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Zu den dort auf­ge­führ­ten Bei­spie­len zählten auch die Flug­gast­kon­trol­leu­re an den Flughäfen, denen bei seinem Flug aus dem Ausland der po­ten­ti­el­le Terrorist mit seinem Gepäck zuerst begegnet. Das setzt sich an vielen anderen Stellen fort und endet mög­li­cher­wei­se vor den Mu­ni­ti­ons­de­pots der Bun­des­wehr, wo oft für weniger als brutto 5,00 EURO pro Stunde ebenfalls privates Si­cher­heits­per­so­nal steht. Eine Reaktion war nicht fest­zu­stel­len.
Es ist wohl richtig, dass für brutto 7,00 EURO und weniger Stun­den­lohn der private Kon­trol­leur weit un­ter­be­zahlt ist - an den Flughäfen wie auch insgesamt in Deutsch­land erhält er weniger Stun­den­ver­gü­tung als die Rei­ni­gungs­hilfs­kraft! Das führt zu einer Stun­den­be­las­tung von oftmals an die 250 Stunden, um überhaupt mit diesem Geld leben zu können, oder dem Zwang zu einer Zeit­be­schäf­ti­gung. Was die Ge­werk­schaft der Polizei nicht erkennt ist aber auch, dass der Un­ter­neh­mer diesen Lohn nicht so niedrig hält, um seinen per­sön­li­chen Profit zu erhöhen, sondern weil die Auf­trag­ge­ber im aus­schließ­li­chen Wett­be­werb über den Preis die Vergütung für diese Dienst­leis­tung soweit gedrückt haben. Die Aus­wir­kun­gen betreffen nicht nur den Lohn des einzelnen Si­cher­heits­kon­trol­leurs, sondern auch seine Qua­li­fi­zie­rung und Aus­rüs­tung. Insoweit ist die Fest­stel­lung der Ge­werk­schaft der Polizei un­strit­tig, nicht folgen kann man jedoch den Schluss­fol­ge­run­gen.
Die Ge­werk­schaft der Polizei un­ter­stellt, dass der ver­be­am­te­te Polizist aufgrund dieses Umstands besser und sorg­fäl­ti­ger kon­trol­liert. Wenn er für diese Kon­trol­len tat­säch­lich besser vor­be­rei­tet und mo­ti­vier­ter ist, so liegt das daran, dass er (auf Kosten der Steu­er­zah­ler) um­fas­sen­der aus­ge­bil­det und höher bezahlt ist. Absehbar ist, dass diese Kosten über die Flug­ha­fen­ver­wal­tung und Flug­ge­sell­schaf­ten auf den Passagier umgelegt wird, auch beim Po­li­zis­ten. Was steht ei­gent­lich einer besseren Vergütung der privaten Si­cher­heits­dienst­leis­ter mit der Auflage, diese Vergütung sowohl in fach­spe­zi­fi­sche Qua­li­fi­zie­run­gen und höhere Ent­loh­nung mit ein­zu­brin­gen, entgegen? Die höhere Si­cher­heit, her­bei­ge­führt auch durch um­fas­sen­de­re Kon­trol­len und prä­ven­ti­ve Maßnahmen (dazu kommen ja noch die viel­fäl­ti­gen si­che­rungs­tech­ni­schen Über­wa­chungs­sys­te­me) muss bezahlt werden und dies wird sicher nicht aus­schließ­lich der Staat über­neh­men. Insoweit ist es am Ende egal, wer die Si­cher­heit durch­führt, die Bezahlung landet immer beim Passagier oder beim Steu­er­zah­ler.
Der private Si­cher­heits­kon­trol­leur ist weder un­ge­eig­ne­ter noch unfähiger, eine or­dent­li­che Kontrolle durch­zu­füh­ren, wenn er dafür umfassend aus­ge­bil­det und aus­rei­chend vergütet wird. Diesen Anspruch betrifft dann auch das Ma­nage­ment, aktuell leider oft ebenso über­for­dert, wie mancher Kon­trol­leur. Dort sollte die Politik schnells­tens ihren Ansatz finden und bei dieser Ge­le­gen­heit sich gleich­zei­tig mit den über­ar­bei­tungs­be­dürf­ti­gen ge­wer­be­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen gemäß § 34 a GewO für die Tätigkeit in den privaten Si­cher­heits­diens­ten be­schäf­ti­gen. Wenn man den Vor­stel­lun­gen der Ge­werk­schaft der Polizei folgt und sich an die bereits sehr um­fas­sen­de In­te­gra­ti­on privater Si­cher­heits­diens­te in die Ter­ror­prä­ven­ti­on (siehe den o.g. Artikel) erinnert, dann müsste bei kon­se­quen­ter Umsetzung dieser Vor­stel­lun­gen in vielen ge­sell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Bereichen der private Si­cher­heits­dienst­leis­ter gegen den ver­be­am­te­ten Po­li­zis­ten aus­ge­tauscht werden. Der Ge­werk­schaft der Polizei wäre dieser etwas um­fas­sen­de­re Blick über den eigenen Tel­ler­rand hinaus zu wünschen, denn das Si­cher­heits­ge­wer­be benötigt Ver­bün­de­te, nicht ta­ges­po­li­tik­ab­hän­gi­ge Kritik.

Des­wei­te­ren sollte wohl doch ein Zu­sam­men­hang zwischen der "Affäre Neßler", dem ehe­ma­li­gen Leiter des Haupt­zoll­amts Frankfurt am Main-​Flug­ha­fen, und den fest­ge­stell­ten Si­cher­heits­lü­cken geprüft werden. Immerhin prägte der abgelöste N. den Satz „Wenn keiner kon­trol­liert, ist das auch eine Form der Stich­pro­be“ und war Auslöser öf­f­ent­li­cher Proteste seiner eigenen Un­ter­stell­ten. Das bezog sich zwar auf den Zoll, aber schlechte Beispiele färben mög­li­cher­wei­se innerhalb des Flug­ha­fens ab und Fraport ist ein Flug­ha­fen­dienst­leis­ter, keine private Si­cher­heits­ge­sell­schaft. Hier sollte die o. g. Ge­werk­schaft sorg­fäl­ti­ger dif­fe­ren­zie­ren.