Bei einem QM-zertifizierten Unternehmen ist vorauszusetzen, dass dieses Subunternehmen gründlich überprüft, eingewiesen und mit dem gleichen zertifizierten Sicherheitsstandard versehen ist, wie der Hauptauftragnehmer sowie dass der Kunde zugestimmt hat. Unterstellen wir, dass dies vorliegt, eine entsprechende Bestätigung zu dem Subunternehmes war allerdings bisher nicht zu erhalten. Dann verwundert es, dass die vorgesehenen Telefonate aller 2 Stunden zwischen dem Wachmann und der Securitas-Zentrale nicht zu einem früheren Verdacht und zu einem wirksamen Handeln führten. Securitas räumte hier lt. Hamburger Abendblatt vom 03.07.2008 Probleme ein. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurden Geldkästen aus dem Automaten aufgebrochen, 500 und 200 €-Noten entnommen und verbracht. Tatverdächtigt ist eine 21jährige polizeibekannte und mit einem anderen Namen eingestellte Bewachungskraft des Subunternehmers, der in der Bank den Automaten bewachen sollte und die Bank wahrscheinlich sehr schnell nach Dienstantritt wieder verlies und wohl auch sorgfältig verschloss. Nur so ist es zu erklären, dass nach vergeblichen telefonischen Kontaktversuchen zwei nach mehreren Stunden zur Kontrolle geschickte Sicherheitskräfte von SECURITAS die Bank verschlossen vorfanden und nach vergeblichem Anklopfen die Bewachung der verschlossenen Tür, hinter der sich der aufgebrochene Geldautomat befand, veranlassten. Da die Dienstanweisung das so vorsah, habe man die Tür dann bis zum Morgen bewacht. Erst nach Eintreffen von Commerzbank-Angestellen wurde der Diebstahl aufgedeckt und die Polizei verständigt. Ob dazwischen Kontakte zum beauftragten Subunternehmen aufgenommen und andere Maßnahmen eingeleitet wurden, bleibt noch offen. Theoretisch hätte der beauftragte Wachmann in der Bank überfallen worden sein oder auch einen Herzinfakt gehabt haben können, er wäre gut bewacht ...? Unverständlich ist auch der Verweis auf die Dienstanweisung, die von sachkundigen Menschen ausgearbeitet sein sollte. Es ist zweifelhaft, dass ein Kunde vom Format Commerzbank in einer Dienstanweisung zustimmt, dass bei dringendem Verdacht einer Straftat oder Gesundheitsschädigung keine Sofortmassnahmen mit der Polizei eingeleitet werden. Voraussetzung ist allderdings eine zeitnahe professionelle richtige Bewertung der Lage. Dienstanweisungen für Hochsicherheitsbereiche einer Bank stellen immer besondere und individuelle Anforderungen an ihre Ausgestaltung, Standardlösungen sind da eher ungeeignet.
Der Tatverdächtigte Mirnes K. hat sich inzwischen mit einem Anwalt bei der Polizei gemeldet, ohne Geld und ohne Geständnis. Er gab weder die Tat zu noch machte er Aussagen über das fehlende Geld und seinen zeitweiligen Aufenthalt. Mit einer Meldeauflage ist er auf freiem Fuß, das mögliche ungenehmigte Verlassen eines Arbeitsplatzes ist allein ein Kündigungsgrund, aber nicht strafbar, eine Straftat muss ihm nachgewiesen werden. Immerhin kann man jetzt seine vorgeschriebene Überprüfung nachholen.