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Zeitliche Orientierungen auf EU-Ebene wurden gar nicht diskutiert, wozu 200 Stunden Basisausbildung mit Dienstkunde, wenn 40 Stunden ohne fachliche Themen ausreichen? Die öffentlichkeitswirksamen Vorfälle vor und in Flüchtlingsunterkünften offenbarten sowohl die menschlich-moralischen Defizite als auch die bildungsseitigen Mängel, die fehlende Vorbereitung auf die „echte“ Praxis.

Es bedurfte also erst der Flüchtlingskrise, um die verantwortliche Politik zum Handeln zu veranlassen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf mit Stellungnahmen ist der Schritt vorwärts, es bewegt sich etwas, die vorgeschlagenen Veränderungen sind die zwei Schritte zurück. Umfang und Inhalt der als Einführung – weniger als Basisqualifizierung - vorgesehenen Unterrichtung von nach wie vor nur 40 Stunden (nicht 200 wie empfohlen) ändern sich eben so wenig wie die Stellung der IHK-Sachkundeprüfung und deren defizitäre Inhalte. Nur was geprüft wird, wird auch vorbereitet, eine alte Weisheit. Diese Vorbereitung auf die Prüfung bleibt weiter ungeregelt. Dass sie notwendig ist, wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt. Dass sie auch Geld kostet der Wirtschaft oder den Fördermittelgebern, jährlich laut Schätzung der Prüfungsteilnehmeranzahl ca. 4 Mio. Euro abzüglich Unterrichtungskosten von 1.15 Mio. Euro, wird allerdings ignoriert. Ganz konkret musste ein zukünftiger Selbständiger bisher mindestens 80 Stunden absolvieren, zukünftig keine einzige Stunde, das ist dann freiwillig.

Die geschätzte Vorbereitungszeit von 60 Stunden ist unrealistisch und weniger als die bisher 80 Stunden und zu den notwendigen fachlichen Veränderungen wird nichts festgelegt. Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung haben nach wie vor keine Dienstkunde-Themen, auch keine Vorbereitung auf die Selbständigkeit. Hier verteidigen wohl DIHK und IHK ihre lukrativen Positionen als sowohl für die Bestimmung der Unterrichtungsinhalte als auch der Prüfungsinhalte einzig zuständige Institution, weit weg von Praxis und Markt. Der Markt, das ist u. a. die Sicherheitswirtschaft, wird in diesen Prozess nach wie vor nicht involviert, die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums anstatt Innenministerium verbessert die Kompetenz auch nicht. 
Die Festlegungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit erscheinen besser und sinnvoller, ihre Praktikabilität ist allerdings ernsthaft in Zweifel zu ziehen, ein Ausweichen auf Schwarzarbeit und kriminelle Subunternehmer ist nicht ganz unrealistisch. 
Vielleicht doch noch mal eine Beratung mit den betroffenen Fachleuten?