufgaben des BDSW besteht im Abschluss von Tarifverträgen mit den Tarifpartnern ver.di und GÖD. Derzeit liegen alle tariflichen Lohngruppen erheblich über dem gesetzlichen Mindestlohn, ein Ergebnis jahrelanger intensiver Bemühungen um ausreichende Anerkennung der Leistungen der Sicherheitsmitarbeiter in Deutschland. Trotzdem gibt es aktuell über 12.000 gemeldete offene Stellen. Der Personalmangel ist auch in der Sicherheitswirtschaft angekommen, Veränderungen sind erforderlich, auch seitens des Gesetzgebers.

Auch deshalb steht im Mittelpunkt der Bemühungen des BDSW und demzufolge auch in den Diskussionen auf der Mitgliederversammlungen die Forderung nach einem im Koalitionsvertrag angekündigten eigenständigen Gesetz für die privaten Sicherheitsunternehmen (Sicherheitsdienstleistungsgesetz). Mit ihm soll unter anderem der inzwischen unzureichende § 34a GewO ersetzt, alle bisherigen gewerberechtlichen und branchenrelevanten Regelungen zusammengeführt und die inhaltlichen Anforderungen an Gewerbezugang und insbesondere Qualifizierung spürbar angehoben werden. Ziel ist letztlich eine Verbesserung der Qualität der Sicherheitsdienstleistung und auch die Abwehr kriminellen Missbrauches der zu einfachen Gewerbezugangsmöglichkeiten. 

Die Mitgliederversammlung offenbarte noch vorhandenen Diskussionsbedarf hinsichtlich der vom BDSW zu vertretenden Ansprüche an die neuen Regelungen und hier besonders an die Basisqualifizierung und die geregelten Gewerbezugänge für Unternehmer und Selbständige. Die Diskussion beginnt eigentlich erst, sie wurde wohl zu lange in kleinen Kreisen zu einseitig geführt, aber die Zeit drängt.