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So werden nach wie vor den genutzten Waffen nicht mehr ent­spre­chen­de Wi­der­stand­wer­te bei den teil­ge­pan­zer­ten Fahr­zeu­gen gefordert. Siehe dazu auch den Beitrag der Sen­de­rei­he des MDR-​Nach­rich­ten­ma­ga­zin "Exakt" vom 22. April 2003 (bei ISG vor­lie­gend) im Zu­sam­men­hang mit einem er­folg­rei­chen Überfall auf einen Geld­trans­port, in dem Panzerung der Fahrzeuge mit Be­schuss­bei­spie­len und Aus­bil­dung der Trans­por­teu­re kritisch un­ter­sucht und dar­ge­stellt wurden. Was hat sich seitdem geändert?
Nach vor­lie­gen­den In­for­ma­tio­nen wollte der Geld­trans­por­teu­er in mit Farb­pa­tro­nen ge­si­cher­ten Be­hält­nis­sen Geld ins Postamt bringen oder dort abholen. Auf dem Gehweg vor dem Gebäude ist es dann zu einem Überfall mit Schuss­wech­sel mit mehreren Tätern gekommen, die dabei das Geld an sicht brachten. Vermutet wird, dass es sich um min­des­tens drei Tätern gehandelt haben soll. Der Schuss­wech­sel soll von beiden Seiten geführt wurden sein, die Angreifer er­öff­ne­ten sofort das Feuer. Versuche des Raubes nach Nötigung durch Drohung eines Schuss­waf­fen­ein­sat­zes soll es nicht gegeben haben, die Bru­ta­li­tät und Tö­tungs­be­reit­schaft der Täter nimmt zu. Die bereits vor­ge­nom­me­ne Obduktion erhärtete den Verdacht, dass der bereits am Boden liegende Wachmann gezielt getötet wurde. Der an­ge­schos­se­ne Täter konnte mit seinen Komplizen nach dem Überfall in einem Auto flüchten, Po­li­zei­hub­schrau­ber haben nach dem Flucht­fahr­zeug noch gesucht. Vorher hatte der im Geld­trans­port­fahr­zeug ver­blie­be­ne Fahrer noch eine Ver­fol­gung begonnen und das Flucht­fahr­zeug gerammt. Es wird als dunkles Fahrzeug der A-Klasse be­schrie­ben. Das Kenn­zei­chen ist ver­mut­lich „B-CW 7747“. Nach Zeu­gen­aus­sa­gen soll im Flucht­fahr­zeug eine Explosion statt­ge­fun­den haben, vermutet wird die Auslösung der Farb­pa­tro­ne zur Kenn­zeich­nung von Tätern und Geld. Die Un­ter­su­chun­gen von Mord- und Raub­de­zer­nat dauern an.
Bei einem so­for­ti­gen Schuss­waf­fen­ein­satz haben die Geld­trans­por­teu­re wenige Mög­lich­kei­ten einer Reaktion. Eine Schutz­wes­te kann jedoch das Schlimms­te ver­hin­dern, eine Si­che­rungs­per­son wirkt ebenfalls präventiv. Deshalb muss wohl die Frage gestellt werden, ob die Trans­port­re­geln für einen Ein-​Mann-​Trans­port ge­recht­fer­tigt und aus­rei­chend sind. Der aktuelle Trend geht sogar in Richtung einer weiteren Ver­rin­ge­rung des Per­so­nal­ein­sat­zes bei gleich­zei­ti­ger Ver­bes­se­rung des tech­ni­schen Schutzes des Geldes. Das scheint aber die Täter weder zu be­ein­dru­cken noch vom Angriff ab­zu­hal­ten. Neben der Anpassung der be­rufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Regeln an die Gegenwart sollten diese Vorhaben, die letztlich der Kos­ten­re­du­zie­rung dienen, ganz­heit­li­cher mit allen möglichen Folgen nochmals ana­ly­siert werden.
