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Vermutet wird in einem offensichtlich nicht oder noch nicht ausreichend verifizierten ZDF-Bericht, dass privates Sicherheitspersonal von Flüchtlingsheimen in Berlin Flüchtlinge zur Prostitution vermittelt haben soll. Alle Verantwortlichen und Betroffenen betonen aber zuerst einmal, dass noch keine konkreten Hinweise und Beweise vorliegen, nur der FRONTAL 21-Bericht vom 24.10.2017. Darin wird Bezug genommen auf einen "Sicherheitsbeauftragten"  und auf Einzelaussagen. Unstrittig ist, die Hinweise können durchaus stimmen, wird doch bereits seit dem Frühjahr immer wieder in der Presse über Flüchtlinge berichtet, die sich prostituieren. Die Frage ist doch aber zuerst, ob tatsächlich und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Organisationsgrad Sicherheitspersonal in diese Prostitution involviert ist. Dann kann man auch zielgerichtet handeln. Grundsätzlich möglich sind derzeit nach den Darstellungen die Vermittlung an Zuhälter → → →

oder gar organisierte Netzwerke gegen Geld mit oder auch ohne Druck bzw. Nötigung, die eigene Zuhälterei oder „Serviceleistungen“ mit kriminellem Charakter für Zuhälterbanden. Das sollte aber ermittelbar sein. Ein Sicherheitsbeauftragter für die betroffenen Heime, der quasi als Kronzeuge anonym auftrat, ist übrigens nicht bekannt. Zumindest nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht den betroffenen Unternehmen, denn die müssten ja von dieser Person angeleitet und kontrolliert werden. Ein Sicherheitsbeauftragter muss sich nicht schämen oder verstecken, wenn er unmoralisches und kriminelles Verhalten aufdeckt, das gehört zu seinem Job. Dazu benötigt man kein Fernsehen und man reagiert auch im Anfangsstadium. Gerade wenn ein kriminelles Netzwerk vermutet wird, ist eine solche Person zur Information der Behörde und Kooperation verpflichtet.  

Die bisher vagen Hinweise reichen aber offensichtlich, um schon mal fürsorglich harte Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Rückverstaatlichung der privaten Sicherheit. Der Begriff allein ist Unsinn, die privaten Sicherheitsdienstleistungen haben sich schon immer aus dem Marktbedarf heraus entwickelt und wurden nicht vom Staat übertragen oder beliehen. Ein toller Vorschlag vom SPD-Abgeordneten Tom Schreiber, alles dem Staat zu übertragen, die Polizei oder die Ordnungsämter sind ja auch noch nicht ausgelastet.

Auf die Idee, bei der privaten Sicherheitsdienstleistung und ihren rechtlichen Grundlagen etwas wirksam zu ändern, kommt man natürlich nicht. Es ist die Politik, die eine 40stündige Unterrichtung oder eine IHK-Sachkundeprüfung ohne jede Stunde geforderte Vorbereitung und ohne Fach- und Dienstkunde für ausreichend hält, in Deutschland Bewachungsdienstleistungen auszuführen. Da ändert auch eine stundenweise Schulung zu interkultureller Kompetenz nichts. Als Politiker sollte man vor derartigen Vorschlägen erst mal wissen, worum es eigentlich geht und welche Bedingungen der Zulassung und Qualifikation für eine private Sicherheitsdienstleistung eigentlich vorliegen müssen. Das ist ein regulierter Bereich und die Regulierung ist rechtlich geregelt, sehr unzureichend, ohne geforderte bewachungsspezifische Qualifikation und wird auch noch schlecht bezahlt. Denn gerade die öffentliche Hand vergibt an den Billigsten und dieser widerum greift auf Subunternehmer zurück. Die sind teilweise kriminell, das ist alles bekannt, siehe eine Fachveröffentlichung. Sollten Sicherheitsmitarbeiter in diese schmutzigen Geschäfte verwickelt sein, bedarf es sicher sehr konsequenter Reaktionen, aber auch wirksamer Schlussfolgerungen, die an den Ursachen ansetzen.