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Drei mit Gewehren be­waff­ne­te maskierte Personen über­fie­len am 30.12.2005 kurz vor 20.00 Uhr in Berlin vor dem IKEA-​Markt Wal­ters­dorf einen mit 2 Si­cher­heits­mit­ar­bei­tern besetzten Geld­trans­por­ter der Fa. SIBA. Mit einem VW-​Trans­por­ter T4 blo­ckier­ten Sie den Geld­trans­por­ter und erzwangen die Tür­öff­nung durch Schuss­waf­fen­ein­satz, um mit mehreren geraubten gefüllten Geld­kas­set­ten danach zu flüchten. Auf der Flucht erfolgte der Umstieg in einen blauen Golf III, der of­fen­sicht­lich auf die Täter gewartet hatte. Danach verlieren sich bisher die Spuren, eine Fahndung soll laufen, al­ler­dings noch nicht (02.01.06, 11.00 Uhr) in der Pres­se­da­ten­bank der Polizei aus­ge­wie­sen.

Es braucht halt alles so seine Zeit. Die Täter sollen einen Berliner Dialekt ge­spro­chen haben, die Or­ga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät muss al­ler­dings nicht unbedingt Russisch sprechen.
Die 2 Si­cher­heits­mit­ar­bei­ter hatten sich wahr­schein­lich auf Ihr ge­pan­zer­tes (?) Fahrzeug verlassen und zuerst eine Tür­öff­nung ver­wei­gert. Mit zwei gezielten Schüssen, von denen einer die "ge­pan­zer­te" Fahrertür durch­schlug und den in­zwi­schen ope­rier­ten Fahrer durch Me­tall­split­ter verletzte, wurde die Öffnung erzwungen. Gerätselt wird in der Presse, wieso die ge­pan­zer­te Tür dem Beschuss nicht stand­hielt.
Es hat sich nunmehr wohl auch bei den Kri­mi­nel­len her­um­ge­spro­chen, dass nach dem (von ISG mehrfach kri­ti­sier­ten, weil ver­al­te­ten) deutschen Standard die Geld- und Wert­trans­port­fahr­zeu­ge nur über eine so­ge­nann­te Leicht­pan­ze­rung verfügen müssen, es sich nur um eine Teil­pan­ze­rung des Fahr­zeu­ges handeln muss und die Si­cher­heits­mit­ar­bei­ter zwar in der Regel Waffen tragen, diese jedoch ei­gent­lich bei Über­fäl­len - wenn nicht zur Ver­tei­di­gung des eigenen Lebens in Notwehr zwingend geboten - nicht ein­setz­ten sollen, zumal das laufende Schiess­trai­ning in den Un­ter­neh­men oft nur den Mi­ni­mal­an­for­de­run­gen genügt. All das sind wohl auch Folgen des jah­re­lan­gen Wett­be­wer­bes über den Preis - allein in den ver­gan­ge­nen zwei Jahren sind die Ver­gü­tun­gen um teilweise über 30% gedrückt wurden - und den davon bedingten Spar­mass­nah­men. Insoweit ist eine Ge­fähr­dungs­zu­nah­me auch in Hinblick auf die zu er­war­ten­den Trans­port­stei­ge­run­gen im Jahr der Fuss­ball­welt­meis­ter­schaft fest­zu­stel­len.