ISG-​Bil­dungs­zen­trum bietet seit Anfang 2007 eine Ein­stei­ger-​Qua­li­fi­zie­rung und Fort­bil­dung für die Geld- und Wert­trans­por­teu­re als Un­ter­stüt­zung für die GuW-​Un­ter­neh­men an, was den be­rufs­ge­nos­sen­schaf­li­chen Regeln ent­spricht und bisher wei­test­ge­hend in Ei­gen­ver­ant­wor­tung der GuW-​Un­ter­neh­men ohne ver­bind­li­che Rah­me­n­ori­en­tie­run­gen vor­ge­nom­men wird. Sie wurde in Zu­sam­men­ar­beit mit GuW-​Un­ter­neh­men ent­wi­ckelt. "Grund­la­gen und Ba­sis­trai­ning Geld- und Wert­trans­port" mit ISG-​Zer­ti­fi­kat ist eine ein­satz­spe­zi­fi­sche Er­wei­te­rung der Un­ter­rich­tung gem. § 34a GewO oder der IHK-​Sach­kun­de­prü­fung sowie der Waf­fen­sach­kun­de­prü­fung gem. § 7 Waf­fen­ge­setz und zu­sätz­li­che Aus- und Fort­bil­dung gem. BGR 135, BGV C7 und DIN 77200, Ziff. 9.5.3. Leider wurden Angebote einer Zu­sam­men­ar­beit vom zu­stän­di­gen Bun­des­ver­band eben­so­we­nig be­ant­wor­tet wie von der zu­stän­di­gen Be­rufs­ge­nos­sen­schaft. Nach Ein­füh­rung ver­schärf­ter Si­cher­heits­be­stim­mun­gen für die BDGW-​Mit­glie­der war eine po­si­ti­ve­re Reaktion besonders dieser Un­ter­neh­men erwartet wurden.
Tat­ver­däch­ti­ger am 04.11.2007 in Neuruppin durch SEK verhaftet!
Der erste von drei Tat­ver­däch­ti­gen des oben genannten Raub­über­falls mit Tötung eines Geld­trans­por­teu­res konnte gestellt werden. Es handelt sich um den 52­jäh­ri­gen Walter L. aus Berlin. Iden­ti­fi­ziert ist auch ein weiterer Tat­ver­däch­ti­ger, der flüchtige Bernd Mer­siow­sky, ein bereits wegen Tot­schla­ges ver­ur­teil­ter Kri­mi­nel­ler. Dessen DNA-​Spu­ren wurden am Tatort fest­ge­stellt. Gefunden wurde auch das Flucht­au­to in Berlin. Für Hinweise zur weiteren Auf­klä­rung des Mordes sind 60.000 Euro aus­ge­setzt.
Nach diesen Er­mitt­lungs­er­geb­nis­sen ist wohl fest­zu­stel­len, das die deutschen Ge­walt­kri­mi­nel­len den Geld- und Wert­trans­port als lohnendes An­griffs­ziel auch in Deutsch­land entdeckt haben. In Frank­reich und England ist dies bereits Alltag, hier haben wir teilweise über 50 Tote im Jahr. Das schließt auch zukünftig weder Angriffe durch In­nen­tä­ter noch im­por­tier­te Or­ga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät aus Ost- oder Südeuropa nicht aus, sondern erweitert die Ge­fähr­dungs­la­ge. Die bisherige in Deutsch­land vorrangig verfolgte Strategie der wei­test­ge­hend wi­der­stands­lo­sen Geld­über­ga­be bei Über­fäl­len nützt nichts, wenn der Täter dem Geld­trans­por­teur diese Chance gar nicht einräumt. Insoweit sind die be­rufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Regeln aus dem Jahre 1990, die ohnehin einer Anpassung bedürfen, in ver­schie­de­ne Rich­tun­gen zu über­den­ken. Dazu zählt auch, das der Einsatz von Ein-​Mann-​Fahr­zeu­gen unter be­stimm­ten si­che­rungs­tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen kritisch zu ana­ly­sie­ren ist. Schlimms­ten­falls ist das an­ge­schos­se­ne Opfer allein, Technik ist über­wind­bar.