Die genannte Zeitung veröffentlicht eine Vielzahl von Gewalttaten von nur einem Wochende, darunter unter erheblicher Ausländerbeteiligung, die zu denken gibt und nicht als zufällig deklassiert werden sollte. Es geht um Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung, die lebensgefährliche Verletzung eines 17jährigen durch ca. 20 Araber und Türken mit dem Messer, den Schutz eines Dealers durch ca. 30 wütende Araber und Türken vor der Festnahme und damit Angriffen auf die Polizei und mehrere Körperverletzungen von Beamten im Einsatz durch zumeist jugendliche Straftäter. Es ist natürlich die Frage gestattet, ob wir tatsächlich eine Eskalation vorliegen haben oder die Berichterstattung offener und objektiver erfolgt, zu lange weggeschaut wurde. Diese Entwicklung ist auch für das private Sicherheitsgewerbe bedeutsam. Sind es doch auch zunehmend private Bewachungskräfte, Einzelhandelsdetektive und Türsteher, die mit dieser zunehmenden Mißachtung des Rechts, von privatem Eigentum und Hausrechten und hemmungsloser Gewalt bis zu Tötungen konfrontiert sind. Der Einsatz als Besitzdiener für Leben, Gesundheit und Sachwerte der Auftraggber erfolgt zu Vergütungen weit unterhalb der einer Reinigungshilfskraft und oftmals mit unzureichenden Qualifizierungen. Diese Entwicklung der Lage erfordert mehr als nur eine 40stündige Unterrichtung als gewerberechtlich ausreichende Basis und auch der IHK-Sachkundeprüfung fehlen dienstkundliche Themen und Selbstschutzpraktiken. Dem Träger einer Dienstkleidung wird dies jedoch in der Öffentlichkeit unterstellt. Die weitere Verlagerung von qualifizierteren Sicherheitsaufgaben auf die Privaten führt auch bereits spürbar zu höheren Anforderungen an deren Wissen und Können. Die Suche nach derartig geeigneten Personal gestaltet sich schwieriger, Aus- und Fortbildung entsprechen derzeit nicht dem Marktbedarf und die Vergütung ist leider nicht geeignet, dies nachhaltig zu verändern. Daran wird auch ein Branchenmindestlohn nichts ändern, wenn er sich wie angedacht in den bisherigen Vergütungsregionen bewegt.