Was dabei neben den qualitativen Pannen übersehen wird, sind die gewerberechtlichen Anforderungen nach GewO, UVV und Bewachungs-VO, wie die rechtzeitige Meldung der Bewachungskräfte, Begleitschützer und sonstigen Servicekräfte mit Bewachungsaufgaben gemäß § 34a GewO, das Tragen von Dienstausweisen bzw. Kennzeichnungen mit Identifizierungsmöglichkeiten, die umfassende Einweisung vor Ort oder die gesetzliche Versicherung. Der "Subi" wird es schon gerichtet haben. Dem Kunden ist vielfach nicht bewußt, dass er es mit vielen Subunternmehmern, Einzelkämpfern, Ich-AG´s, zum Teil erst Tage oder Stunden vor dem Einsatz angeworben, nicht gemeldet und schon gar nicht fachlich auf diesen Einsatz geschult und zu einem System zusammen geführt, zu tun hat. Was sie eint, ist oft nur ein T-Shirt mit dem Firmenaufdruck. Nun ist es Sache des Kunden, seine qualitativen Ansprüche zu bestimmen, die gewerberechtlichen Anforderungen regelt allerdings der Staat. Vielleicht wären einige Kontrollen in Vorbereitung der vielen TV-Aktivitäten zur Wahl ein nützlicher Beitrag?