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Der BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. hat am 07. Oktober 2021 seine Jahreshauptversammlung in Saarbrücken wieder in Präsenz durchgeführt. Dabei wurden Gregor Lehnert als Präsident und einstimmig das gesamte Präsidium des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft von den Vertretern des Mitgliedsunternehmens wiedergewählt. Der BDSW vertritt mittlerweile über 1.000 Mitgliedsunternehmen mit über 260.000 angestellten Sicherheitsmitarbeitern und einem Umsatz von ca. 9,2 Milliarden Euro im Krisenjahr 2021.

In der Veranstaltung erfolgten auch Würdigungen der langjährig in der Sicherheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Unternehmer. Dazu zählten 2021 auch die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, die für ihr 25-jähriges Firmenjubiläum ebenso geehrt wurde, wie der Geschäftsführende Gesellschafter Dr. Lutz Viëtor für 30-jährige Unternehmertätigkeit im In- und Ausland.

 
 

Quasi unvorbereitet über Nacht wurde seit Anfang März 2020 das gesamte Aus- und Weiterbildungssystem für die private Sicherheitswirtschaft schrittweise und fast unmerklich wie in so vielen Dienstleistungsbereichen auf ein Minimum reduziert und strukturell verändert. Bildungsträger verschwanden vom Markt oder konnten sich wahrscheinlich die BDSW-Mitgliedsbeiträge und die Bindung an Tarifverträge nicht mehr leisten und verzichteten auf die Zertifizierung als Sicherheitsfachschule. Das lag weniger an den Sicherheitsunternehmen und dem Werkschutz. Bei den Abnehmern ausgebildeter Sicherheitsmitarbeiter gab es zwar Bedarfsänderungen und im Veranstaltungsbereich mit den vielen Subunternehmern auch Insolvenzen und Ausfälle, der ständige Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf blieb modifiziert aber bestehen und hat sich inzwischen weiter entwickelt. Das echte Problem war und ist eine strukturelle Krise als Folge der fehlerhaften Organisierung des Zugangs in die Sicherheitswirtschaft.

Über Jahrzehnte gibt es nur einen für die Sicherheitsunternehmen kostengünstigen und deshalb favorisierten Weg, den geförderten Minikurs, genannt Unterrichtung und die geförderte IHK-Sachkundeprüfung mit ungeregelten Vorbereitungen und davon bedingt einer deutschlandweiten Durchfallquote von über 50 %. Diese geförderten Maßnahmen vor allem für Arbeitsuchende versorgten die Sicherheitsunternehmen mit minderqualifiziertem Personal, weil keine dieser Maßnahmen tatsächlich mit Dienstkunde auf die Sicherheitstätigkeit ausreichend vorbereitet und von DIHK und beteiligten IHK keine wirklichen Veränderungen angestrebt oder unterstützt wurden. Versuche gibt es seit 2008, die Fördermittel wirkungsvoller einzusetzen, leider ohne die Unterstützung des DIHK. ⇒  ⇒  ⇒

Im Mai 1996 wurde die bereits seit 1994 existierende ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH nach dem Ausscheiden eines Mitgesellschafters durch die Familie Viëtor (ROTEIV®) als unabhängiges Familienunternehmen neu gegründet. Zu diesem Zeitpunkt stand die internationale Beratungstätigkeit im Baltikum im Mittelpunkt, mehr als die Hälfte der monatlichen Beratungsmandate wurden vor Ort mit mehreren Ingenieuren realisiert. Basis waren eigene Unternehmen in Riga, Höhepunkt die Beratung der Staatsbanken von Lettland und Litauen auf ihrem Weg in die EU, der Präsidentialkanzlei von Lettland, die Generalauftragnahme Sicherheitstechnik bei der Deutsch-Lettische Bank, komplette Brandschutzlösungen im Hafen von Riga und die persönliche Sicherheit für einen Generaldirektor von Lukoil. Schmerzhafte Erfahrung sicher die Auseinandersetzungen mit  mafiosen Strukturen einschließlich Entführung. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen

Eigentlich sollte das erste Sicherheitsdienstleistungsgesetz in Deutschland bereits vorliegen und damit der Sicherheitswirtschaft eine solide, wesentlich verbesserte Grundlage für Ihre systemrelevanten Sicherheitsdienstleistungen liefern. Es gibt sicher viele aktuelle Gründe für eine Verzögerung, die aber auch eine Chance sind, notwendige Ziele und Inhalte aus Sicht der Dienstleister als Forderungen zu formulieren und auch zu begründen. Denn Gründe für nachhaltige Veränderungen werden gerade in der derzeitigen Krise immer sichtbarer.

