Ausländische Sicherheitsunternehmen sind damit den deutschen Vorschriften für die private Sicherheit und den Tarifvereinbarungen unterworfen. Relevant wird diese Vorschrift frühestens ab 2010, für aktuell notwendige gewerberechtliche Veränderungen werden jedoch damit Maßstäbe gesetzt, die im Interesse der deutschen Sicherheitswirtschaft sein dürften.