Sicherheitsberatung 
Sicherheitsausbildung & Markensicherheitstechnik
  • Sicherheitsberatungen

    Sicherheitsberatungen Sicherheitskonzepte Sicherheitsmanagement   Analysen Planungen Projekte Ganzheitliche Lösungen

  • Ausbildung

    ROTEIV®-Bildungszentrum - die zertifizierte Sicherheitsfachschule in Berlin  Umschulungen Weiterbildungen Brand- und Arbeitsschutzausbildungen uvm.

  • Shop

    Technische Projekte, Markensicherheitstechnik und komplette Sicherungsanlagen Beratungsangebote oder Online im ROTEIV ® -Onlineshop

ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH

Seit 1994 Partner für Ihre Sicherheit

Zertifizierter Bildungsträger mit AZAV-Zulassung

IMG 2312

Unser Bildungsbereich: Sicherheitsfachschule ROTEIV ® -Bildungszentrum Berlin

Facetten erfolgreicher Sicherheitsdienstleistungen

Personenschutzausbildung

Bilder und Videos aus über 25 Jahren ISG Sicherheitsgesellschaft

Zertifizierungen – Zulassungen Staatliche Erlaubnisse

gutdin23

Jährliche neutrale Überprüfungen - Staatliche Zulassungen 

Über 30 Jahre erfolgreiche Entwicklung

PICT1001

Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

loading...

Ihre recht­zei­ti­ge Un­ter­su­chung muss nicht zwingend zu Straf­ta­ten führen, wohl aber meist zu ab­lauf­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Mängeln, Nährboden für Rechts­ver­stö­ße ohne wirksame Ge­gen­maß­nah­men. Sie kommen vor allem intern aus den Re­vi­si­ons-​ und Con­trol­ling­be­rei­chen, der be­trieb­li­chen Si­cher­heit oder den Rechts­ab­tei­lun­gen und extern von Beratern oder Opfern (wie aktuell von Un­ter­le­ge­nen bei Aus­schrei­bun­gen). Der Umgang mit ihnen ist sehr un­ter­schied­lich und das scheint sich jetzt nicht nur bei Siemens zu rächen. Zu oft werden Warn­hin­wei­se als per­sön­li­che Angriffe, un­zu­läs­si­ge Ein­mi­schun­gen in Zu­stän­dig­kei­ten, Un­ter­stel­lun­gen oder einfach lästig im Funk­ti­ons­ab­lauf der Un­ter­neh­men ein­schließ­lich Banken bewertet und zu lange ignoriert. Ei­gent­lich sind es aber, un­ab­hän­gig von den recht­li­chen Geboten nach KonTrag, An­halts­punk­te, deren Auf­klä­rung immer noch die In­itia­ti­ve bei den be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men beläßt. Darauf wird noch zu oft fahr­läs­sig ver­zich­tet, wenn man auf festere Beweise wartet oder das Problem "aussitzen" will. Ir­gend­wann setzten nicht mehr be­herrsch­ba­re Abläufe ein, auch befördert durch die Presse. Es waren nach dem Eu­ro-​Um­tausch externe Warn­hin­wei­se, die in einem führenden Han­dels­un­ter­neh­men beachtet wurden, zu Re­ak­tio­nen im Geld­trans­port  führten und damit struk­tu­rel­le Ent­wick­lun­gen anstießen. Für dieses Un­ter­neh­men führte die recht­zei­ti­ge Beachtung von An­halts­punk­ten Jahre später zur Ver­mei­dung er­heb­li­cher Verluste im HE­ROS-​Skan­dal. Andere waren mit analogen Warn­hin­wei­sen of­fen­sicht­lich groß­zü­gi­ger um­ge­gan­gen oder erhielten gar keine, weil ihre prä­ven­ti­ven Maßnahmen un­zu­rei­chend waren. Auch in der Gegenwart finden wir sehr dif­fe­ren­zier­te Re­ak­tio­nen auf An­halts­punk­te zu re­le­van­ten Vorgängen, die man kri­ti­scher prüfen sollte. Solange Un­si­cher­hei­ten nicht sichtbar ma­te­ria­li­siert sind, werden sie nicht als Ge­fähr­dung für den Un­ter­neh­mens­er­folg bewertet und dann kommt noch die Ver­schleie­rung der Be­tei­lig­ten. Schwie­rig­kei­ten bereitet in der Regel neben grund­sätz­li­cher Ablehnung re­le­van­ter Hinweise die fehlende Kompetenz für deren sach­kun­di­ge Bewertung, un­ter­stützt von Unglauben (2007: "In unserer Bank ist soetwas nicht möglich." Das hat der echte, ehrliche Sie­men­sia­ner sicher auch von seinem Un­ter­neh­men gedacht.). Die meisten Pro­zeß­ab­läu­fe mit Kor­rup­ti­ons­in­hal­ten beginnen aber eher be­schei­den, ge­kenn­zeich­net durch In­trans­pa­renz in Funk­ti­ons­ab­läu­fen, noch er­klär­ba­re und "intern ver­ständ­li­che kleine" Re­gel­ver­stö­ße, schön­ge­re­de­te und zunehmend ab­ge­schot­te­te Be­zie­hun­gen zu externen Dienst­leis­tern oder Lie­fe­ran­ten. In dieser Phase hat Prä­ven­ti­on noch eine Chance, danach greifen die ziel­ge­rich­te­ten Ver­schleie­run­gen durch zwei Be­tei­lig­te, die beide Täter sein können. Für externe Si­cher­heits­be­ra­ter be­inhal­ten derartige Hinweise immer eine Grad­wan­de­rung im auf­trag­ge­ben­den Un­ter­neh­men. Sie können, aber sie müssen nicht zu rechtlich re­le­van­ten Vorgängen führen, immer stoßen sie aber zuerst auf Vor­be­hal­te. Kompetenz, Kon­se­quenz und Stellung des Beraters ein­schließ­lich seiner Ri­si­ko­be­reit­schaft bedingen letztlich, ob Warn­hin­wei­se überhaupt und mit welcher Deut­lich­keit platziert werden. Warn­hin­wei­se sollten zuerst als Chance ver­stan­den und ent­spre­chend behandelt werden, auch wenn KonTraG nicht für jedes Un­ter­neh­men zutrifft.