Eine Kernaussage war, dass die private Sicherheitswirtschaft besonders in der Prävention und Aufdeckung der die Terrordelikte in der Regel vorbereitenden Sekundärstraftaten und Aufklärungsmaßnahmen eine noch unterschätzte Aufgabe hat. Heute muss man feststellen, dass mit dem Rückzug des Staates aus Randbereichen hoheitlicher Aufgaben deren Bedeutung noch zunimmt. Denken wir nur an die Beleihung zu Personen- und Gepäckkontrollen, die Bewachung von Kasernen und Munitionslagern und die vielfältigen Kontrollaufgaben in Eingangsbereichen und Zufahrten. Dazu zählt aber auch der Ermittlungsdienst in Unternehmen mit kriminalistischen Aufgabenstellungen. Hinweise über Aufklärungshandlungen im Umfeld gefährdeter Objekt sollten unter diesen Entwicklungen perspektivisch vorrangig aus den Kreisen der Privaten kommen. Allerdings bleibt die 2005 getroffenen Feststellung aktuell, dass dies unterschätzt wird und auch die notwendigen Grundlagen im Rahmen der Qualifizierung noch nicht ausreichen. Die thematischen Defizite in Bildungsmaßnahmen und immer noch fehlende Aufstockmodule zu Grundqualifizierungen verdeutlichen dies.
Längere Zeit vor der Fussballweltmeisterschaft in Deutschland wurde ein umfassendes Sicherungskonzept veröffentlicht, in dem das private Sicherheitsgewerbe keine Erwähnung fand. Die relevante Verantwortung trugen zumindest formal zuerst einmal die Ausrichter. Übersehen, unterschätzt oder zu einseitig bewertet? Die Realisierung dieses Faktes und deren kritische Erwähnung durch Branchenverantwortliche dauerte sehr lange. Nach der Weltmeisterschaft fand der Einsatz von über 10.000 Sicherheits- und Servicekräften aus dem privaten Sicherheitsgewerbe hohe Anerkennung und jedem Insider ist bewußt, dass es ohne deren Wirken dieses fantastische Ergebnis mit hoher Ordnung und Sicherheit so nicht gegeben hätte. Auch ohne Einbindung in die ersten konzeptionellen Grundlagen fand in der Praxis eine wirksame Integration statt. Vorteilhaft und in Abgrenzung zu den Anforderungen in der Terrorprävention war sicher, das der Objekt- und Veranstaltungsschutz eine primäre Aufgabe der privaten Sicherheitswirtschaft ist und dementsprechende Basisqualifizierungen permament erfolgten.
Für eine wirksame Einbindung der Privaten in die Terrorpräention und Aufdeckunjg insbesondere von Planungs- und Vorbereitungshandlungen sind jedoch spezifischere und vertiefendere Qualifizierungen und Training notwendig. Nicht zu übersehen ist der Umstand, dass nach wie vor trotz oftmaliger Ansprachen weder Unterrrichtung noch IHK-Sachkuindeprüfung nach § 34a GewO dienstkundliche Themen, wie Streifen- und Kontrolltätigkeiten, Revier- und Interventionsaufgaben, Alarmdienst, Veranstaltungs- und Objektschutzaufgaben eigenständig prüfen oder vermitteln und demzufolge auch in den Vorbereitungskursen gar nicht oder zu gering berücksichtigt werden. Die Sachkunde schließt etwas zugespitzt eigentlich die Dienstkunde aus, wenn sie nicht im Recht, dem Umgang mit den Menschen oder den Unfallverhütungsvorschriften eingebunden wird. Das kann aber nicht jeder Dozent oder Prüfer, schon die bereitgestellten Vorbereitungsmaterialen verschiedener Anbieter sind partiell zu theoretisch und rechtslastig. Auch die noch kritisch zu hinterfragenden Abstimmungsprobleme und fehlenden aufbauenden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bildungsmaßnahmen von der IHH-Sachkundeprüfung über die "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" bis zur Berufsausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" sind wenig förderlich (Beitrag dazu folgt). Die Prüfungsfragenerstellungsgremien arbeiten weitestgehend voneinander isoliert. Das Sicherheitsgewerbe hat nun einen fast durchgängigen Bildungsweg anzubieten, der aber noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt ist. Unter dem Aspekt qualitativ wachsender Anforderungen bedarf es somit bei der Entwicklung der Aus- und Fortbildung weiterer Anstrengungen. Dabei geht es nicht nur um den Wachmann oder Funkwagenfahrer, sondern auch um die Führungskräfte und deren Fähigkeit, Aufgaben der Terrorprävention zu organisieren und zu führen.