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Und dazu muss man sowohl den internen Ent­schei­dern als auch den externen Dienst­leis­tern man­geln­des Rechts­be­wußt­sein und un­zu­rei­chen­de Kompetenz un­ter­stel­len, denn natürlich gibt es auch rechts­ge­mä­ße Mög­lich­kei­ten. Dazu bedarf es al­ler­dings fachlich kom­pe­ten­ter Beratung. Es ist eine Illussion, dass ehemalige Staats­die­ner, Richter, Staats­an­wäl­te, Bun­des­wehr-​ oder Po­li­zei­an­ge­hö­ri­ge auf Anhieb eine Si­cher­heits­kon­zep­ti­on in der privaten Wirt­schaft oder eine Wirt­schafts­schutz­be­ra­tung mit nach­fol­gen­den Er­mitt­lungs-​ und Un­ter­su­chungs­auf­ga­ben be­wäl­ti­gen können. Das haben sie noch nie gemacht, denn das beginnt mit einer Si­cher­heits­ana­ly­se ohne die bis­he­ri­gen Mög­lich­kei­ten ho­heit­li­cher Rechte und normativ vor­ge­ge­be­ner Abläufe in einem ganz anderen Umfeld. SIEMENS hat dies wohl bereits schmerz­lich fest­stel­len müssen.
An sich für derartige Ver­dachts­mo­men­te und An­halts­punk­te geeignete externe Wirt­schafts­de­tek­tei­en und Be­ra­tungs­un­ter­neh­men sollen in diese Abläufe bei TELEKOM in­vol­viert gewesen sein und räumen zumindest eine Dienst­leis­tun­gen für Telekom ein. Die Wirt­schafts­de­tek­tei­en Desa und Control Risk werden laut Berliner Zeitung vom 30.05.2008 derzeit mit den laufenden Verfahren in Ver­bin­dung gebracht, weisen jedoch eine Be­tei­li­gung an rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen zurück. Dabei kommt nebenbei heraus, das Desa für Control Risk mit freien Mit­ar­bei­tern als Sub­un­ter­neh­men tätig war, deren Auf­ga­ben­ge­biet in dieser Zeit entziehe sich der Kenntnis der Ge­schäfts­füh­rung. Na, eine Rechnung wird man ja ge­schrie­ben haben? Han­dels­blatt ent­zau­bert in einem Beitrag vom 02.06.2008 den selbst ver­ord­ne­ten NImbus von Control Risk in Deutsch­land und weist nach, dass der Weg be­trieb­li­cher Interna durch ver­zweig­te Sub­un­ter­neh­mer­schaf­ten sehr schnell aus der Kontrolle geraten kann.
Es ist leider im deutschen Si­cher­heits­ge­wer­be nicht unüblich, dass in­ter­na­tio­nal hoch­an­ge­se­he­ne Si­cher­heits­un­ter­neh­men nach einem Start in Deutsch­land weder ihre Ziele erreicht haben noch den in­ter­na­tio­nal ge­schätz­ten Standard ein­brin­gen konnten. Das hat schon einige globale Si­cher­heits­un­ter­neh­men seit Ende der 90er Jahre getroffen und ist ein Phänomen ähnlich dem Handel. Die kri­tik­lo­se Adaption in­ter­na­tio­na­ler Re­pu­ta­ti­on darf in Deutsch­land durchaus als fahr­läs­sig bewertet werden. Darum prüfe, wer sich bindet!
Ein aktuelles Problem des gesamten deutschen Si­cher­heits­ge­we­bes - siehe auch den Beitrag vom 12.05.08 - sind Sub­un­ter­neh­mer­schaf­ten bis hin zu völlig un­kon­trol­lier­ba­ren Sub­Sub-​Ver­hält­nis­sen. Grund sind in der Regel entweder Mi­ni­mal­ver­gü­tun­gen - in der Bewachung bietet man selb­stän­di­gen Sub­un­ter­neh­mern derzeit unter 7 Euro an -, zu wenig Personal oder fehlende Kompetenz. Der originäre Auf­trag­neh­mer ver­mit­telt dem Auf­trag­ge­ber meistens die Über­zeu­gung von der Auf­trags­rea­li­se­rung mit eigenen Kräften, tat­säch­lich ist er gar nicht mehr Herr des Ver­fah­rens. Die oft­ma­li­gen Nied­ri­gent­loh­nun­gen und mangelnde Kompetenz lassen ein ein­heit­li­ches Ein­satz­kon­zept mit vor­ge­la­ger­ter Aus­bil­dung und Ein­wei­sung meistens nicht zu.
Der Ge­schäfts­füh­rer des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Detektive hat in der Berliner Zeitung vom 30.05.2008 fest­ge­stellt, dass die be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men nicht BDD-​Mitlgied sind und sich dis­tan­ziert. Er verwies zurecht auf den ein­ma­li­gen Umstand, dass in Deutsch­land Jeder Detektiv werden kann, ohne Füh­rungs­zeug­nis­vor­la­ge und damit auch vor­be­straft, ohne Qua­li­fi­zie­rung und ohne ge­wer­be­rech­jt­li­che Über­wa­chung. Er­mitt­ler-​De­tek­ti­ve werden von der ge­we­be­recht­li­chen Zulassung nach § 34a GewO nicht erfasst, ein idealer Einstieg auch für Ter­ro­ris­ten und die Or­ga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät quasi von der Seite in Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen. Übrigens wäre auch die Vorlage eines Füh­rungs­zeug­nis­ses allein nicht ein wirk­li­cher Fort­schritt, im Ausland ab­ge­ses­se­ne Haft­stra­fen sind dort in der Regel nicht erfaßt.
Wenn­gleich die po­li­ti­schen, mo­ra­li­schen und recht­li­chen Aspekte beim TE­LE­KOM-​Skan­dal derzeit im Mit­tel­punkt stehen, die bei allen genannten Vorfällen sichtbar ge­wor­de­nen Schwach­stel­len im Si­cher­heits­ge­wer­be ein­schließ­lich Detektive und wahr­schein­lich auch Berater sollten lang­fris­tig wirkende Kon­se­quen­zen auslösen. Die Mo­di­fi­zie­rung der ge­we­be­recht­li­chen Zugänge in Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen ist über­fäl­lig.