In der allgemeinen Diskussion zu den aktuellen Korruptionsfällen steht die Korruption vorwiegend im Zusammenhang mit Verträgen, Ausschreibungen und Vergaben sowie als Gegenwert für bestimmte erwartete "erkaufte" Leistungen. Die Wirtschaftsschutzverfahren bei ISG offenbaren immer mehr die Zunahme der Erscheinungsform der Korruption als Bestandteil und oft Vorstufe der Abschöfpung von Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnissen, der Anstiftung von strafrechtlich relevanten Handlungen nach UWG, der Vorbereitung von Abwerbungen und nachfolgend von Kundenübernahmen.
Derartige Entwicklungen beginnen weit vor einer verfolgbaren strafrechtlichen Relevanz und erfordern externe Kompetenz, denn intern ist zu dieser Zeit eigentlich alles noch fast normal - die Delikte im Anfangsstadium werden nicht erkannt und manch eine Führungskraft übersieht auch nicht die Folgen für die eigene Person. Darüber hinaus ermitteln die internen Revisionen und Controller zu sehr beschränkt auf die buchhalterische Seite und die wird intern in der Regel beherrscht, auch von den Tätern.