Nun gibt es zwar wohl mehrere formulierte Vorstellungen zu diesem Gesetz die - soweit bekannt - aber die Chance, echte Veränderungen zur Überwindung der Langzeit-Strukturkrise der privaten Sicherheitsdienstleister vorzuschlagen, nicht wahrnehmen. Letztlich ist es mehr eine Zusammenführung des Ist-Zustandes, derzeit in der Gewerbeordnung u. a. Rechtsvorschriften zu unübersichtlich verteilt. Ist es doch der § 34a der Gewerbeordnung, der eine wesentliche Ursache der Struktur- und Qualifizierungsprobleme ist, die sich durch einen sehr einfachen Gewerbezugang, mehrere tausend minderqualifizierte Kleinstunternehmen und selbständiges Sicherheitspersonal, ausgerichtet fast ausschließlich auf Subunternehmeraufgaben und durch unzureichende Basisqualifizierungen auszeichnet. Ohne erheblich verbesserte qualitative Anforderungen an eine anwesenheitspflichtige Basisqualifizierung von mindestens 200 Stunden und analog höhere Ansprüche an den Sicherheitsunternehmer wird sich nicht wirklich etwas ändern. 200 Stunden war bereits vor Jahren die Empfehlung des europäischen Dachverbandes des privaten Sicherheitsgewerbes CoESS an die europäischen Sicherheitsdienstleister und das hat sich in anderen Gewerken, wie der Pflege, bewährt. ⇒ ⇒ ⇒

In einem Wahljahr mit Bundestagswahl ist die regierende Politik in der Regel sehr optimistisch und die Opposition wird natürlich alles anders und besser machen wollen. Das zu werten und Schlussfolgerungen zu ziehen, ist schon kompliziert genug, zumal die immensen neuen Schulden alles wieder in Fragen stellen und da gibt es aber auch noch Corona. Für einen Bildungsträger sind alle diese genannten Komponenten und viele weitere wichtig, vor allem solide Rechtsgrundlagen für die private Sicherheitswirtschaft, das heißt endlich das versprochene Sicherheitsdienstleistungsgesetz, und eine verlässliche Förderpolitik, um gewerberechtlich geforderte Zugangsvoraussetzungen in die Bewachungstätigkeit auch sicherstellen zu können, weil die Interessenten in der Mehrzahl aus dem Kreis der Arbeitsuchenden kommen. Freie Stellen in der Sicherheitswirtschaft gibt es genug, was fehlt, sind qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter. Zwar haben sich die Einsatzrichtungen in der Krise 2020 partiell geändert, nicht jedoch der Bedarf. Mit der Corona-Pandemie hat  sich auch in der privaten Sicherheitswirtschaft vieles verändert. Was jedoch geblieben ist und sich auch neu herausgebildet hat, sind freie, derzeit nicht vermittelbare Stellen, weil bei Interessenten die Zugangsvoraussetzungen und höheren Fachqualifizierungen fehlen und immer mehr Kurse ausfallen. Diese erfordern sowohl IHK-Prüfungen als auch entsprechende Vorbereitungen. Beides ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, Prüfungen wurden bereits abgesagt und Förderzeiträume auch vorzeitig abgebrochen, ohne Alternativen zu prüfen. ⇒ ⇒ ⇒

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Sicherheitswirtschaft sind gespalten. Überall dort, wo Veranstaltungen abgesetzt wurden und bisher nicht wieder vorgesehen sind, wo bisher gesicherte Wirtschaftsunternehmen mit Ihrer Existenz kämpfen oder ihre Geschäftstätigkeit zurückgefahren haben, sind auch die externen Dienstleister mit betroffen. Da die deutsche Sicherheitswirtschaft mit über 6.000 Unternehmen und mehreren tausend Selbständigen – diese meist tätig als Subunternehmer - sehr mit-telständig aufgestellt ist und oftmals Reserven fehlen sowie die Basisqualifizierung mit der Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung sehr spartanisch ist, wirken sich allerdings bereits diese Entwicklungen dramatisch aus. Die auf derartige Dienstleistungen vor allem im Veranstaltungs- und Objektschutz spezialisierten Sicherheitsunternehmen sind davon gegenwärtig besonders betroffen. 

