Mit dem angestrebten Mindestlohn und dem Tarifpartner GÖD marschiert das deutsche Sicherheitsgewerbe ohne Gegensteuerung in einigen Bundesländern in konkurrierende Tarifverträge. Konkret sind das dann ein verbindlicher Mindestlohntarifvertrag mit einem Tarifpartner und mehrere Lohntarifverträge usw. mit einem anderen Tarifpartner im gleichen Tarifgebiet. Vereinfacht ausgedrückt ist dem Arbeitnehmer aus beiden Tarifverträgen die für ihn jeweils günstigste Lösung anzubieten, die Lohnvereinbarungen greifen dann auf zwei oder mehr Tarifverträge zu.
Beispiel: Mindestlohn aus dem bundesweit verbindlichen Mindestlohnvertrag mit GÖD und Zuschläge aus den möglicherweise besseren Lohntarifverträgen mit ver.di. Unterschiedliche Tarifpartner werden nicht zum Problem, sondern die Konkurrenz im gleichen Tarifgebiet. Das erzeugt absehbar Auseinandersetzungen zwischen den Tarifpartnern und den Arbeitnehmern und soetwas klärt man in Deutschland vor Gericht. Verwunderlich ist dabei, das noch nicht alle Tarifverträge mit ver.di formal-juristisch in Kraft sind, da die Allgemeinverbindlichkeit als Grundlage dafür noch fehlt oder noch gar nicht beantragt war. Insoweit bestände schrittweise in den einzelnen Tarifgebieten die Chance einer Bereinigung und Konzentration auf einen Tarifpartner, was zumindest bereits in einigen Tarifgebieten erfolgt. Wer dies nicht erkennt oder wissentlich ausschlägt, begünstigt weitere Unübersichtlichkeit und handfeste Auseinandersetzungen. Traurig daran ist, das unabhängig von den gewerkschaftlichen Tarifpartnern bei vielen Verträgen die vereinbarte erste Lohngruppe im Niedrigstlohnbereich liegt, der vom Arbeitsgericht Dortmund bei einem ähnlichen aktuellem Verfahren mit 5,20 € Stundenlohn als sittenwidrig gekennzeichnet wurde. Allerdings lag dort der tarifliche Vergleichslohn wesentlich höher und das provoziert die Frage: Was spricht eigentlich gegen 7,50 €, wenn ganz aktuell selbst unsere größten Dienstleister für ihre 2008 akquirierten Verträge mit tariflicher Entlohnung keine geeigneten Arbeitskräfte mehr finden? Laut einer internen Information wurden bei einem Sichtungsverfahren mit dringlichsten Personalbedarf von über 100 Bewerbern für einen Bewachungsauftrag nicht einer eingestellt - Grund: die angebotene tarifliche Vergütung spricht geeignete Bewerber nicht an. Sollte man dem Markt nicht mehr zutrauen? Der Ausweg scheint für einige Unternehmen nur noch kriminelles oder unseriöses Handeln zu sein, Abwerbung vom Wettbewerber, Täuschung der Kunden, Einsatz von Praktikanten usw. Am Ende, siehe HEROS-Skandal, straft der Markt das gesamte Gewerbe ab. Beim Geld- und Werttransport war die Marktbereinigung allerdings tatsächlich auch partiell reinigend, wobei bereits absehbare Entwicklungen der Marktkonzentration Sorge erzeugen. Das hatten wir alles schon einmal und es wurde nicht bewältigt. Einer der Gründe dürfte in den marktfernen Aufbau- und Ablauforganisationen einiger größerer Unternehmen liegen. Der optischen Größe gegenüber dem Kunden entsprechen weder die realen Fähigkeiten noch die interne Organisation.