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Über 30 Jahre erfolgreiche Entwicklung

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5. bleibt den Klein­un­ter­neh­mern und Schein­selb­stän­di­gen oft nur der Weg über weitere flan­kie­ren­de kri­mi­nel­le Hand­lun­gen, derzeit fest­ge­stellt Ur­kun­den­fäl­schung (Sach­kun­de­prü­fung) und ab und an auch Nötigung. Das System funk­tio­niert wei­test­ge­hend, solange dem Kunden die damit ver­bun­de­nen Risiken und Min­der­leis­tun­gen nicht auffallen, der Nied­rig­preis die Augen ver­kleis­tert und die Ge­wer­be­auf­sicht nicht zuschlägt. Deren Aktionen sind aber of­fen­sicht­lich nicht ab­schre­ckend genug, die Strafen über­schau-​ und teilbar. Der un­ter­be­zahl­te und zu rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen ver­an­lass­te Sub­un­ter­neh­mer oder schwarz ar­bei­ten­de Wachmann ist hierbei immer der Verlierer, zumindest jetzt bei Auf­de­ckung und im Krank­heits­fall und später bei der Ren­ten­be­rech­nung. Auch der Kunde erhält letztlich nur die Leistung, für die bezahlt wird und die er oft wissend duldet. Nun un­ter­stellt man der­ar­ti­ges Vorgehen gern den kleineren Mit­tel­stän­dern, die sich angeblich am Markt nicht anders behaupten können. Dies wäre aber eine zu enge und in der Ver­all­ge­mei­ne­rung auch falsche Be­trach­tung. Die Masse der klein- und mit­tel­stän­di­gen Un­ter­neh­men so ab ca. 20 an­ge­stell­ten Be­wa­chungs­kräf­ten behauptet sich am Markt auch ohne derartige Tricks und nicht selten mit re­spek­ta­blen Ver­gü­tun­gen als An­er­ken­nung qua­li­fi­zier­ter Leis­tun­gen. Dagegen wäre manch "Großer" ohne Nutzung des Prizips "Bil­ligsu­bi" wahr­schein­lich schon lange nicht mehr so groß und mit seinen Nied­rig­prei­sen am Markt auch ge­schei­tert. Es fällt doch langsam auf, dass bei großen Aus­schrei­bun­gen immer durch die gleichen Anbieter versucht wird, die Preise selbst gegen die Vorgaben der Kunden weiter zu drücken und die Un­ter­rich­tung gem. § 34a GewO als aus­rei­chen­de Qua­li­fi­zie­rung dar­zu­stel­len. Ebenso sind hier die Versuche ein­zu­ord­nen, nach Leis­tungs­ver­ga­ben die Kon­trol­len der ver­trags­kon­for­men Leis­tungs­aus­füh­rung zu ver­hin­dern und das sehr ein­falls­reich. Es wäre am Ende er­folg­ver­spre­chen­der, wenn die Kräfte für derartige "Ver­hin­de­rungs­ak­tio­nen" mehr in die Ent­wick­lung der eigenen Leis­tungs­fä­hig­keit gesteckt werden. 2001/2002 war im Geld- und Wert­trans­port eine ähnliche Situation fest­zu­stel­len, der bekannte Do­mi­no­ef­fekt nach Kun­den­re­ak­tio­nen im Handel führte damals zeit­wei­lig zum Erstarken eines Un­ter­neh­mens mit kri­mi­nel­ler Führung, aber auch das war nur eine kal­ku­lier­ba­re Zwi­sche­n­etap­pe bis zum Einsetzen der Markt­be­rei­ni­gung. In der Gegenwart sollte das Si­cher­heits­ge­we­be mit diesen Er­fah­run­gen selbst mehr und wirksamer gegen diese wiederum über­schau­ba­re Ne­ga­tiv­ent­wick­lung vorgehen. Wie vor Jahren bei der GuW-​Af­fä­re wird im Markt gemurrt und vermutet, ge­wer­be­recht­lich relevante Beweise oftmals aber mehr als Droh­po­ten­ti­al zurück gehalten, es geht auch etwas kon­se­quen­ter. Wie damals kann man auch heute mit be­triebs­wirt­schaft­li­chen Ba­sis­wis­sen Angebote zurück rechnen und sich dann wieder wundern oder handeln. Neueste Er­kennt­nis­se re­sul­tie­ren aus In­sol­ven­zen und der dabei ein­set­zen­den Offenheit, so weit sollte es jedoch nicht kommen. Nicht nur der BDWS wird Hinweise dankbar entgegen nehmen und es gibt viele Platt­for­men. Beim HE­ROS-​Skan­dal stand im Mit­tel­punkt der Markt­füh­rer, nicht die "Kleinen", die waren nur Mitläufer oder Opfer der Nied­rigst­prei­se.