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ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH

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Zertifizierter Bildungsträger mit AZAV-Zulassung

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Unser Bildungsbereich: Sicherheitsfachschule ROTEIV ® -Bildungszentrum Berlin

Facetten erfolgreicher Sicherheitsdienstleistungen

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Zertifizierungen – Zulassungen Staatliche Erlaubnisse

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Jährliche neutrale Überprüfungen - Staatliche Zulassungen 

Über 30 Jahre erfolgreiche Entwicklung

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Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

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Das Urteil ist so auslegbar, dass zukünftig nach Vorliegen eines konkreten Verdachts bei un­lau­te­ren Wett­be­werbs­maß­nah­men oder analogen ein­schlä­gi­gen Hand­lun­gen externe Hilfe dann zu Lasten des An­grei­fers in Anspruch genommen werden kann, wenn die eigene Kompetenz und die prak­ti­schen Fä­hig­kei­ten nicht zur Selbst­auf­klä­rung aus­rei­chen. Das sollte bei den meisten wett­be­werbs­schä­di­gen­den Angriffen der Fall sein.

Im konkreten Fall waren Er­mitt­lungs­hand­lun­gen, Ein­schleu­sen eines Detektivs in das ver­däch­tig­te Un­ter­neh­men sowie Sammlung und Bewertung von Be­weis­ma­te­ri­al vom Scha­den­er­satz­an­spruch gedeckt. Ent­schei­dend ist sicher, dass eine unlautere Be­hin­de­rung des Wett­be­werbs oder ähnliche Hand­lun­gen mit nach­weis­ba­rem Schaden vorliegen. Das ist bei vielen wirt­schafts­kri­mi­nel­len Hand­lun­gen entweder mit ein Ziel des Vorgehens oder ak­zep­tier­te Folge im Rahmen des kausalen Ablaufs. Die Hin­zu­zie­hung im Wirt­schafts­schutz er­fah­re­ner Berater und Detektive ist ohnehin in solchen Fällen geboten und schei­ter­te bisher oft an den Kosten. Das kann sich zukünftig ändern und sollte auch mit­tel­stän­di­ge Un­ter­neh­men ermutigen, sich of­fen­si­ver zu schützen.