Zu den dort aufgeführten Beispielen zählten auch die Fluggastkontrolleure an den Flughäfen, denen bei seinem Flug aus dem Ausland der potentielle Terrorist mit seinem Gepäck zuerst begegnet. Das setzt sich an vielen anderen Stellen fort und endet möglicherweise vor den Munitionsdepots der Bundeswehr, wo oft für weniger als brutto 5,00 EURO pro Stunde ebenfalls privates Sicherheitspersonal steht. Eine Reaktion war nicht festzustellen.
Es ist wohl richtig, dass für brutto 7,00 EURO und weniger Stundenlohn der private Kontrolleur weit unterbezahlt ist - an den Flughäfen wie auch insgesamt in Deutschland erhält er weniger Stundenvergütung als die Reinigungshilfskraft! Das führt zu einer Stundenbelastung von oftmals an die 250 Stunden, um überhaupt mit diesem Geld leben zu können, oder dem Zwang zu einer Zeitbeschäftigung. Was die Gewerkschaft der Polizei nicht erkennt ist aber auch, dass der Unternehmer diesen Lohn nicht so niedrig hält, um seinen persönlichen Profit zu erhöhen, sondern weil die Auftraggeber im ausschließlichen Wettbewerb über den Preis die Vergütung für diese Dienstleistung soweit gedrückt haben. Die Auswirkungen betreffen nicht nur den Lohn des einzelnen Sicherheitskontrolleurs, sondern auch seine Qualifizierung und Ausrüstung. Insoweit ist die Feststellung der Gewerkschaft der Polizei unstrittig, nicht folgen kann man jedoch den Schlussfolgerungen.
Die Gewerkschaft der Polizei unterstellt, dass der verbeamtete Polizist aufgrund dieses Umstands besser und sorgfältiger kontrolliert. Wenn er für diese Kontrollen tatsächlich besser vorbereitet und motivierter ist, so liegt das daran, dass er (auf Kosten der Steuerzahler) umfassender ausgebildet und höher bezahlt ist. Absehbar ist, dass diese Kosten über die Flughafenverwaltung und Fluggesellschaften auf den Passagier umgelegt wird, auch beim Polizisten. Was steht eigentlich einer besseren Vergütung der privaten Sicherheitsdienstleister mit der Auflage, diese Vergütung sowohl in fachspezifische Qualifizierungen und höhere Entlohnung mit einzubringen, entgegen? Die höhere Sicherheit, herbeigeführt auch durch umfassendere Kontrollen und präventive Maßnahmen (dazu kommen ja noch die vielfältigen sicherungstechnischen Überwachungssysteme) muss bezahlt werden und dies wird sicher nicht ausschließlich der Staat übernehmen. Insoweit ist es am Ende egal, wer die Sicherheit durchführt, die Bezahlung landet immer beim Passagier oder beim Steuerzahler.
Der private Sicherheitskontrolleur ist weder ungeeigneter noch unfähiger, eine ordentliche Kontrolle durchzuführen, wenn er dafür umfassend ausgebildet und ausreichend vergütet wird. Diesen Anspruch betrifft dann auch das Management, aktuell leider oft ebenso überfordert, wie mancher Kontrolleur. Dort sollte die Politik schnellstens ihren Ansatz finden und bei dieser Gelegenheit sich gleichzeitig mit den überarbeitungsbedürftigen gewerberechtlichen Voraussetzungen gemäß § 34 a GewO für die Tätigkeit in den privaten Sicherheitsdiensten beschäftigen. Wenn man den Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei folgt und sich an die bereits sehr umfassende Integration privater Sicherheitsdienste in die Terrorprävention (siehe den o.g. Artikel) erinnert, dann müsste bei konsequenter Umsetzung dieser Vorstellungen in vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen der private Sicherheitsdienstleister gegen den verbeamteten Polizisten ausgetauscht werden. Der Gewerkschaft der Polizei wäre dieser etwas umfassendere Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu wünschen, denn das Sicherheitsgewerbe benötigt Verbündete, nicht tagespolitikabhängige Kritik.
Desweiteren sollte wohl doch ein Zusammenhang zwischen der "Affäre Neßler", dem ehemaligen Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen, und den festgestellten Sicherheitslücken geprüft werden. Immerhin prägte der abgelöste N. den Satz „Wenn keiner kontrolliert, ist das auch eine Form der Stichprobe“ und war Auslöser öffentlicher Proteste seiner eigenen Unterstellten. Das bezog sich zwar auf den Zoll, aber schlechte Beispiele färben möglicherweise innerhalb des Flughafens ab und Fraport ist ein Flughafendienstleister, keine private Sicherheitsgesellschaft. Hier sollte die o. g. Gewerkschaft sorgfältiger differenzieren.