Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht gleich mehrfach unter wachsendem Druck, dessen formaler Abbau leider auch zunehmend über kriminelle Wege erfolgt. Die tarifliche Vergütung über dem gesetzlichen Mindestlohn hat selbst den einfachen klassischen Sicherheitsmitarbeiter plötzlich interessant werden lassen auch für kriminelle Machenschaften, vor allem über kriminelles Sub-Unternehmertun, was bereits 2015 prognostiziert wurde (siehe WIK 05/2015). Derartige Probleme gab es immer, aber jetzt werden sie signifikant. Sie zu unterschätzen oder gar auszunutzen unter dem Druck übernommener, aber eigentlich nicht erfüllbarer Aufträge, wird sich sehr negativ auswirken. Die Regulierung des Gewerberechtszuganges mit Bindung an eine marktgerechte Qualifizierung entwickelt sich hierbei zum Schlüssel!
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Trotz abflauender Flüchtlingskrise mit ihren Anforderungen vorrangig an den Objektschutz entwickelt sich, eigentlich immer gewollt und gewünscht, die Auftragslage für die Sicherheitswirtschaft mit Bewachungsaufgaben sehr positiv. → → →
Gründe dafür sind unter anderem ein zunehmender Sicherheitsbedarf auch in mittleren Kommunen und Unternehmen und die weitere Verlagerung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen in die private Sicherheitswirtschaft. Das führt zu einem wachsenden Personalbedarf, der sich auf den klassischen Wegen nicht mehr befriedigen lässt. Das war jahrzehntelang der Arbeitsuchende mit Förderanspruch ohne Alternativen, der Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO bezahlt erhielt. Dieses Reservoir ist quasi dank der guten wirtschaftlichen Lage ausgetrocknet und neuen Wegen sich zu öffnen, fällt der mittelständigen Sicherheitswirtschaft offensichtlich sehr schwer. Viele Unternehmen wissen gar nicht, was ein Qualifizierungsbudget ist. Die Personalakquise über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter wird auch noch auf Jahre ein Hauptweg der Personalbeschaffung bleiben und gebunden sein ein zielgerichtete Förderungen der verschiedenen Qualifizierungsmöglichkeiten. Allerdings wären dafür marktgerechtere Vorgaben für den Gewerbezugang im § 34a GewO sehr hilfreich und dringend erforderlich. Vielleicht gelingt es doch noch, in die IHK-Sachkundeprüfung dienstkundliche Fragestellungen zu integrieren und eine Pflichtvorbereitung zu regulieren. Bei allen Übereinstimmungen mit der Bundesagentur in Grundatzfragen, am Ende zählt das Ergebnis. In Berlin sind seit 2018 die Umschulungen zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit", einem bisherigen Hauptweg für vorqualifizierte Seiteneinsteiger zu einem Berufsabschluss, extrem zurück gegangen. Es wird nicht mehr ausreichend gefördert.
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Die aktuelle Erhebung der Sicherheitsunternehmen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Befüllung eines Bewacherregisters offenbart eine weitere Zunahme mittelständiger Sicherheitsunternehmen und Selbständiger in den letzten fünf Jahren von 4.000 auf über 6.000 und dazu kommen noch die nicht erfasten Einzelkämpfer, die besondere Zielgruppe krimineller Subunternehmer. Die Anzahl von Kleinstunternehmen, die nur als Subunternehmer tätig werden können, wächst offensichtlich stetig. Das ist zumindest schon einmal ein Ergebnis der Erstbefüllung und sollte die Politik nachdrücklich zur kritischen Bewertung des § 34a GewO veranlassen. Die Übernahme jedes Auftrages mit minimalsten persönlichen Voraussetzungen als "Subi" ohne Dienstausweis, Dienstbekleidung, objektbezogene Dienstanweisung, gesetzlichen Absicherungen über den Tagesbedarf zum Überleben hinaus und unterhalb der eigentlichen Anforderungen der Auftraggeber nimmt weiter zu. Während die objekt- und auftragsbezogenen Anforderungen an die Eignung und Qualifikation wachsen, bleiben die personellen Angebote weit zurück.
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Eine Ursache dieser Entwicklung dafür sind die geringen Anforderungen, die der Gesetzgeber an den Gewerbeeinstieg stellt. Daran ändert derzeit auch das neue Bewacherregister nicht viel, hoffen wir auf eine neue gesetzliche Regelung für die privaten Sicheheitsunternehmen.