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Mit dem an­ge­streb­ten Min­dest­lohn und dem Ta­rif­part­ner GÖD mar­schiert das deutsche Si­cher­heits­ge­wer­be ohne Ge­gen­steue­rung in einigen Bun­des­län­dern in kon­kur­rie­ren­de Ta­rif­ver­trä­ge. Konkret sind das dann ein ver­bind­li­cher Min­dest­lohn­ta­rif­ver­trag mit einem Ta­rif­part­ner und mehrere Lohn­ta­rif­ver­trä­ge usw. mit einem anderen Ta­rif­part­ner im gleichen Ta­rif­ge­biet. Ver­ein­facht aus­ge­drückt ist dem Ar­beit­neh­mer aus beiden Ta­rif­ver­trä­gen die für ihn jeweils güns­tigs­te Lösung an­zu­bie­ten, die Lohn­ver­ein­ba­run­gen greifen dann auf zwei oder mehr Ta­rif­ver­trä­ge zu.
Beispiel:
Min­dest­lohn aus dem bun­des­weit ver­bind­li­chen Min­dest­lohn­ver­trag mit GÖD und Zuschläge aus den mög­li­cher­wei­se besseren Lohn­ta­rif­ver­trä­gen mit ver.di. Un­ter­schied­li­che Ta­rif­part­ner werden nicht zum Problem, sondern die Kon­kur­renz im gleichen Ta­rif­ge­biet. Das erzeugt absehbar Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwischen den Ta­rif­part­nern und den Ar­beit­neh­mern und soetwas klärt man in Deutsch­land vor Gericht. Ver­wun­der­lich ist dabei, das noch nicht alle Ta­rif­ver­trä­ge mit ver.di for­mal-​ju­ris­tisch in Kraft sind, da die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit als Grundlage dafür noch fehlt oder noch gar nicht beantragt war. Insoweit bestände schritt­wei­se in den einzelnen Ta­rif­ge­bie­ten die Chance einer Be­rei­ni­gung und Kon­zen­tra­ti­on auf einen Ta­rif­part­ner, was zumindest bereits in einigen Ta­rif­ge­bie­ten erfolgt. Wer dies nicht erkennt oder wis­sent­lich aus­schlägt, be­güns­tigt weitere Un­über­sicht­lich­keit und handfeste Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Traurig daran ist, das un­ab­hän­gig von den ge­werk­schaft­li­chen Ta­rif­part­nern bei vielen Verträgen die ver­ein­bar­te erste Lohn­grup­pe im Nied­rigst­lohn­be­reich liegt, der vom Ar­beits­ge­richt Dortmund bei einem ähnlichen aktuellem Verfahren mit 5,20 € Stun­den­lohn als sit­ten­wid­rig ge­kenn­zeich­net wurde. Al­ler­dings lag dort der ta­rif­li­che Ver­gleichs­lohn we­sent­lich höher und das pro­vo­ziert die Frage: Was spricht ei­gent­lich gegen 7,50 €, wenn ganz aktuell selbst unsere größten Dienst­leis­ter für ihre 2008 ak­qui­rier­ten Verträge mit ta­rif­li­cher Ent­loh­nung keine ge­eig­ne­ten Ar­beits­kräf­te mehr finden? Laut einer internen In­for­ma­ti­on wurden bei einem Sich­tungs­ver­fah­ren mit dring­lichs­ten Per­so­nal­be­darf von über 100 Bewerbern für einen Be­wa­chungs­auf­trag nicht einer ein­ge­stellt - Grund: die an­ge­bo­te­ne ta­rif­li­che Vergütung spricht geeignete Bewerber nicht an. Sollte man dem Markt nicht mehr zutrauen? Der Ausweg scheint für einige Un­ter­neh­men nur noch kri­mi­nel­les oder un­se­riö­ses Handeln zu sein, Abwerbung vom Wett­be­wer­ber, Täuschung der Kunden, Einsatz von Prak­ti­kan­ten usw. Am Ende, siehe HE­ROS-​Skan­dal, straft der Markt das gesamte Gewerbe ab. Beim Geld- und Wert­trans­port war die Markt­be­rei­ni­gung al­ler­dings tat­säch­lich auch partiell reinigend, wobei bereits absehbare Ent­wick­lun­gen der Markt­kon­zen­tra­ti­on Sorge erzeugen. Das hatten wir alles schon einmal und es wurde nicht bewältigt. Einer der Gründe dürfte in den markt­fer­nen Aufbau- und Ab­lauf­or­ga­ni­sa­tio­nen einiger größerer Un­ter­neh­men liegen. Der optischen Größe gegenüber dem Kunden ent­spre­chen weder die realen Fä­hig­kei­ten noch die interne Or­ga­ni­sa­ti­on.