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Eine Kern­aus­sa­ge war, dass die private Si­cher­heits­wirt­schaft besonders in der Prä­ven­ti­on und Auf­de­ckung der die Ter­ror­de­lik­te in der Regel vor­be­rei­ten­den Se­kun­där­straf­ta­ten und Auf­klä­rungs­maß­nah­men eine noch un­ter­schätz­te Aufgabe hat. Heute muss man fest­stel­len, dass mit dem Rückzug des Staates aus Rand­be­rei­chen ho­heit­li­cher Aufgaben deren Bedeutung noch zunimmt. Denken wir nur an die Beleihung zu Personen- und Ge­päck­kon­trol­len, die Bewachung von Kasernen und Mu­ni­ti­ons­la­gern und die viel­fäl­ti­gen Kon­troll­auf­ga­ben in Ein­gangs­be­rei­chen und Zufahrten. Dazu zählt aber auch der Er­mitt­lungs­dienst in Un­ter­neh­men mit kri­mi­na­lis­ti­schen Auf­ga­ben­stel­lun­gen. Hinweise über Auf­klä­rungs­hand­lun­gen im Umfeld ge­fähr­de­ter Objekt sollten unter diesen Ent­wick­lun­gen per­spek­ti­visch vorrangig aus den Kreisen der Privaten kommen. Al­ler­dings bleibt die 2005 ge­trof­fe­nen Fest­stel­lung aktuell, dass dies un­ter­schätzt wird und auch die not­wen­di­gen Grund­la­gen im Rahmen der Qua­li­fi­zie­rung noch nicht aus­rei­chen. Die the­ma­ti­schen Defizite in Bil­dungs­maß­nah­men und immer noch fehlende Auf­stock­mo­du­le zu Grund­qua­li­fi­zie­run­gen ver­deut­li­chen dies.
Längere Zeit vor der Fuss­ball­welt­meis­ter­schaft in Deutsch­land wurde ein um­fas­sen­des Si­che­rungs­kon­zept ver­öf­f­ent­licht, in dem das private Si­cher­heits­ge­wer­be keine Erwähnung fand. Die relevante Ver­ant­wor­tung trugen zumindest formal zuerst einmal die Aus­rich­ter. Übersehen, un­ter­schätzt oder zu einseitig bewertet? Die Rea­li­sie­rung dieses Faktes und deren kritische Erwähnung durch Bran­chen­ver­ant­wort­li­che dauerte sehr lange. Nach der Welt­meis­ter­schaft fand der Einsatz von über 10.000 Si­cher­heits-​ und Ser­vice­kräf­ten aus dem privaten Si­cher­heits­ge­wer­be hohe An­er­ken­nung und jedem Insider ist bewußt, dass es ohne deren Wirken dieses fan­tas­ti­sche Ergebnis mit hoher Ordnung und Si­cher­heit so nicht gegeben hätte. Auch ohne Ein­bin­dung in die ersten kon­zep­tio­nel­len Grund­la­gen fand in der Praxis eine wirksame In­te­gra­ti­on statt. Vor­teil­haft und in Ab­gren­zung zu den An­for­de­run­gen in der Ter­ror­prä­ven­ti­on war sicher, das der Objekt- und Ver­an­stal­tungs­schutz eine primäre Aufgabe der privaten Si­cher­heits­wirt­schaft ist und dem­ent­spre­chen­de Ba­sis­qua­li­fi­zie­run­gen permament erfolgten.
Für eine wirksame Ein­bin­dung der Privaten in die Ter­ror­prä­en­ti­on und Auf­de­ckun­jg ins­be­son­de­re von Planungs- und Vor­be­rei­tungs­hand­lun­gen sind jedoch spe­zi­fi­sche­re und ver­tie­fen­de­re Qua­li­fi­zie­run­gen und Training notwendig. Nicht zu übersehen ist der Umstand, dass nach wie vor trotz oft­ma­li­ger An­spra­chen weder Un­terr­rich­tung noch IHK-​Sach­kuin­de­prü­fung nach § 34a GewO dienst­kund­li­che Themen, wie Streifen- und Kon­troll­tä­tig­kei­ten, Revier- und In­ter­ven­ti­ons­auf­ga­ben, Alarm­dienst, Ver­an­stal­tungs-​ und Ob­jekt­schutz­auf­ga­ben ei­gen­stän­dig prüfen oder ver­mit­teln und dem­zu­fol­ge auch in den Vor­be­rei­tungs­kur­sen gar nicht oder zu gering be­rück­sich­tigt werden. Die Sachkunde schließt etwas zu­ge­spitzt ei­gent­lich die Dienst­kun­de aus, wenn sie nicht im Recht, dem Umgang mit den Menschen oder den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ein­ge­bun­den wird. Das kann aber nicht jeder Dozent oder Prüfer, schon die be­reit­ge­stell­ten Vor­be­rei­tungs­ma­te­ria­len ver­schie­de­ner Anbieter sind partiell zu theo­re­tisch und rechts­las­tig. Auch die noch kritisch zu hin­ter­fra­gen­den Ab­stim­mungs­pro­ble­me und fehlenden auf­bau­en­den Zu­sam­men­hän­ge zwischen den einzelnen Bil­dungs­maß­nah­men von der IHH-​Sach­kun­de­prü­fung über die "Geprüfte Schutz- und Si­cher­heits­kraft (IHK)" bis zur Be­rufs­aus­bil­dung zur "Fachkraft für Schutz und Si­cher­heit" sind wenig för­der­lich (Beitrag dazu folgt). Die Prü­fungs­fra­gen­er­stel­lungs­gre­mi­en arbeiten wei­test­ge­hend von­ein­an­der isoliert. Das Si­cher­heits­ge­wer­be hat nun einen fast durch­gän­gi­gen Bil­dungs­weg an­zu­bie­ten, der aber noch nicht aus­rei­chend auf­ein­an­der ab­ge­stimmt ist. Unter dem Aspekt qua­li­ta­tiv wach­sen­der An­for­de­run­gen bedarf es somit bei der Ent­wick­lung der Aus- und Fort­bil­dung weiterer An­stren­gun­gen. Dabei geht es nicht nur um den Wachmann oder Funk­wa­gen­fah­rer, sondern auch um die Füh­rungs­kräf­te und deren Fähigkeit, Aufgaben der Ter­ror­prä­ven­ti­on zu or­ga­ni­sie­ren und zu führen.