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Der Min­dest­lohn ist regional ge­staf­felt.

  "Ab 1. Juni 2011 gelten in der Si­cher­heits­dienst­leis­tungs­bran­che regional ge­staf­fel­te Min­dest­löh­ne zwischen

  • 6,53 Euro (in allen östlichen Bun­des­län­dern, Berlin, Rhein­land-​Pfalz, Saarland und Schles­wig-​Hol­stein) und
  • 8,60 Euro in Ba­den-​Würt­tem­berg.
  • Für Bayern, Nord­rhein-​West­fa­len, Hessen, Nie­der­sach­sen, Bremen und Hamburg liegen die Min­dest­löh­ne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro.


Die Sätze steigen in allen Bun­des­län­dern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Ver­ord­nung ist bis 31. Dezember 2013 befristet." und weiter "Ta­rif­ver­trags­par­tei­en aus der Branche hatten - gerade mit Blick auf die Ar­beit­neh­mer­frei­zü­gig­keit - früh­zei­tig ihr Interesse an einer ent­spre­chen­den Min­dest­lohn­re­ge­lung bekundet. Das sind zum Beispiel der Bun­des­ver­band Wach- und Si­cher­heits­un­ter­neh­men e.V. (BDWS) und die Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (Verdi). In einem Min­dest­lohn­ta­rif­ver­trag sind die ent­spre­chen­den Min­dest­lohn­sät­ze ver­ein­bart."

Der Min­dest­lohn­ta­rif­ver­trag regelt al­ler­dings nur die unterste Lohn­gren­ze, ori­en­tiert an einfachen Si­cher­heits­auf­ga­ben mit in der Regel der ge­wer­be­recht­lich gebotenen Min­dest­qua­li­fi­zie­rung von 40 Stunden bzw. der IHK-​Sach­kun­de­prü­fung. Die auf dieser Grundlage nunmehr not­wen­di­ge Anpassung der folgenden Lohn­stu­fen für qua­li­zier­te­re Tä­tig­kei­ten bzw. höhere Qua­li­fi­zie­run­gen sowie der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit u. a. Er­schwer­nis­se steht noch aus. Darüber hinaus liegt dieser hart erkämfpte Min­dest­lohn noch immer ca. 2 Euro pro Stunde unter der nied­rigs­ten Vergütung für un­ge­lern­te Rei­ni­gungs­hilfs­kräf­te. Dieser Abstand wurde nur marginal ver­rin­gert.

Die in der Ge­wer­be­ord­nung unter § 34a for­mu­lier­ten an­spruchs­frei­en ge­wer­be­recht­li­chen Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen in die Be­wa­chungs­tä­tig­keit mit der erwähnten Ba­sis­qua­li­fi­zie­rung als einer Vor­aus­set­zung entweder von 40 Stunden oder der IHK-​Sach­kun­de­prü­fung, für die eine an eine Min­dest­stun­den­zahl gebundene Vor­be­rei­tung gar nicht geregelt ist, blo­ckie­ren derzeit an­spruchs­vol­le­re und ge­rech­te­re Lösungen.