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Bei einem QM-​zer­ti­fi­zier­ten Un­ter­neh­men ist vor­aus­zu­set­zen, dass dieses Sub­un­ter­neh­men gründlich überprüft, ein­ge­wie­sen und mit dem gleichen zer­ti­fi­zier­ten Si­cher­heits­stan­dard versehen ist, wie der Haupt­auf­trag­neh­mer sowie dass der Kunde zu­ge­stimmt hat. Un­ter­stel­len wir, dass dies vorliegt, eine ent­spre­chen­de Be­stä­ti­gung zu dem Sub­un­ter­neh­mes war al­ler­dings bisher nicht zu erhalten. Dann ver­wun­dert es, dass die vor­ge­se­he­nen Te­le­fo­na­te aller 2 Stunden zwischen dem Wachmann und der Se­cu­ri­tas-​Zen­tra­le nicht zu einem früheren Verdacht und zu einem wirksamen Handeln führten. Securitas räumte hier lt. Hamburger Abend­blatt vom 03.07.2008 Probleme ein. Nach vor­lie­gen­den Er­kennt­nis­sen wurden Geld­käs­ten aus dem Automaten auf­ge­bro­chen, 500 und 200 €-Noten entnommen und verbracht. Tat­ver­däch­tigt ist eine 21jährige po­li­zei­be­kann­te und mit einem anderen Namen ein­ge­stell­te Be­wa­chungs­kraft des Sub­un­ter­neh­mers, der in der Bank den Automaten bewachen sollte und die Bank wahr­schein­lich sehr schnell nach Dienst­an­tritt wieder verlies und wohl auch sorg­fäl­tig ver­schloss. Nur so ist es zu erklären, dass nach ver­geb­li­chen te­le­fo­ni­schen Kon­takt­ver­su­chen zwei nach mehreren Stunden zur Kontrolle ge­schick­te Si­cher­heits­kräf­te von SECURITAS die Bank ver­schlos­sen vorfanden und nach ver­geb­li­chem Anklopfen die Bewachung der ver­schlos­se­nen Tür, hinter der sich der auf­ge­bro­che­ne Geld­au­to­mat befand, ver­an­lass­ten. Da die Dienst­an­wei­sung das so vorsah, habe man die Tür dann bis zum Morgen bewacht. Erst nach Ein­tref­fen von Com­merz­bank-​An­ge­stel­len wurde der Diebstahl auf­ge­deckt und die Polizei ver­stän­digt. Ob da­zwi­schen Kontakte zum be­auf­trag­ten Sub­un­ter­neh­men auf­ge­nom­men und andere Maßnahmen ein­ge­lei­tet wurden, bleibt noch offen. Theo­re­tisch hätte der be­auf­trag­te Wachmann in der Bank über­fal­len worden sein oder auch einen Herz­in­fakt gehabt  haben können, er wäre gut bewacht ...? Un­ver­ständ­lich ist auch der Verweis auf die Dienst­an­wei­sung, die von sach­kun­di­gen Menschen aus­ge­ar­bei­tet sein sollte. Es ist zwei­fel­haft, dass ein Kunde vom Format Com­merz­bank in einer Dienst­an­wei­sung zustimmt, dass bei drin­gen­dem Verdacht einer Straftat oder Ge­sund­heits­schä­di­gung keine So­fort­mass­nah­men mit der Polizei ein­ge­lei­tet werden. Vor­aus­set­zung ist all­der­dings eine zeitnahe pro­fes­sio­nel­le richtige Bewertung der Lage. Dienst­an­wei­sun­gen für Hoch­si­cher­heits­be­rei­che einer Bank stellen immer besondere und in­di­vi­du­el­le An­for­de­run­gen an ihre Aus­ge­stal­tung, Stan­dard­lö­sun­gen sind da eher un­ge­eig­net.
Der  Tat­ver­däch­tig­te Mirnes K. hat sich in­zwi­schen mit einem Anwalt bei der Polizei gemeldet, ohne Geld und ohne Ge­ständ­nis. Er gab weder die Tat zu noch machte er Aussagen über das fehlende Geld und seinen zeit­wei­li­gen Auf­ent­halt. Mit einer Mel­de­auf­la­ge ist er auf freiem Fuß, das mögliche un­ge­neh­mig­te Verlassen eines Ar­beits­plat­zes ist allein ein Kün­di­gungs­grund, aber nicht strafbar, eine Straftat muss ihm nach­ge­wie­sen werden. Immerhin kann man jetzt seine vor­ge­schrie­be­ne Über­prü­fung nachholen.