Jeder Bürger hat zu jeder Zeit Anspruch auf den Schutz von Leben und Gesundheit, seines Eigentums oder Besitzes und der Persönlichkeitsrechte. Differenzierungen zu Lasten von Ordnung und Sicherheit sind somit rechtlich unzulässig.
So erfolgt aber bei den unteren Ligen keine ausreichende Kontrolle auf gefährliche Gegenstände. Mit Stadionverboten wird kaum Einfluß auf die Sicherheit genommen. Ein solches Verbot hat nur Sinn, wenn es auch durchgesetzt werden kann. Das erfordert lückenlose, qualifizierte Kontrollen durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte. Mit freiwilligen Helfern und Fans läßt sich diese Aufgabe nicht mehr bewältigen. In Berlin gab es bereits Anfragen nach 1-Euro-Jobs für derartige Kontrollaufgaben. Das ist aber sicher nicht die Lösung des Problems.
Die Verantwortung für die Sicherheit in den Stadien tragen die Vereine und damit auch die Kosten. Die mangelhafte Umsetzung dieser Verantwortung wird unter anderem durch die Gewerkschaft der Polizei festgestellt, sind doch die Polizisten oftmals die ersten Opfer ungezügelter Gewalt und von Haß. Das private Sicherheitsgewebe wäre im Rahmen des Veranstaltungsschutzes sicher in der Lage, diese Defizite mit zu beseitigen. Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichen, beginnend beim DFB und der Deutschen Fußball Liga, ihre Ansprüche an die Sicherheit vor und in den Stadien für alle Veranstaltungen auf ein relativ einheitliches Niveau anheben und die Finanzierung für die oft klammen Vereine klären.