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Unser Bildungsbereich: Sicherheitsfachschule ROTEIV ® -Bildungszentrum Berlin

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Über 30 Jahre erfolgreiche Entwicklung

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Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

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Die Defizite in der „Einstiegsqualifizierung“ erforderten wiederum weitere (geförderte) Bildungsmaßnahmen, um diese zu reduzieren. Durch die Regulierung des Gewerbezugangs im § 34a GewO mit Konzentration auf Minimalbefähigungen, die auch noch gefördert werden, gab und gibt es in den meisten Sicherheitsunternehmen nur eine beschränkte Bereitschaft, höherwertige Qualifizierungen, wie die Ausbildung in einen Sicherheitsberuf, selbst zu finanzieren. Die Strukturkrise bei den Sicherheitsunternehmen, Ausdruck sind u.a. mehrere tausend kleine Bewachungsunternehmen mit begrenzten Möglichkeiten, bedingt durch die leichten Zugangsmöglichkeiten als Sicherheitsunternehmer, begünstigt die Probleme bei den Zugangs- und Aufstiegsqualifizierungen. Wenn der Chef nur die Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung hat, sind höhere Qualifizierungen nur hinderlich!

Seit Anfang 2020 brach dieses zwar uneffektive, aber funktionierende System weitestgehend zusammen, weil aus den Arbeitsagenturen und Jobcentern durch das Home-Office signifikant weniger und wenn, dann nur auf die gewerberechtlichen Zugangsqualifizierungen ausgestellte Bildungsgutscheine für geförderte Kurse und Prüfungen bereitgestellt wurden. Dieser Zustand hält auch Mitte 2021 noch spürbar an. Am Ende zählt aber nur das Ergebnis und das sind derzeit weniger Förderungen mit Konzentration auf kurzfristige Ergebnisse, ohne Nachhaltigkeit. Das garantieren nur die Ausbildungen und Umschulungen zur Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die IHK-Abschlüsse als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie einige notwendige Spezialqualifizierungen, wie die behördliche Waffensachkundeprüfung, die Führerscheinprüfung B, Qualifizierungen als Hundeführer, im Geld- und Werttransport und im Handel.

Die Erwartungen richteten sich seit Jahren auf ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Es sollte den § 34a GewO an die aktuellen Bedürfnisse anpassen und in dieser Wahlperiode verabschiedet werden, wird nun so schnell aber doch nicht kommen und die bescheidenen Ansprüche einiger Branchenvertreter erzeugen Sorge; eine echte Veränderung wird wohl gar nicht angestrebt.

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