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Ob Alle die Sach­kun­de­prü­fung wirklich besitzen, ist all­der­dings nicht bekannt, aber auch für die weniger Er­folg­rei­chen scheint es Ver­wen­dung zu geben, u. a. als "Schlei­cher".

Eine Fest­an­stel­lung beim Si­cher­heits­un­ter­neh­men ist es nicht, das wäre zum Beispiel bei einem bekannten BDWS-​Mit­glied eine Bezahlung weit unter dem all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tarif. Ein Praktikum ist es aber auch nicht, dann wäre gar keine Bezahlung fällig, das müßten die Ar­beits­ver­wal­tun­gen tragen. Tun sie wohl auch, nur an wen geht das Geld und für welche Leistung? Fragen über Fragen, die be­trof­fe­nen Kurs­teil­neh­mer kennen ihr Rechts­ver­hält­nis selbst nicht richtig. Sie haben nach eigenem Ver­ständ­nis eine An­stel­lung beim Bil­dungs­trä­ger, mög­li­cher­wei­se auch bei einer Agentur mit Ver­mitt­lungs­auf­trag (Mit Sitz beim Bil­dungs­trä­ger?), die aber tat­säch­lich eine zeitnahe Ver­mitt­lung behindert, die Ver­mitt­lungs­be­mü­hun­gen erfolgen ja nicht kos­ten­neu­tral. Ab und an erhalten bil­dungs­wil­li­ge Teil­neh­mer auch För­de­run­gen für Bil­dungs­maß­nah­men von den Ar­beits­agen­tu­ren.
Tritt hier ein Bil­dungs­trä­ger oder "Partner" gar als Ar­beit­ge­ber und Sub­un­ter­neh­mer auf? Theo­re­tisch könnte dann sogar neben einer weit un­ter­ta­rif­li­chen Vergütung noch ein Ver­mitt­lungs­gut­schein eine Rolle spielen, nach der ge­för­der­ten Aus­bil­dung und zwi­schen­zeit­li­chen prak­ti­kums­ähn­li­chen Be­schäf­ti­gung? Das ist alles sehr mystisch, sicher ist nur, die Ar­beit­neh­mer wären mehr­heit­lich sofort mit IHK-​Sach­kun­de­prü­fung zu ta­rif­li­chen Ent­loh­nun­gen ver­mit­tel­bar und für den Rest ginge es auch schneller, bei er­folg­rei­chen Bil­dungs­trä­gern. Ort und Zeitpunkt der öf­f­ent­li­chen Aus­schrei­bung des sehr al­ter­na­tiv aus­leg­ba­ren För­der­pro­gramms werden übrigens noch gesucht.

Der gleiche hiermit auf­ge­fal­le­ne Bil­dungs­trä­ger hatte übrigens bei der letzten Be­rufs­prü­fung zur "Fachkraft für Schutz und Si­cher­heit" eine Durch­fall­quo­te von 100 %. Das scheint die zu­stän­di­ge Ar­beits­agen­tur aber nicht zu stören, ist ja nicht das erste Mal und jeder verdient eine 10. Chance. Gemeint sind damit nicht die Kurs­teil­neh­mer und un­ter­be­zahl­ten Ab­sol­ven­ten. Diese Praktik ordnet sich ein in die bereits fest­ge­stell­te Aus­nut­zung von Prak­ti­kan­ten und Aus­zu­bil­den­den, ergänzt wohl nun noch mit Pseu­do-​Prak­ti­kan­ten, auf Si­cher­heits­ob­jek­ten, die of­fen­sicht­lich ver­ant­wor­tungs­los im Wett­be­werb über den Preis ak­qui­riert wurden und nur eine un­ter­ta­rif­li­che Ver­gü­tun­gen zulassen. Krea­ti­vi­tät an der falschen Stelle und wer hat tat­säch­lich einen Nutzen davon?