Stärker werden die Verdachtsmomente hinterfragt, untersucht und präventiv gehandelt. Dabei gewinnen wieder einfache Methoden an Bedeutung, die klassische Befragung, die Observation bei begründeten Verdachtsfällen, die Verstärkung personeller und technischer Prävention und auch funktionale Veränderungen als Bestandteil von Prävention und Abwehr. Aufmerksam wird registriert, dass die strafrechtliche Verfolgung aufgrund oftmals zögerlicher Bearbeitungen zu spät greift, der Selbstschutz auch aus diesem Grund verstärkt werden muss. ISG hat in den letzten Monaten zunehmend auch exekutive Massnahmen im Rahmen der rechtlichen Grenzen vornehmen müssen und wird diesen Bereich verstärken, um selbst die notwendige Prävention und Abwehr über den bisherigen Rahmen hinaus anzubieten. Das Gehör für strategische Beratungen und nicht nur die operativ erzwungenen Reaktionen auf Vorfälle öffnet sich.
ISG wird deshalb verstärkt auch seine Möglichkeiten angrenzender Dienstleistungen nach § 34a GewO ausbauen und damit derartige Prozesse lückenlos begleiten und betreuen, einen zuverlässigen Partner in diesen oft sehr sensiblen Bereichen anbieten.