Ausgestattet mit den Jedermann-Rechten bestreifen private Sicherheitsmitarbeiter in der Regel in Zweier-Teams mit Diensthund u. a. in Prenzlau im Auftrag der Stadtverwaltung den Innenstadtbereich. Mit der Polizei gibt es dabei keine Probleme, die ist zu diesen Streifendiensten gar nicht mehr in der Lage. Der Auftrag der Privaten umfaßt zuerst Prävention durch Präsenz in Dienstkleidung sowie Reaktion und Intervention bei Angriffen auf Personen und Sachwerte, die mit den Jedermann-Rechten gerechtfertigt und abgesichert sind. Eigentlich wäre dies nach allgemeinem Verständnis eine Aufgabe der uniformierten Polizei. Spürbar positive Ergebnisse betreffen zum Beispiel die erreichte Abwehr von Vandalismus und Grafitti-Tätern.
Weiterhin reagieren die Bürger bisher positiv auf die Streifen und die davon ausgehende Zunahme im Sicherheitsgefühl. Ein Ausbau dieser Bestreifung in Prenzlau ist vorgesehen.
Es sind weniger Kostengründe in den Kommunen, die diese wohl noch etwas verschämt platzierten Sicherheitslösungen bedingen, als mehr pure Not aufgrund der mangelnden Polizeipräsenz in Folge von Reformen und Sparmaßnahmen. Allerdings beschränken sich die Wirkungsmöglichkeiten der privaten Sicherheitsmitarbeiter auf die Jedermann-Rechte, die Abwehr von Angriffen und Gefahren. Das scheint den auftraggebenden Kommunen vorerst zu genügen, dabei wird es aber sicher nicht bleiben. Schon die Identifizierung durch Feststellung von Personalien ist ohne Hilfe der Polizei rechtlich ausgeschlossen. Die ist aber nicht vor Ort und wohl auch in der Regel in den ausgedünnten Wachen nur begrenzt handlungsfähig. Hier gibt es Analogien zu den Warenhausdetektiven, Wartezeiten von einer Stunde sind nicht selten.
Die Bewertung dieser Entwicklung zwischen Innenministerien und Polizeiführungen, der Polizeigewerkschaft und den Kommunen unterscheidet sich erheblich. Angeblich sollen Polizeireformen und Sparzwänge keine Auswirkungen auf die Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit haben. Offensichtlich sieht die Realität aber anders aus, besonders in kleinernen Städten und Großgemeinden. Man kann nun warten, was diesen Kommunen und ihren Bürgern so alles noch einfällt, zum Beispiel private Bürgerwehren nach bestimmten Straftatenserien, wie bereits geschehen. Man kann weiter nach mehr Polizei rufen und die Zeit vergeht ungenutzt, denn ändern wird sich die Haushaltlage in dieser Hinsicht wohl kaum. Darüber hinaus geht es ja nicht nur um exekutive Rechte und das Gewaltmonopol, das unstrittig in die Hände des Staates gehört. Es geht den Kommunen um Sicherheitsdefizite, zu deren Minimierung ohne Belastung des Gewaltmonopols durchaus private Sicherheitskräfte in der Lage wären. Man muss es nur regeln und die Grundlagen dafür rechtssicher gestalten. Das schließt auch eine dringend erforderliche Anhebung der gewerberechtlichen Zugangsbdingungen für eine private Bewachungstätigkeit und die damit verbundenen Basisqualifikationen ein. 40 Stunden oder die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine einzige Stunde Dienst- und Fachkunde lauf Prüfungsvorschriften reichen dafür sicher nicht aus und der verantwortliche DIHK ist offensichtlich trotz vielfältiger Hinweise nicht bereit, hier etwas in Richtung mehr Praxistauglichkeit zu ändern. Derartige Entscheidungen, wie in Prenzlau, beinhalten immer eine hohe Verantwortung der bauftragten Sicherheitsunternehmen, ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Auch aus Kostengründen orientieren sich diese Ansprüche am rechtlich geregelten Standard und der ist unzureichend.
Es bedarf somit Entscheidungen, möglicherweise auch zuerst als abgestimmte Tests. Insoweit werden in der Vergangenheit aufwendig durchgeführte Forschungen zu den Möglichkeiten der Beleihung, hier gleich Übertragung bestimmter hoheitlicher Rechte, schleichend von der Realität überholt, wenn die Politik nicht bald eine Neubewertung vornimmt.
Abzulehnen sind solche Aussagen, wie die des FDP-Fraktionsvorsitzenden Teja Grzeskowiak, Berliner Zeitung vom 08.09.2010, Zitat "Aus politischer Sicht ist die Gewährleistung der Sicherheit grundsätzlich Aufgabe der Polizei.". Das wäre ein Sicherheitsmonopol, welches es in Deutschland so nicht gibt, da es den Bürger entmündigen würde. Jeder hat seinen Anteil an der Sicherheit zu leisten und die ist vielfältig genug. Und der Staat nimmt ja auch die Bürger bei anderen Gelegenheiten potentieller Unsicherheiten = Gefahren gern in die Pflicht, siehe Verkehrssicherungspflichten. Diese Monopolisierung durch die FDP verwundert etwas, vieleicht sind es aber auch nur individuelle Kompetenzdefizite in Richtung "Was ist eigentlich Sicherheit?".
Fazit: Immer mehr Kommunen schauen zu derartigen Lösungen, wie in Prenzlau. ISG Sicherheitsgesellschaft Berlin berät gern und begleitet Sie auf diesen neuen Wegen.