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"BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht - Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe geplant 

Zum 1. Juli 2020 übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.. Die Verwaltungsverein­barung zur Regelung des Zuständigkeitsübergangs wurde jetzt unterzeichnet.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich. Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche." 

Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheits­standards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.“ (BMI-Pressemitteilung vom 18.06.2020)

Zu dieser historischen Mitteilung eine Presseinformation des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft vom 18. Juni 2020: ⇒ ⇒ ⇒

Berlin/Bad Homburg – Die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe wechselt am 1. Juli 2020 nach 93 Jahren vom Wirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer heute in Berlin mitgeteilt:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/bewachungsunternehmen.html

„Der BDSW begrüßt diesen Wechsel. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen des Verbandes erfüllt worden,“ sagte Präsident Gregor Lehnert heute in Berlin. Der Stellenwert der privaten Sicherheitsdienste als anerkannter Faktor der Sicherheitsarchitektur werde durch die Zuständigkeitswechsel nun auch politisch sichtbar. Gregor Lehnert dankte allen Beteiligten auf Bundes- und Länderebene für den Vollzug dieses Wechsels. Er schloss in diesen Dank ausdrücklich die Wirtschaftsbehörden mit ein. Die Sicherheitswirtschaft mit ihren fast 270.000 Beschäftigten habe in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten eine herausragende Bedeutung für die Innere Sicherheit in Deutschland erhalten. „Dieser wurde das Gewerberecht mit seiner Betonung der Gewerbefreiheit nicht mehr gerecht. Deutschland ist/war neben Österreich das letzte Land in der EU, in dem das Sicherheitsgewerbe dem Wirtschaftsministerium unterstellt war. Wir benötigen nun ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz als spezifische Rechtsgrundlage für unsere Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden,“ so Lehnert.

Das neu zu schaffende Sicherheitsdienstleistungsgesetz müsse vor allem Regelungen zur Änderung der Gewerbezugangsregelungen enthalten. „Wir brauchen eine praxisgerechte Basis-Schulung anstelle der von den IHKs durchgeführten Unterrichtung“, erklärte der BDSW-Präsident. Diese Schulung dürfe nicht ausschließlich von den Kammern angeboten werden. „Auch zertifizierte Sicherheitsfachschulen können diese Inhalte kompetent und zuverlässig vermitteln.“ Um die Zulassung der Mitarbeiter zu erleichtern sei es auch nötig, mehrfache, inhaltlich gleiche Zuverlässigkeitsüberprüfungen auszuschließen. „Es kann nicht sein, dass für ein und denselben Mitarbeiter zur Ausübung nur einer Funktion vier unterschiedliche Überprüfungsverfahren erforderlich sind“, kritisierte Lehnert. Eine neue gesetzliche Regelung müsse auch die Verpflichtung betriebseigener Sicherheitskräfte in sensiblen Schutzbereichen (sog. Inhouse-Security) zur Einhaltung der gleichen Voraussetzungen wie private Sicherheitsunternehmen sowie Änderungen bei der Vergabepraxis beinhalten, schloss Lehnert seine Ausführungen.