Es gibt Existenzprobleme, Kurzarbeit und auch ernüchternde Feststellungen. Die betreffen insbesondere die Verwendbarkeit der freigesetzten Sicherheitsmitarbeiter in anderen Einsatzbereichen. Zu lange hat man sich oft mit der 40-Stunden-Unterrichtung zufrieden gegeben, an vielen anderen Stellen ist die aber nicht ausreichend. Mittlere und höhere Qualifizierungen, wie die Geprüfte Schutz- und Si-cherheitskraft (IHK) oder die Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurden trotz zunehmenden Bedarfs in den letzten Jahren zu wenig ausgebildet. Das ist auch auf eine zu einseitige Förderpolitik zurückzuführen, die sich vorrangig auf die zeitnahe Vermittelbarkeit in Arbeit, nicht aber auf deren nachhaltige Perspektive konzentrierte. Hier ist eine Änderung angeraten und die Zeit dafür ist trotz dramatischer wirtschaftlicher Entwicklungen günstig. 
 
Es ist allerdings derzeit nicht erkennbar, dass aus der bisherigen einseitigen Unterstützung der unzureichenden Gewerbezugangsqualifizierungen nach § 34a GewO signifikante Schlussfolgerungen bei Delegierungen zu und Förderungen von Bildungsmaßnahmen gezogen werden. Alles läuft aktuell erschreckend auf Sparflamme, →  →  →
 

"BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht - Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe geplant 

Zum 1. Juli 2020 übernimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.. Die Verwaltungsverein­barung zur Regelung des Zuständigkeitsübergangs wurde jetzt unterzeichnet.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich. Wir werden gemeinsam an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe arbeiten. Damit steigern wir die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche." 

Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheits­standards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.“ (BMI-Pressemitteilung vom 18.06.2020)

Zu dieser historischen Mitteilung eine Presseinformation des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft vom 18. Juni 2020: ⇒ ⇒ ⇒

Am 14.05.2020 war es soweit. Nach Wiederaufnahme des Vollzeitunterrichts am 04.05.2020 mit allen noch laufenden Kursen fand auch die ersten IHK-Sachkundeprüfung nach Umstellung auf alternative Lern- und Unterrichtsmethoden seit Mitte März 2020 beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin statt. Es war quasi der Test, inwieweit die Prüfungsvorbereitung auch unter den bekannten extremen Bedingungen zum Erfolg führte. Die über 15 Teilnehmer absolvierten die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften mit einer Bestehensquote von 70 %. Das ist ein Erfolg, zu dem wir sowohl den Kursteilnehmern als auch den Kursleitern und Dozenten unseren Glückwunsch und Dank aussprechen. Dieses Ergebnis unter extremen Bedingungen vorbereitet liegt nur wenig unter unserm Durchschnitt von 75 bis 80 % und die Wiederholungsprüfungen stehen noch aus. Nunmehr folgen die Waffensachkundeprüfung und die Fortsetzung der integrierten Fahrschulausbildung B. ⇒ ⇒ ⇒

Eine sehr aktuelle Frage ist sicher, in welchem Umfang die private Sicherheitswirtschaft mit ihren verschiedenen Leistungsbereichen von der Coronavirus-Krise mit allen ihren Auswirkungen und Einschränkungen betroffen ist. Dabei stehen die personellen Sicherheitsdienstleistungen sicher im Mittelpunkt. Sie sind, allerdings sehr differenziert, Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland und leisten für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung einen inzwischen anerkannt nicht ersetzbaren Anteil. So hat die Bundeswehr sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die derzeit erfolgende bewaffnete Bewachung aller Bundeswehrliegenschaften ohne die privaten Sicherheitsdienstleister nicht zu realisieren ist, dafür fehlen schlicht die Soldaten. Hier geht es auch um den Zugriff auf Waffen, Munition und Spezialtechnik.
 
