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Äußerlich entsteht der Eindruck, dass durch die Flücht­lings­kri­se auch die deutsche Si­cher­heits­wirt­schaft in er­heb­li­che Probleme geraten ist und für viele Be­treu­ungs­feh­ler und auch Über­grif­fe mit die Ver­ant­wor­tung trägt. Das mag im Ein­zel­fall viel­leicht sogar stimmen, in der Ge­samt­heit sicher nicht, denn der Teufel steckt be­kannt­lich im Detail.

Schon vor der Flücht­lings­kri­se fehlten über 10.000 Si­cher­heits­mit­ar­bei­ter in Deutsch­land für aus­ge­schrie­be­ne und über­nom­me­ne Si­cher­heits­auf­ga­ben. Auch schon vor der Flücht­lings­kri­se ent­spra­chen der § 34a GewO mit den Re­gu­la­ri­en einer staat­li­chen Erlaubnis für die Be­wa­chungs­tä­tig­keit, darunter auch für eine Ba­sis­be­fä­hi­gung (genannt Un­ter­rich­tung oder IHK-Sach­kun­de­prü­fung), schon lange nicht mehr den Markt­be­dürf­nis­sen. Obwohl bekannt, wurde nichts geändert und zuerst wohl die schritt­wei­se Qua­li­fi­zie­rung vieler Si­cher­heits­auf­ga­ben ver­schla­fen, aber nicht nur das. 

Und für viele un­zu­mut­ba­re Zustände in den Flücht­lings­un­ter­künf­ten trägt nicht der Si­cher­heits­mit­ar­bei­ter die primäre Ver­ant­wor­tung, sondern die zu­stän­di­ge Behörde oder Be­trei­ber­ge­sell­schaft, er muss sie nur vor Ort ausbaden und soll sie de­es­ka­lie­rend be­wäl­ti­gen. Dazu fehlen ihm/ihr aber die Vor­aus­set­zun­gen. 
Alles das war seit Jahren bekannt, ver­mit­telt 2008 und 2011 auch dem DIHK in Ver­öf­f­ent­li­chun­gen und diversen Ge­sprä­chen, und wurde ignoriert. 40 Stunden Un­ter­rich­tung (nicht Aus­bil­dung) waren aus­rei­chend für die Bewachung des Deutschen Bun­des­ta­ges (Zitat Ge­wer­be­rechts­tag 2008), die IHK-Sach­kun­de­prü­fung nach § 34a GewO erfordert immer noch weder eine nach­weis­ba­re Vor­be­rei­tung noch Dienst­kun­de-Wis­sen.

Durch die be­son­de­ren Be­dürf­nis­se an Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Flücht­lings­kri­se wurden diese jahrelang ge­dul­de­ten Defizite lediglich dra­ma­tisch sichtbar gemacht. Und wiederum werden per­spek­ti­vi­sche Lösungen auch noch 2016 zurück gestellt, 40­stün­di­ge Un­ter­rich­tung und IHK-Sach­kun­de­prü­fung ohne geregelte Vor­be­rei­tung (nötig wären ca. 200 Stunden) erleben eine Auf­er­ste­hung, nach wie vor ohne Dienst­kun­de-The­men und schon gar nicht mit kri­sen­spe­zi­fi­scher Er­wei­te­rung. 
Darüber hinaus fehlen schlicht die In­ter­es­sen­ten an einer Be­wa­chungs­tä­tig­keit, die Lage am Ar­beits­markt ist auch dra­ma­tisch, weil ei­gent­lich her­vor­ra­gend für Ar­beit­su­chen­de. Selbst wenn die För­der­mit­tel­ge­ber wollten, und sie wollen wohl, es fehlen geeignete Bewerber.

Es bedarf einer nach­hal­ti­gen Lösung, derzeit wird nur temporär reagiert.