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Eine kon­zer­tier­te Be­hör­den­kon­trol­le in Museen, Ge­schäf­ten und Ein­kaufs­cen­tern in Berlin deckte auf, das von 400 kon­trol­lier­ten Si­cher­heits­kräf­ten im Einsatz 57 wahr­schein­lich Leis­tungs­be­trug begehen und schwarz arbeiten. Einer der über­prüf­ten Be­wa­chungs­kräf­te gab als Erklärung und mensch­lich nach­voll­zieh­ba­res Motiv an, dass er in seiner Voll­zeit­be­schäf­ti­gung nur 100 (ein­hun­dert) Euro verdiene. Die auf­ge­deck­ten Rechts­ver­stö­ße würden auch die nicht mehr nach­voll­zieh­ba­ren Bil­lig­s­t­an­ge­bo­te bei manchen Aus­schrei­bun­gen erklären. Hauptform des Leis­tungs­be­tru­ges ist wohl die Schwarz­ar­beit neben dem Bezug von Leis­tun­gen der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.

Das dieses Personal entgegen den ge­wer­be­recht­li­chen Be­stim­mun­gen (Ge­wer­be­or­dung und Be­wa­chungs­ver­ord­nung) von den Si­cher­heits­un­ter­neh­men nicht der Behörde als Si­cher­heits­kraft gemeldet wurde, ist zu un­ter­stel­len und führt nunmehr gleich zu mehreren Verfahren sowohl gegen die Mit­ar­bei­ter als auch deren Ar­beit­ge­ber. Es gibt in der EU Staaten, in denen man bei der­ar­ti­gen rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen die Zulassung als Si­cher­heits­un­ter­neh­men verliert. Bliebe auch die Frage zu klären, woher die Si­cher­heits­un­ter­neh­men ei­gent­lich die fi­nan­zi­el­len Mittel zur Bezahlung der Schwarz­ar­beit beziehen. Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen auf ver­trag­li­cher Grundlage schließen dies aus, es müßte auch das Un­ter­neh­men selbst mit Kunden au­ßer­ver­trag­li­che Ge­schäfts­be­zie­hun­gen ohne gebuchte Ver­gü­tun­gen un­ter­hal­ten oder eine Kom­bi­na­ti­on. Dies wäre straf­rechts­wid­rig und verzerrt den gesamten Wett­be­werb immer mehr. Bleibt zu hoffen, das die auf­ge­deck­ten 14% keine all­ge­mein­gül­ti­ge Quote rechts­wid­ri­ger Auf­trags­rea­li­sie­run­gen im deutschen Si­cher­heits­ge­wer­be sind.