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ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH

Seit 1994 Partner für Ihre Sicherheit

Zertifizierter Bildungsträger mit AZAV-Zulassung

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Unser Bildungsbereich: Sicherheitsfachschule ROTEIV ® -Bildungszentrum Berlin

Facetten erfolgreicher Sicherheitsdienstleistungen

Personenschutzausbildung

Bilder und Videos aus über 25 Jahren ISG Sicherheitsgesellschaft

Zertifizierungen – Zulassungen Staatliche Erlaubnisse

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Jährliche neutrale Überprüfungen - Staatliche Zulassungen 

Über 30 Jahre erfolgreiche Entwicklung

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Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

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Was dabei neben den qua­li­ta­ti­ven Pannen übersehen wird, sind die ge­wer­be­recht­li­chen An­for­de­run­gen nach GewO, UVV und Be­wa­chungs-​VO, wie die recht­zei­ti­ge Meldung der Be­wa­chungs­kräf­te, Be­gleit­schüt­zer und sonstigen Ser­vice­kräf­te mit Be­wa­chungs­auf­ga­ben gemäß § 34a GewO, das Tragen von Dienst­aus­wei­sen bzw. Kenn­zeich­nun­gen mit Iden­ti­fi­zie­rungs­mög­lich­kei­ten, die um­fas­sen­de Ein­wei­sung vor Ort oder die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung. Der "Subi" wird es schon gerichtet haben. Dem Kunden ist vielfach nicht bewußt, dass er es mit vielen Sub­un­tern­meh­mern, Ein­zel­kämp­fern, Ich-AG´s, zum Teil erst Tage oder Stunden vor dem Einsatz an­ge­wor­ben, nicht gemeldet und schon gar nicht fachlich auf diesen Einsatz geschult und zu einem System zusammen geführt, zu tun hat. Was sie eint, ist oft nur ein T-Shirt mit dem Fir­men­auf­druck. Nun ist es Sache des Kunden, seine qua­li­ta­ti­ven Ansprüche zu bestimmen, die ge­wer­be­recht­li­chen An­for­de­run­gen regelt al­ler­dings der Staat. Viel­leicht wären einige Kon­trol­len in Vor­be­rei­tung der vielen TV-​Ak­ti­vi­tä­ten zur Wahl ein nütz­li­cher Beitrag?