Letztlich resultieren aus dieser Erkenntnis und der Untätigkeit des Gesetzgebers viele Versuche, neue Qualifizierungen zu entwickeln oder zusammenzustellen. Da aber Förderungen sich vor allem am § 34a GewO orientieren, sind vorerst neue Wege verschlossen. Dazu kommt, dass sich Förderungen immer mehr auf den einfachsten Zugang in die geregelte Bewachungstätigkeit beschränken und die Förderung von Aufstiegsqualifizierungen sowie von Ausbildungen in Form von Umschulungen, Teil- und Nachqualifizierungen erheblich zurückgegangen ist. Das löst sich kurzfristig aber nur aktuelle Personalprobleme.