Diese grundsätzliche Aussage betrifft in der derzeitigen Krisensituation viele Leistungsbereiche der Sicherheitswirtschaft, denn die Gefährdungslage  hinsichtlich Terrorgefahr, organisierter Kriminalität und Alltagskriminalität ändert sich nicht grundlegend, wenngleich in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit nicht im Mittelpunkt stehend. Gerade mögliche lagebedingte Abstriche an Sicherheit und Ordnung können das Angriffsverhalten beeinflussen, die Computerkriminalität hat bereits neue pandemierelevante Ziele im Visier. Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die für die zukünftige Bekämpfung des Coronavirus und seiner Auswirkungen von besonderer Bedeutung sind, geraten verstärkt in den Fokus wirtschaftskrimineller Aktivitäten und sind zu schützen. → → →
 

Aktueller Hinweis: ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin startet am Montag, 04.05.2020, 08.00 Uhr mit dem Vollzeitunterricht für die Umschulungen zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit", die sich weiter auf die IHK-Berufsprüfung vorbereiten werden, sowie die Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO mit diversen Fachkursen. Dabei werden die Hygieneregeln gemäß einer Verordnung der Landesregierung konsequent umgesetzt. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin kann in Kooperation mit der zuständigen IHK bereits Mitte Mai IHK-Sachkundeprüfungen anbieten und damit die seit Anfang des Jahres laufenden Kurse ordentlich geprüft abschließen. Wir hoffen, dass eine erneute Umstellung auf alternative Unterrichtsmethoden als Hauptausbildungsform nicht mehr erforderlich sein wird.
Die aktuelle Corona-Epidemie hatte auch in unserer Sicherheitsfachschulen ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eine schnelle Reaktion und Einstellung auf die veränderte Lage erforderlich gemacht. Alle Vollzeitbildungsmaßnahmen wurden kurzzeitig unterbrochen und soweit entsprechend geeignet auf alternative Lern- und Unterrichtsmethoden umgestellt. Damit folgten wir der Orientierung der Fördermittelgeber, Kurse nicht übereilt abzubrechen, sondern neue Lösungswege zu suchen. Die Personalsituation in der privaten Sicherheitswirtschaft wird sich zwar in Folge der Krise sicher verändern, der Bedarf an qualifizierten Sicherheitspersonal aber nicht abnehmen. Besonders dramatisch ist die Situation derzeit beim Veranstaltungsschutz und damit verbundenen Dienstleistungen, da im Prinzip alle Veranstaltungen mit Schutzbedürfnissen ausfallen. Allerdings verfügen viele dieser Mitarbeiter nicht über die gewerberechtliche Zulassung nach § 34a GewO und sind alternativ nicht sofort einsetzbar. Denn auch in der Krise nimmt der Sicherungsbedarf an anderer Stelle spürbar zu, so in den Krankenhäusern, in Behörden mit Kundenkontakten und auch in wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen. Weiterhin finden nach wie vor gerade in der Sicherheitswirtschaft das „normale“ altersbedingte Ausscheiden und zunehmend krankheitsbedingte Ausfälle statt. → → →

Die Personallage in der deutschen Sicherheitswirtschaft ist nach wie vor dramatisch. Dabei geht es nicht nur um die über 10.000 unbesetzten Stellen und die vielen teils kriminell arbeitenden Subunternehmer, es betrifft auch die eingesetzten oder kurz davor stehenden Sicherheitsmitarbeiter. Bei ihnen fehlt in der Regel eine marktgerechte Basisqualifizierung und bei vielen eingesetzten Mitarbeitern darüber hinaus die oft dem Kunden verkaufte höhere Qualifizierung, wie die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“. Sie wird derzeit, gemessen am Marktbedarf, genauso wenig ausgebildet wie die Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit.

Es hat viele Jahre gedauert, dem Kunden eine über der Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung liegende Qualifizierung kostenpflichtig anzudienen. Jetzt wird sie zunehmend gefordert, aber die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter fehlen. Was sich nicht wesentlich geändert hat, ist das Wirken vieler Einzelunternehmer, UG-Unternehmer und Minifirmen, die oft unter Missachtung des Branchenmindestlohnes und der vereinbarten Qualifizierungen in der Regel als Subunternehmer bis zur 3. Ebene weiter ihr Unwesen treiben, begünstigt durch die aktuelle Rechtslage. →  →  →