Dabei kann die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nur der Anfang sein, ohne den es derzeit aber nicht geht, solange ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz möglicherweise wie vom Markt gefordert keine höheren Grundvoraussetzungen für die private Bewachungstätigkeit formuliert. Ausgenommen, man beginnt gleich eine Berufsausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Erstausbildung oder in Form einer Umschulung.
Die zertifizierte Sicherheitsfachschule „ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin“ bietet im Rahmen der jährlichen Herbstinitiative beide Qualifizierungswege an. Im September 2019 eröffnen wir sowohl eine Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ über 24 Monate als auch mehrere Prüfungsvorbereitungskurse mit Ziel IHK-Sachkundeprüfung, erweiterbar mit der Waffensachkundeprüfung (Geld- und Werttransport, Personenschutz, bewaffneter Objektschutz/Bundeswehrobjekte) oder der Führerscheinprüfung B (Geld- und Werttransport, Streifendienste, Interventionsdienst). Um die Einsatzmöglichkeiten zu verbessern und in den folgenden 2 Jahren notwendige Zusatzqualifizierungen möglichst zu reduzieren, beinhalten alle diese Kurse diverse Fachausbildungen, wie den Brandschutzhelfer, den Sicherheitsbeauftragten, einen 1.-Hilfe-Abschluss, die Interventionskraft mit VdS-anerkannter Prüfung.