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Im Oktober 2015 wurde in einer ISG-Veröffentlichung (Dr. Lutz Viëtor in: WIK - Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 5, Oktober 2015, „Das "Risiko Subunternehmer" in der Sicherheitsdienstleistung", die auf konkreten Untersuchungen und Vorfällen beruhte, auf die zunehmenden akuten Gefahren und vielfältigen kriminellen Möglichkeiten und Erscheinungen bei der Objektbewachung unter Einsatz von Subunternehmen – das schließt Schwarzarbeiter ein – hingewiesen. Der Artikel enthält auch mehrere Beispiele von derartigen Straftaten aus den letzten Jahren. Er sollte letztlich die Entwicklungen nach Einführung eines Mindestlohnes und der bereits darüber liegenden tariflichen Entlohnungen in der Objektbewachung und damit der Zunahme der „Attraktivität“ der bisher unterbezahlten Bewachung für Kriminelle skizzieren. Er sollte aber auch auf die potentiellen Gefahren hinweisen, die mit der Flüchtlingskrise in diesem Dienstleistungssegment entstehen können. Nun sind sie da!
 
Subunternehmer sind oftmals temporär notwendig und natürlich überwiegen die seriösen Unternehmen. Aber ihr Einsatz erschwert objektiv die Transparenz personeller Dienstleistungen, das zieht magisch Kriminelle an. Die durch die Flüchtlingskrise bedingte sprunghafte Zunahme des Bedarfs an Sicherungsdienstleistungen und damit an Sicherheitspersonal, hat den Missbrauch dieser eigentlich marktkonformen Möglichkeiten der Reaktion auf temporäre Bedürfnisse steil ansteigen lassen. Dieser Prozess wird durch die unzureichenden gewerberechtlichen Zugangsregeln in die Bewachungstätigkeit (§ 34a GewO und Bewachungsverordnung) und die defizitären Anforderungen an eine Basisbefähigung (Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung – seit 2008 massiv kritisiert) begünstigt.
 
Der Korruptionsprozess in Berlin wurde wohl durch einen „Schwarzarbeiter“ und seine Anzeige ermöglicht. Es gibt derzeit viele ausgenutzte Sicherheitsmitarbeiter, die oft gar nicht mitbekommen, dass sie in einen kriminellen Kreislauf einbezogen werden, bis es zu spät ist. Und es gibt natürlich den sehr bewussten Rechtsbruch, wie in Berlin wohl geschehen und zu lange geduldet.
 
Ein beauftragter Heimbetreiber beauftragt für Sicherungsaufgaben ein Sicherheitsunternehmen, seinen ersten Subunternehmer. Das bereits in diesem Prozess Korruption in erheblichem Umfang erfolgen kann, lässt der derzeitige Prozess vermuten. Der Sicherheitsdienstleister setzt nun seinerseits eigene Angestellte ein, kostengünstiger und dominierend sind aber die Unterbeauftragungen weiterer Subunternehmen und selbständiger Einzel-Wachleute. Die ISG-Untersuchungen führten bis zur 3. Sub-Sub-Ebene und zu gar nicht mehr entlohnten „betrogenem“ Sicherheitspersonal. Während noch 2015 offiziell von ca. 4.000 Sicherheitsunternehmen in Deutschland ausgegangen wurde, sind es Mitte 2016 bereits, laut Bundeswirtschaftsministerium, über 10.000. Die Gründung und Neugründung eines Sicherheitsunternehmens ist einfach und beinhaltet keine intellektuellen und fachlichen Ansprüche. Der Gesetzgeber ist gefordert, seine derzeitig angekündigten rudimentären Rechtsmodifizierungen beim § 34a GewO sind vollkommen unzureichend. Deshalb ist derzeit eine Veränderung dieser Situation nicht erkennbar. 
 
Der Markt benötigt aktuell qualifiziertes Sicherheitspersonal, wie „Fachkräfte für Schutz und Sicherheit“ mit Berufsabschluss – günstig die Umschulungen von Seiteneinsteigern. Weiterhin stagniert die dringend gesuchte Aufstockqualifizierung zur „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ und natürlich immer noch die IHK-Sachkundeprüfung, ergänzt mit Führerschein oder Waffensachkunde. Darauf konzentriert sich auch ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin im restlichen Jahr 2016.